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Ergebnis eines zweijährigen Diskussionsprozesses

Entwurf eines Aktionsplans

Der Aktionsplan der Staatsregierung ist das Ergebnis eines mehr als zwei Jahre währenden Diskussionsprozesses. In einem ersten Schritt hat die Staatsregierung nach einer intensiven Befassung mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unter Einbindung aller Ressorts, unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer ausführlichen Diskussion mit dem Landesbehindertenrat und einer Anhörung des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit des Bayerischen Landtags am 03.05.2011 den Entwurf eines Aktionsplans beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

Beteiligung der Verbände und anderer Akteure

In einem zweiten Schritt wurden die Menschen mit Behinderung, Verbände, Kostenträger, der Bayerische Landtag, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, der Landesbehindertenrat und andere wichtige Akteure in die Weiterentwicklung zu einem Aktionsplan umfassend eingebunden. Zusätzlich zu einer schriftlichen Verbändeanhörung (mehr als 140 Adressaten) wurden zwei Fachtagungen durchgeführt. Die erste Fachtagung fand am 03.11.2011 im Rahmen der ConSozial in Nürnberg, die zweite Fachtagung am 21.05.2012 in München statt.

In der bayerischen Politik und Öffentlichkeit genießen die Belange von Menschen mit Behinderung höchste Priorität.

Runder Tisch des Bayerischen Landtags

Begleitend hierzu hat der Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit beim Bayerischen Landtag einen Runden Tisch eingesetzt (Landtagsbeschluss 16/11909), dessen Arbeit durch sieben Arbeitsgruppen unterstützt wurde. Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden ebenfalls bei der Erarbeitung des Aktionsplans berücksichtigt.

Durch diese breite Beteiligung sollte erreicht werden, dass der Aktionsplan in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird, Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung im Sinne der Inklusion geschaffen wird und dann auch der Aktionsplan nachhaltig umgesetzt werden kann. Die Staatsregierung wird die Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen des Aktionsplans begleiten und laufend evaluieren.

„UN-Behindertenrechtskonvention – Gemeinsam zu einem Bayerischen Aktionsplan“

1. Fachtagung am 03.11.2011, Messe Nürnberg

Hier erhalten Sie einen Bericht über die Stellungnahmen zum Entwurf eines Bayerischen Aktionsplans durch die verschiedenen Tandems.

  • Bildung (Artin Akhavan – Schüler / Erich Weigl – StMUK)
  • Arbeit (Roland Weber – LAG Werkstatträte / Dr. Oliver Bloeck – StMAS)
  • Wohnen (Antje Kempf – Selbstbetroffene / Dr. Rolf Baumann – StMAS)
  • Gesundheit/Psychische Erkrankung (Anja-Alexandra Meier – Vorstand ZSL / Karl-Heinz Möhrmann – 1. Vorsitzender LApK / Dr. Georg Walzel – StMUG)
  • Barrierefreiheit – Bauen (Hermann Kinzner – VKIB / Sabine Frohnmüller – Oberste Baubehörde) und Mobilität/Tourismus (Heidi Dintel – VKIB / Wolfgang Spicka – StMWIVT)
  • Für die VKIB sprach während der Berichterstattung: Herbert Sedlmeier, Landesvorsitzender der VKIB
  • Barrierefreiheit – Kommunikation (Stefan Strasser – BG / Dr. Klaus-Peter Potthast, StK)

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Ideen zum Thema Inklusion in verschiedenen Lebensphasen.

Hier erhalten Sie genaue Informationen über den Verlauf des Abschlussplenums.

Hier können Sie sich einen Beitrag des Bayerischen Rundfunks 2 zur Fachtagung anhören bzw. lesen und finden das Abkürzungsverzeichnis.

2. Fachtagung am 21.05.2012, München

Hier finden Sie die Mitschrift von Grußwort und Impulsreferat.

Hier können Sie weitere Impulse zur Entwicklung eines Bayerischen Aktionsplans aus Workshops zu den verschiedenen Themenbereichen herunterladen.

Hier finden Sie die Mitschrift des Diskussionsforums. Folgende Teilnehmer waren auf dem Podium:

  • Markus Sackmann, Staatssekretär
  • Irmgard Badura, Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
  • Reinhard Kirchner, Geschäftsführer LAG Selbsthilfe
  • Josef Mederer, Verband der bayerischen Bezirke, Präsident des Bezirkstags von Oberbayern
  • Dr. Bernd Schulte, Wissenschaftlicher Referent, Consultant (ehemals Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht)