Hauptinhalt

Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Bild: Zu sehen ist eine Gruppe Jugendliche, die mit verschränkten Beinen auf dem oberen Rand einer Halfpipe sitzen

Mitwirken und mitgestalten

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung. Sie wollen sich bei Entscheidungen, die sie und ihr Lebensumfeld unmittelbar betreffen, angemessen einbringen können. Partizipation soll deshalb überall dort stattfinden, wo Kinder und Jugendliche ihre Zeit verbringen. Dies gilt sowohl für den familiären Lebensbereich wie auch in allen anderen Bereichen und Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche aktiv sind (z.B. in der Kindertagesbetreuung, in der Schule, im öffentlichen und digitalen Raum und in der Freizeit).

Im Freistaat Bayern gibt es bereits gute Strukturen, die wirkungsvolle und gelebte Partizipation von Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichen Lebensbereichen ermöglichen. Mit dem Bayerischen Jugendring (BJR) und dem Landesheimrat Bayern unterstützt der Freistaat Bayern zwei wichtige Institutionen, die die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ganz wesentlich fördern.

So stärkt die Landesregierung die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen

Die Bayerische Staatsregierung ermuntert Kinder und Jugendliche dazu, ihre Möglichkeiten der Mitbestimmung zu nutzen. Die Meinung von Mädchen und Jungen zählt, vor allem bei Themen, die sie betreffen – in der Kita, in der Schule, zu Hause oder im digitalen Raum. Einen Überblick über Möglichkeiten der Beteiligung erhalten Sie im Gesamtkonzept zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Bayern. Das Konzept zeigt auch auf, wo die Landesregierung Chancen sieht, die bisherigen guten Ideen weiterzuentwickeln.

Gesamtkonzept zur Stärkung der Partizipation von Kinder und Jugendlichen