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Seniorenmitwirkung
Die Zahl der Menschen über 65 Jahre wird in Bayern im Zeitraum von zwei Jahrzehnten von rund 2,7 Millionen (2020) auf insgesamt knapp 3,5 Millionen (2040) ansteigen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040, Demographisches Profil für den Freistaat Bayern, Fürth Januar 2022).
Damit gewinnt neben dem Ausbau altersgerechter Lebensbedingungen und guter Versorgungsstrukturen für ältere Menschen zunehmend die Frage an Bedeutung, wie die ältere Generation in das gesellschaftliche Leben gestaltend mit eingebunden werden kann. Nicht zuletzt geht es auch darum, wertvolle Erfahrungen aus dem Berufs- und Familienleben für unsere Gesellschaft zu sichern.
Die Seniorenpolitik und die Mitwirkung der älteren Menschen in den Gemeinden und Landkreisen ist in erster Linie kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. So ist es der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden und Landkreise in den zurückliegenden Jahren mit großem Engagement gelungen, in Eigenverantwortung und mit Unterstützung des Bayerischen Sozialministeriums vielfältige Beteiligungsstrukturen zu etablieren und seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln. Aktuell haben rund 91 Prozent der bayerischen Gemeinden eine Seniorenvertretung in Form eines Seniorenbeirates und/oder einer oder eines Seniorenbeauftragten. Alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte haben mittlerweile ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept erarbeitet oder sogar bereits fortgeschrieben.
Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz
Um die politische Mitwirkung älterer Menschen in Bayern auf örtlicher und überörtlicher Ebene noch weiter zu verbessern, hat die Bayerische Staatsregierung am 25. Oktober 2022 den Entwurf für ein Seniorenmitwirkungsgesetz in den Bayerischen Landtag eingebracht. Zur Vorbereitung hat das Bayerische Sozialministerium im Oktober und November 2020 vier Fachdialoge und eine bayernweite Online-Umfrage durchgeführt. Ziel dieses Beteiligungsprozesses war es, schon im Vorfeld der Gesetzeserarbeitung das Wissen, die Meinungen und wertvollen Erfahrungen der Beteiligten mit einzubeziehen, die zu gelebter Seniorenmitwirkung in Bayern bereits vorhanden sind.
Die Ergebnisse der Online-Umfrage wurden am 26. Januar 2021 in einer digitalen Abschlussveranstaltung vorgestellt und von Frau Staatsministerin a.D. Carolina Trautner, MdL, in einem Expertengespräch hinsichtlich der Erarbeitung eines Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes (BaySenG) diskutiert. Die aufgezeichnete Abschlussveranstaltung im Videoclip-Format können Sie hier nochmals ansehen.
Das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz wurde am 2. März 2023 vom Bayerischen Landtag verabschiedet und trat zum 1. April 2023 in Kraft. Das Gesetz finden sie hier.
Kernstück des Gesetzes ist die Einrichtung eines Landesseniorenrates. Das Gesetz sieht vor, dass die Seniorenvertretungen der Gemeinden und Landkreise ihre Vertreterinnen und Vertreter, die Mitglieder im neuen Landesseniorenrat werden sollen, benennen. Besteht eine Seniorenvertretung sowohl aus ehrenamtlich Tätigen als auch aus hauptamtlich Tätigen und/oder sowohl aus von den Gemeindebürgerinnen und -bürgern gewählten als auch aus von der Gemeinde berufenen Personen, sollten bei der Benennung gewählte vor berufenen und ehrenamtlich Tätige vor hauptamtlich Tätigen Vorrang haben. Die Mitglieder wählen sodann ihre Delegierten und diese wiederum den Vorstand. Die Delegierten und der Vorstand bilden die sogenannte Landesversammlung. Die beim Bayerischen Sozialministerium eingerichtete Geschäftsstelle wird den Landesseniorenrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.
Jede Gemeinde wird angehalten, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten. Der Begriff der „Seniorenvertretung“ wird dabei bewusst nicht definiert, damit die bereits gewachsenen, wertvollen Strukturen erhalten bleiben können.
Viele Seniorenvertretungen haben ihre Vertreterinnen und Vertreter als Mitglieder des Landesseniorenrats benannt. Die erstmaligen Wahlen der Delegierten und des Vorstandes wurden vom Bayerischen Sozialministerium durchgeführt. Dies geschah in folgenden Schritten:
- Mit Schreiben vom 26.03.2023 wandte sich Frau Staatsministerin Ulrike Scharf, MdL, an die Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und bat diese um die Benennung von Ansprechpersonen ihrer Seniorenvertretungen.
