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Überblick Jugendarbeit: für junge Menschen in Bayern

Jugendarbeit umfasst ein breites und vielfältiges Spektrum von Bildungs- und Freizeitangeboten in Jugendverbänden, Vereinen und Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Ziel der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen daher an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Sie sollen junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Wichtigster Partner der Bayerischen Staatsregierung bei der Gestaltung und Umsetzung der jugendpolitischen Ziele ist der Bayerische Jugendring K. d. ö. R. (BJR), der als freier Träger mit seinen Mitgliedsverbänden und Untergliederungen rund zwei Drittel aller bayerischen Kinder und Jugendlichen erreicht. Für den Bereich der Jugendarbeit nimmt er zudem die Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Diese Doppelstellung stellt eine bundesweit einmalige Form der Partizipation dar: Von Jugendorganisationen gewählte Gremien des BJR befassen sich mit Aufgaben, die in anderen Ländern von staatlichen Behörden ausgeführt werden.

Die Bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jahrzehnten günstige Rahmenbedingungen und Strukturen für die bayerische Jugendarbeit und Jugendarbeiterinnen geschaffen, die es auch in Zukunft nachhaltig zu sichern gilt. Dazu stellt die Bayerische Staatsregierung 2021 über 36,3 Mio. € (ohne Corona-Sondermittel des Freistaats) zur Verfügung.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Jugendarbeit durch Förderung ihrer Träger sowie durch Förderung der Aus- und Fortbildung der Jugendleiter und Jugendleiterinnen und einzelner Projekte und Maßnahmen. Dies umfasst beispielsweise auch die Förderung der Bayerischen Schullandheime und der Jugendherbergen, der bayerischen Fußballfanprojekte, des Kinder- und Jugendfernsehfestivals Prix Jeunesse International, des Koordinierungszentrums für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem und der Stiftung Max-Mannheimer-Haus in Dachau.

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit auch der Jugendarbeit sind die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden. Die kommunalen Jugendpfleger und -pflegerinnen bzw. Gemeindejugendpfleger und -pflegerinnen als zuständige Fachkräfte der kommunalen Jugendarbeit sind für die Planung und Entwicklung der Rahmenbedingungen der Jugendarbeit in den Städten, Landkreisen und Gemeinden verantwortlich. Sie unterstützen in erster Linie die freien Träger und führen ergänzende Maßnahmen der Jugendarbeit des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe durch.

Impulse für die bayerische Jugendarbeit

Am 06.06.2013 hat die Bayerische Staatsregierung die Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms beschlossen. Das Kinder- und Jugendprogramm setzt sich mit den zentralen Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern auseinander, identifiziert Handlungsfelder und zeigt Lösungsansätze auf.

Mit dem Titel „Potenziale entfalten – Gesellschaftliches Miteinander gestalten – Brücken bauen“ bezieht die Staatsregierung dabei klar Stellung: Die Eigenverantwortlichkeit von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern wird in den Mittelpunkt gerückt, Möglichkeiten der Partizipation und des bürgerschaftlichen Engagements werden betont und Teilhabechancen gesichert. Neben der Fortführung bereits bestehender Angebote werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung und Neugestaltung von Programmen gesetzt.

Das Kinder- und Jugendprogramm wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der damaligen Bayerischen Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie für Unterricht und Kultus erarbeitet, an der Vertreter und Vertreterinnen der öffentlichen und freien Jugendhilfe ständig beteiligt wurden. Die Arbeitsgruppe beruhte auf einem fraktionsübergreifenden Antrag zur Fortschreibung des Bayerischen Kinder- und Jugendprogramms und knüpfte an die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“ zur Weiterentwicklung der Jugendpolitik in Bayern an.

Das Kapitel III.4. behandelt die Sicherung und Weiterentwicklung der bayerischen Jugendarbeit. Folgende vier Bereiche sind darin v. a. als Schwerpunkte künftiger Jugendarbeit benannt:

  • Stärkung der Jugendverbandsarbeit z. B. durch Weiterentwicklung der neu gestalteten Basisförderung,
  • Berücksichtigung der Lebenssituation und Interessenslage von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in allen Formen der Jugendarbeit,
  • Gestaltung des demografischen Wandels durch Entwicklung und Erprobung neuer Strukturen und Konzepte der Jugendarbeit und
  • Etablierung von neuen Formen der Kooperation von Jugendarbeit und Schule.

Der Bayerische Jugendring K. d. ö. R. (BJR)

Seit 1947 folgt der Bayerische Jugendring K. d. ö. R. (BJR) seinem Leitgedanken, sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller jungen Menschen in Bayern einzusetzen. Hier findet Solidarität über die verbandsspezifischen und weltanschaulichen Prägungen hinaus statt. Die Jugendarbeit in Bayern eint dabei ein gemeinsames Grundverständnis für die Prinzipien der Jugendarbeit: der Ehrenamtlichkeit und der Selbstorganisation junger Menschen sowie der Interessenvertretung in demokratischen Gremien.

