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Jugendsozialarbeit an Schulen

Ziele und Zielgruppen

Welche Ziele verfolgt die Jugendsozialarbeit an Schulen?

JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Dadurch sollen deren Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. Viele wissenschaftliche Studien und nicht zuletzt PISA zeigen: Der soziale und familiäre Hintergrund junger Menschen sowie eine positive Persönlichkeitsentwicklung in einem förderlichen Umfeld sind in hohem Maße mitentscheidend für den schulischen Erfolg. Deshalb sollen durch eine sinnvolle Ergänzung und enge Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule die Chancen, das Wissen und Können junger Menschen in Bayern verbessert werden:  

  • JaS nimmt sozial benachteiligte junge Menschen besonders in den Blick,
  • reagiert mit ihren Leistungen auf gesellschaftliche Entwicklungen und
  • stellt eine professionelle sozialpädagogische Hilfe zur Integration dar.
  • JaS leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit.

Wer ist die Zielgruppe der JaS?

JaS wendet sich an junge Menschen 

  • die unter sozio-ökonomisch schwierigen Bedingungen aufwachsen und denen es an Unterstützung durch das Elternhaus mangelt,
  • die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, z. B. gehäuftes Fernbleiben vom Unterricht,
  • die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden,
  • aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist,
  • mit erhöhtem Aggressionspotenzial und Gewaltbereitschaft,
  • mit Problemen (z. B. Mobbing, Trennung und Scheidung der Eltern, Sucht)
  • mit Versagens- oder Schulängsten,
  • mit mangelndem Selbstwertgefühl etc.

"JaS" in der Praxis

JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen: an der Grundschule in Kempten

Video mit AD

 

 

Förderprogramm

Wie arbeitet JaS?

  • JaS bringt in der Arbeit mit der Zielgruppe nicht nur sozialpädagogische Kompetenz ein, sondern agiert mit dem gesamten System der Jugendhilfe. Dies geschieht durch:
  • Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt.
  • Soziale Gruppenarbeit zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.
  • Elternarbeit: Innerfamiliäre, erzieherische und/oder schulische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege zur Verbesserung zu finden. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe oder anderer Leistungserbringer angeregt bzw. Letztere einbezogen werden.
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Soziale Dienste) und mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z. B. Drogenberatungsstellen) sowie mit Polizei und Justiz.
  • Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar.

An welchen Schulen kommt JaS zum Einsatz?

Die JaS ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt. Die Jugendämter vor Ort stellen im Rahmen der Jugendhilfeplanung fest, an welchen Schulen ein so großer jugendhilferechtlicher Handlungsbedarf besteht, dass er mithilfe von JaS gedeckt werden soll.

Eine staatliche Förderung von JaS ist möglich an Grundschulen, Mittelschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Gymnasien, beruflichen Oberschulen (Fachoberschulen/Berufsoberschulen), Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Berufsschulen, Berufsfachschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit den Förderschwerpunkten Lernen und/oder emotionale und soziale Entwicklung.

Wer bietet JaS an?

  • Das örtliche Jugendamt (Träger der öffentlichen Jugendhilfe)
  • Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Wie fördert der Freistaat Bayern die JaS?

JaS ist ein mehrfach evaluiertes, wirksames sekundärpräventives Jugendhilfeangebot und seit 2002 ein Schwerpunkt bayerischer Kinder- und Jugendpolitik. Der Freistaat Bayern unterstützt deshalb die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei dieser Pflichtaufgabe nach § 13 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auf der Grundlage einer Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Die staatliche Förderung erfolgt als Regelförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft 16.360 Euro (Pauschale). Die wöchentliche Mindestarbeitszeit ist die Hälfte eines Vollzeitäquivalents. Dies gilt auch dann, wenn sich zwei Fachkräfte eine Vollzeitstelle teilen. Die Pauschale beträgt dann 8.180 Euro.

JaS arbeitet ausschließlich mit Fachpersonal, im Regelfall mit staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen oder staatlich anerkannten Sozialpädagogen (abgeschlossener Diplom-Studiengang oder Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit), vorzugsweise mit Berufserfahrung in der Jugendhilfe.

Die Fortbildung – der integrale Bestandteil der JaS-Konzeption

JaS ist ein vergleichsweise neues, anspruchsvolles Arbeitsfeld der Jugendhilfe, auf dessen spezifische und anspruchsvolle Zielgruppe die Hochschulen für angewandte Wissenschaften häufig noch nicht in ausreichendem Umfang vorbereiten. JaS ist eine Jugendhilfemaßnahme direkt am Ort Schule, eigenständig in der Zielsetzung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation mit der Schule und deren Zielsetzung. An die sozialpädagogischen Fachkräfte werden hohe Erwartungen hinsichtlich der Wirksamkeit ihrer Tätigkeit vonseiten der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie von Schulleitung und Lehrkräften, aber auch von Eltern gestellt, die zudem nicht immer deckungsgleich sein müssen.

Um eine landesweite Umsetzung der fachpolitischen Zielsetzungen zu unterstützen, wurde eine Fortbildungskonzeption entwickelt. Diese trägt dazu bei, das Profil der JaS zu schärfen, die Aufgaben, Kompetenzen und Rollenerwartungen zu klären, den Erfahrungsaustausch zu fördern und tragfähige Kooperationsformen zu entwickeln. Die Fortbildungskonzeption besteht aus folgenden Bausteinen:

  • Basiswissen JaS für alle sozialpädagogischen JaS-Fachkräfte
  • JaS-Vertiefungskurse zu den Kernaufgaben der JaS-Fachkräfte
  • JaS-Tandem-Kurse gemeinsam für JaS-Fachkräfte und sog. Tandem-Lehrkräfte, die an einer Schule tätig sind
  • JaS-Leitungskurse

Hier finden Sie alle aktuellen Fortbildungsangebote.

Einsatzorte

Die folgende Tabelle zeigt die Einsatzorte der Jugendsozialarbeit in absoluten Zahlen aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken in Bayern (Stand: 2024).

Regierungsbezirk Schulen mit JaS Stellen (VZÄ)
Oberbayern 489 rund 380
Niederbayern 205 rund 138
Oberpfalz 234 rund 196
Oberfranken 188 rund 127
Mittelfranken 208 rund 166
Unterfranken 262 rund 175
Schwaben 276 rund 198
Bayern gesamt 1.862 1.380

Weiterführende Informationen (für die Träger)

Hier finden Sie die Grundlagen für die staatliche Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen:

Datenschutz

Das Bayerische Landesjugendamt hat zum Thema Datenschutz bei der Tätigkeit in der JaS ein FAQ zur DSGVO und JaS entwickelt. Dieses steht Ihnen auf der Homepage des BLJA zur Verfügung. Sie finden die Einstellung unter folgendem Link:

https://www.blja.bayern.de/unterstuetzung/jugendsozialarbeit/jas/datenschutz.php

Empfehlung der Datenerfassung für die Erstellung der Verwendungsnachweise 2018
 

Empfehlung der Datenerfassung für die Erstellung der Verwendungsnachweise ab dem Jahr 2020
 


Hinweis: Bei der JaS-Erfassung 2024 ist die Datei JaS-Erfassung 2022 Sachbericht neu weiterhin optional zu verwenden. Alternativ kann auch die unveränderte Version zur Erfassung aus 2020 für den Sachbereicht verwendet werden. Die Träger, die mit den Programmen Libre Office oder OpenOffice arbeiten, können die Erfassung 2018 (s.o.) weiter nutzen.

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