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Kinderrechte
Kinderrechte – stärken, sichern, umsetzen
Kinderrechte sind sehr wichtig, denn Kinder sind eigene Persönlichkeiten. Die UN-Kinderrechtskonvention hat diese Rechte übergreifend für viele Länder dieser Welt maßgeblich formuliert. Sie sind vor dem Hintergrund dieser Vielfalt an Kulturen zu verstehen. Sie gilt in Deutschland wie ein Bundesgesetz. Hier finden Sie mehr Informationen zur Kinderrechtskonvention der UN.
Das Bundesfamilienministerium hat dazu ebenfalls Materialien herausgegeben, in der auch nachzulesen ist, wie Deutschland Kinderrechte schon umsetzt. Zur Broschüre „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der systematischen und regelmäßigen Beobachtung, ob und wie Menschenrechte verwirklicht werden, beauftragt. Monitoring ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzungsverpflichtung von Menschenrechtsverträgen und somit auch der UN-Kinderrechtskonvention.
Kinder sind schon heute Träger von Grundrechten in unserem Grundgesetz. Kinder sind Menschen und haben selbstverständlich Anspruch auf den Schutz des Staats und die Gewährleistung der Grundrechte (z. B. Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, körperliche Unversehrtheit, Meinungsfreiheit).
Eine Grundgesetzänderung, um Kinderrechte noch deutlicher zu machen, ist weiter in der Diskussion.
Durch eine Verfassungsänderung kann die Geltung von Grundrechten für Kinder sichtbarer und dadurch die Beachtung der Kinderrechte gestärkt werden. Zudem wird herausgestellt, welch hohe Bedeutung Kindern und ihren Rechten in unserer Gesellschaft zukommt.
Viele Gesetze in Deutschland, z. B.
- das Bürgerliche Gesetzbuch (Grundsatz der gewaltfreien Erziehung; Berücksichtigung der Meinung des Kindes entsprechend seinem Alter)
- das Gesetz über Verfahren in Familiensachen (Kinder sind speziell in den Blick zu nehmen und zu beteiligen)
- das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (zentrale Basis für vielfältige Unterstützung einer guten Entwicklung und Schutz von Kindern)
- das Strafgesetzbuch (durch Strafandrohung Schutz vor Gewalt, Beleidigung, Körperverletzung usw.)
dienen dem Schutz, der Beteiligung und den Rechten von Kindern.
Auch die Umsetzung der Kinderrechte in der digitalen Welt wird immer mehr von Bedeutung. Dabei gilt es, die digitalen Chancen für Kinder zu fokussieren, und zugleich den Medienrisiken durch geeignete Schutzvorkehrungen zu begegnen.
In der Bayerischen Verfassung sind Kinder ganz besonders erwähnt:
Art. 125 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung sagt beispielsweise: Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten.
Art. 126 bestimmt in Abs. 3: Kinder und Jugendliche sind durch staatliche und gemeindliche Maßnahmen und Einrichtungen gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung und gegen Misshandlung zu schützen. (..)
Der Freistaat Bayern unterstützt, die Rechte von Kindern zu sichern und umzusetzen. Beispiele hierfür sind:
Schwerpunkt Partizipation
Mit dem Bayerischen Gesamtkonzept zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen gibt die Staatsregierung wichtige Impulse für die Umsetzung von Beteiligungsrechten in allen Lebensbereichen.
Verbindliche Regelungen und Konkretisierungen zur alters- und entwicklungsangemessene Partizipation von Kindern in der Kindertagesbetreuung finden sich unter anderem in Art. 10 BayKiBiG, § 1 AV BayKiBiG, den Bildungsleitlinien, im Bayerischen Bildung- und Erziehungsplan und im Orientierungsrahmen „Erfolgreiche Konzeptionsentwicklung leicht gemacht“.
Junge Menschen können sich in der Jugendverbandsarbeit unmittelbar einbringen. Die Programme und Projekte der Jugendarbeit insgesamt sind auf ein gutes Aufwachsen und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Auch der Bayerische Aktionsplan „Jugend“ verfolgt u.a. das Ziel der Stärkung der Partizipation junger Menschen. Weitere Informationen zum Aktionsplan „Jugend“ finden Sie hier.
Der von der Staatsregierung unterstützte Landesheimrat ist ein selbstorganisiertes Gremium, das sich für die Wahrung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Bayern in stationären Einrichtungen einsetzt. Vorrangige Aufgabe und Zielsetzung ist, sowohl auf eine möglichst wirkungsvolle, gelebte Partizipation, als auch auf ausreichende Beschwerdemöglichkeiten hinzuwirken.
Im digitalen Lebensraum wird die Partizipation von Kindern und Jugendlichen immer wichtiger, ebenso ihre Rechte auf digitale Bildung und einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz, der sie auch befähigt, mit Medienrisiken sicher und kompetent umzugehen. Um die Akzeptanz des digitalen Bildungsauftrags bei pädagogischen Fachkräften und Eltern zu erhöhen, wurde auch für den Kitabereich nach einem erfolgreichen Modellversuch eine Digitalisierungsstrategie aufgelegt, deren tragende Säule die bayernweite Kampagne „Startchance kita.digital“ ist.
Schwerpunkt Kinderschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Vernachlässigung hat höchsten Stellenwert. Mit dem Bayerischen Gesamtkonzept zum Kinderschutz unterstützt die Staatsregierung die Praxis dabei auf Landesebene. Vielfältige Maßnahmen von präventiven Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramtes fügen sich zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zum Kinderschutz zusammen. Wichtig sind hierbei v.a. zielgerichtete Hilfen für Familien in Belastungssituationen, damit Eltern auch in diesen Situationen ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden können.
Aber beispielsweise auch der „Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrags in Kindertageseinrichtungen – Schwerpunkt: Prävention Kita-interner Gefährdungen“ unterstützt die Weiterentwicklung bestehender Schutzkonzepte und die Auseinandersetzung mit möglichen internen Gefährdungen innerhalb der eigenen Einrichtung.
Hier finden Sie weiterführende Informationen und Gesetzestexte zum Thema Kinderrechte.
- Website: Monitoring von Kinderrechten durch das Deutsche Institut für Menschenrechte
- Website: Kinderrechte digital
- Website zur Partizipation junger Menschen: partizipation.bayern.de
- Website: Der Landesheimrat als Sprachrohr für Kinder in stationären Einrichtungen
- Website: Kampagne „Startchance kita.digital“
- Hintergrund: Die Bayerischen Bildungsleitlinien für die Erziehung von Kindern (BayBL)
- Hintergrund: Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP)<extern_ende
- Hintergrund: Partizipation in der Kindertagesbetreuung
- Hintergrund: Schülermitverantwortung
- Hintergrund: Mitwirkung von jungen Menschen in Bayern in der Jugendarbeit
- Hintergrund: Das Gesamtkonzept Kinderschutz in Bayern
- Hintergrund: Kinderschutz in den bayerischen Kindertageseinrichtungen
- Gesetzestext: Grundrechte im deutschen Grundgesetz
- Gesetzestext: Regelungen zur elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Gesetzestext: Verfahren in Kindschaftssachen im Familienverfahrensgesetz
- Gesetzestext: Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzestext: Strafgesetzbuch
- Gesetzestext: Baugesetzbuch (Kinder und Jugendliche als Teil der beteiligten Öffentlichkeit)
- Gesetzestext: Abschnitt Ehe, Familie und Kinder in der Bayerischen Verfassung
- Gesetzestext: Teil 2 und Teil 3 (Art. 10) des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG)
- Gesetzestext: Teil 1 der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG)
- Gesetzestext: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
- Gesetzestext: Bayerische Gemeindeordnung (Rederecht in Bürgerversammlungen auch für Minderjährige)