Grundsätze des BJR:

  • Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Einsatz gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Nationalismus
  • Stärkung des Ehrenamts
  • Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft
  • Eintreten für die Interessen der jungen Menschen und für die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen
  • Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen

Aufgaben des BJR:

Förderung der Jugendarbeit in Bayern aus öffentlichen Mitteln:

  • Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Fachpersonal
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten
  • Bildungsmaßnahmen
  • Internationaler Jugendaustausch
  • Projekte wie aktive Medienarbeit, Prävention, Jugendinformation

Wahrnehmung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit bei der Beratung der Jugendämter in Sachen Jugendarbeit:

  • Beratung der Jugendringe
  • Unterstützung der Aktivitäten der Jugendringe
  • Beratung vor Ort
  • Fortbildungsmaßnahmen
  • Tagungen für Vorsitzende und Geschäftsführer/-innen
  • Umfassende Rechtsberatung
  • Beratung der Fachkräfte der Kommunalen Jugendarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Fortbildung dieser Zielgruppe

Jugendpolitische Interessenvertretung als Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Jugendverbände: Durch Bündelung und Artikulierung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wirkt der Bayerische Jugendring unmittelbar und direkt am politischen Willensbildungsprozess von der örtlichen Ebene bis zur Bundesebene hin mit.

Struktur des BJR:

Der BJR ist mit sieben Bezirksjugendringen und 96 Stadt- und Kreisjugendringen als Ansprechpartner vor Ort in ganz Bayern vertreten. Er unterhält in München eine Landesgeschäftsstelle und in Gauting das Institut für Jugendarbeit als landeszentrale Fortbildungseinrichtung, das für Fachkräfte in der Jugendarbeit Tagungen und Seminare in einem breiten Themenspektrum anbietet.

Maßnahmen des BJR:

  • Ehrenamt: Juleica für alle! Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter
  • Integration: Go together – Partizipation, Integration und interkulturelle Öffnung
  • Jugendarbeit und Schule: schulbezogene Jugendarbeit
  • Medienkompetenz/aktive Medienarbeit: KIFINALE/JUFINALE – das Festival des jungen bayerischen Films
  • Ökologie und Nachhaltigkeit: Leuchtturmprojekte
  • Prävention
  • Inklusion
  • Internationales
  • Geschlechtergerechtigkeit
  • Zivilgesellschaft: Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus (LKS)

Überörtliche Bildungs- und Beherbergungsstätten für Jugendliche in Bayern

Der Freistaat fördert überörtliche Bildungs- und Beherbergungsstätten für Jugendliche in ganz Bayern.

Jugendbildungsstätten

Mit ihrem pädagogischen Personal und ihren hochwertigen Bildungsangeboten sind die Jugendbildungsstätten zentrale Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung. Kulturelle und soziale Bildung wird dort für die jungen Menschen erlebbar gemacht. Die Jugendbildungsstätten bieten ganzheitliche, handlungsorientierte Angebote in den Bereichen der Bildung für nachhaltige Entwicklung, der Erlebnis-, Medien- und Spielpädagogik, der Jugendkultur, der interkulturellen Bildung sowie der Politischen Bildung und der Demokratiebildung. Die angebotenen Themen orientieren sich dabei an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Übernachtungsmöglichkeiten in besonders reizvollen Lagen und Seminarräume mit lernfördernder Ausstattung und Atmosphäre komplettieren das Bild.

Jugendherbergen

Jugendherbergen und Jugendgästehäuser sind Einrichtungen mit verschiedenen Aufgaben. Sie dienen als Übernachtungs- und Begegnungsstätten für Jugendliche aus dem In- und Ausland. Ihre Aufgabe umfasst die Förderung des Wanderns und Reisens von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die Unterstützung von weiteren Freizeitaktivitäten durch die Bereitstellung preiswerter Übernachtungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie eigener Freizeitangebote und -programme. Jugendherbergen haben einen klaren Bildungsauftrag und fördern mit ihrer pädagogischen Konzeption Erziehungs- und Bildungsziele.

Weitere Nutzungsschwerpunkte sind Erholungsfreizeiten, Schullandheimaufenthalte, Schulskikurse sowie Tagungen und Lehrgänge. Als Stätten der Begegnung von Jugendlichen und auch Erwachsenen aus unterschiedlichen Ländern und Regionen, verschiedener sozialer Herkunft und Altersstufen leisten Jugendherbergen einen wesentlichen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis und zur Erweiterung des Erfahrungshorizonts von Jugendlichen.

Bayerische Schullandheime

Bayerische Schullandheime sind Einrichtungen, die insbesondere für den Schullandheimaufenthalt als schulische Veranstaltung von Schulklassen und schulischen Gruppen bestimmt sind. Diese Häuser sind diesem Zweck entsprechend ausgestattet und eingerichtet. Viele Schullandheime eignen sich aufgrund ihrer Lage und ihrer Ausstattung besonders zur Durchführung spezieller Unterrichtsvorhaben und bieten dazu Informations- und Arbeitsmaterialien für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler an.

Das Bildungsangebot der Bayerischen Schullandheime verfügt über ein breites Spektrum an fachbezogenen und fächerübergreifenden, am schulischen Lehrplan orientierten Themen. Die bunte Palette der Verfahren und Methoden umfasst forschendes und experimentierendes Arbeiten, Projektarbeit, Exkursionen, Workshops, Teamtrainings, Planspiele, theaterpädagogische Übungen, Poetry Slam und vieles andere mehr.

Um das bestehende landesweite Netz an Schullandheimen in Bayern auf einem qualitativ hochwertigen Niveau zu erhalten, können Träger von Schullandheimen einen Investitionskostenzuschuss beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist insbesondere die Erfüllung der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus aufgestellten pädagogischen Kriterien. Die ausführlichen  Fördervoraussetzungen können hier abgerufen werden:

Investitionskostenförderung von Bayerischen Schullandheimen

Pädagogische Förderkriterien

Übersicht der zuwendungsfähigen Ausgaben

Nationale und internationale Jugendpolitik

Unterstützung der Idee einer jugendgerechten Gesellschaft

Der Freistaat unterstützt die Idee einer jugendgerechten Gesellschaft auf Bundesebene u. a. durch seine Mitwirkung im Planungsstab der Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“.

Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland

Der Freistaat bringt sich auch in die Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland ein. Diese Zusammenarbeit zielt auf eine stärkere Berücksichtigung europäischer Dimensionen in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe. Deutschland konzentriert sich in der aktuellen Periode 2010 – 2018 auf drei Schwerpunktbereiche:

  • die Integration sozial benachteiligter junger Menschen in das Regelsystem von Bildung, Ausbildung und Arbeit durch die Ermöglichung neuer Lernfelder und Kompetenzen für Jugendliche und Fachkräfte;
  • die wirksame Beteiligung Jugendlicher durch die Ansprache neuer Zielgruppen und die Implementierung neuer Formate;
  • die Aufwertung und Anerkennung informeller und nicht formaler Bildung unter Wahrung der Standards und Konzepte der Jugendarbeit.

Der Strukturierte Dialog ist das „Jugendbeteiligungsinstrument“ der EU-Jugendstrategie. Er soll sicherstellen, dass bei ihrer Umsetzung die Meinungen und Anliegen junger Menschen einbezogen werden.

Erasmus+ ist das mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattete Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Mehr als vier Millionen Menschen sollen bis 2020 von diesem Förderinstrument profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Innerhalb von Erasmus+ ist JUGEND IN AKTION das Förderprogramm für alle jungen Menschen und Fachkräfte im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung. Junge Menschen können mit Erasmus+ JUGEND IN AKTION Kompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung entwickeln. Sie sollen Lust bekommen, die Zukunft der EU mitzugestalten. Das Programm will Solidarität über Grenzen hinweg vermitteln und junge Menschen anregen, als aktive europäische Bürgerinnen und Bürger zu handeln.

Der Runde Tisch „Jugend in Europa“ in der Bayerischen Staatskanzlei ist eine ressortübergreifende Plattform für den Austausch und die gegenseitige Information der Akteure und Akteurinnen in der Jugendpolitik in Bayern. Er tagt grundsätzlich zweimal im Jahr.

Aktivitäten des BJR zur Stärkung der internationalen Jugendpolitik

Auch der Bayerische Jugendring K. d. ö. R. (BJR) setzt sich schon lange für die Stärkung und Weiterentwicklung der europäischen Jugendarbeit und der jugendpolitischen Zusammenarbeit mit europäischen Partnerorganisationen ein. Mit dem Beschluss des 144. Hauptausschusses 2014 entschied sich der BJR, den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen und sich verstärkt mit Europäischer Jugendpolitik zu beschäftigen. Entsprechend des Selbstverständnisses des BJR, Partizipation von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und ihre Interessen in Politik und Gesellschaft zu vertreten, wendet er sich nun verstärkt Europa zu. Dementsprechend hat der 147. Hauptausschuss 2015 ein umfassendes Positionspapier zur Europäischen Jugendpolitik beschlossen. Seit 1. Mai 2016 ist der BJR mit einem eigenen Büro in Brüssel vertreten.

Darüber hinaus ist der BJR vom Freistaat mit der Organisation und Koordination des vom Freistaat geförderten inner- und außereuropäischen internationalen Jugend- und Schüleraustauschs beauftragt. Zudem ist er Träger des Koordinierungszentrums für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem in Regensburg.