- Nachdem aus den Rückmeldungen ein Verteiler derAnsprechpersonen für die kommunalen Seniorenvertretungen in Bayern erstellt worden war, bat das Sozialministerium die Ansprechpersonen darum, Vertreterinnen und Vertreter als Mitglieder des neuen Landesseniorenrats zu benennen. Im Zuge der Benennung bestand die Möglichkeit, für die Wahl der Delegierten der Landesversammlung des Landesseniorenrats zu kandidieren.
- Auf Ebene der Landkreise wählten die Mitglieder aus diesen Kandidatinnen und Kandidaten im September/Oktober 2023 in Briefwahlen 182 Delegierte.
- Die Delegierten wählten auf Ebene der Regierungsbezirke aus ihrer Mitte den Vorstand und den stellvertretenden Vorstand der Landesversammlung. Die Briefwahlen für den Vorstand wurden im November/Dezember 2023 und für den stellvertretenden Vorstand im Februar/März 2024 durchgeführt.
- Die erste Sitzung der Landesversammlung fand am 19. April 2024 im Literaturhaus in München statt. In Vertretung von Frau Staatsministerin Ulrike Scharf, MdL, sprach Herr Ministerialdirektor Dr. Gruber ein Grußwort an die rund 130 anwesenden Delegierten und Vorstandsmitglieder.
Landesseniorenrat
Der Landesseniorenrat ist eine parteipolitisch neutrale, überkonfessionelle und organisierte Form der politischen Beteiligung älterer Menschen. Er ist ein Gremium der Meinungsbildung, der Interessenvertretung sowie des Erfahrungsaustausches auf dem Gebiet der Seniorenpolitik. Der Landesseniorenrat erhält die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel aus dem Staatshaushalt. Der Landesseniorenrat hat nach Art. 5 BaySenG folgende Aufgaben:
- Er befasst sich mit Grundsatzfragen der Seniorenpolitik und Anträgen und Empfehlungen seiner Mitglieder.
- Er unterstützt die Gemeinden und Landkreise bei der Errichtung und dem Erhalt von Seniorenvertretungen. Hierfür geht er auf Gemeinden und Landkreise, die noch nicht über eine Seniorenvertretung verfügen, zu und hilft ihnen bei der Gründung und dem Aufbau einer Seniorenvertretung. Zudem berät und hilft er Gemeinden und Landkreisen in geeigneter Weise, insbesondere bei der Koordinierung auf Landkreisebene, dass bestehende Seniorenvertretungen erhalten bleiben.
- Er unterstützt die Gemeinden und die Landkreise in ihrer Seniorenarbeit und informiert sie über seniorenrelevante Themen.
- Er führt insbesondere Fachtagungen und Anhörungen durch und nimmt überörtliche Presse- und Informationsarbeit wahr.
- Er nimmt seniorenspezifische Interessen auf Landesebene wahr und vertritt diese insbesondere gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung.
- Der Landesseniorenrat soll von der Staatsregierung bei Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsregierung angehört werden, soweit sie im Schwerpunkt seniorenbezogene Themen behandeln oder berühren. Er berichtet dem Staatsministerium alle vier Jahre über seine Tätigkeit und die Verwendung der Mittel. Es bleibt ihm unbenommen, bei Bedarf auch häufiger zu berichten.
Dem Landesseniorenrat gehören aktuell (Stand: August 2024) 630 Mitglieder aus 499 Gebietskörperschaften (Gemeinden und Landkreise) an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesseniorenrates.
Orientierungsleitfaden
Begleitend zum Gesetz hat das Bayerische Sozialministerium als Arbeitshilfe für die Gemeinden, die Landkreise, die Seniorenvertretungen und sonstige Interessierte einen Orientierungsleitfaden erstellt. Dieser Orientierungsleitfaden soll im Sinne eines umfassenden Nachschlagewerks zur Seniorenmitwirkung in Bayern über die vielfältigen Formen der Seniorenmitwirkung informieren und Arbeitshilfen für die konkrete Umsetzung vor Ort – mit zum Beispiel Schritt-für-Schritt Anleitungen und Musterformularen – geben. So sollen die o.g. Adressaten dabei unterstützt werden, das für die jeweiligen lokalen Bedarfe geeignete Mitwirkungsformat und die dafür sinnvollen Rahmenbedingungen zu finden. Grundlage für diesen Leitfaden ist eine umfassende wissenschaftliche Erhebung zur Seniorenmitwirkung in Bayern bei den Gemeinden, die auch alle aktuell bestehenden Formen der Seniorenmitwirkung in Bayern und ihre Rahmenbedingungen aufzeigen soll. Die Erhebung wurde im Sommer 2022 durchgeführt.
Der Orientierungsleitfaden steht hier zum Download zur Verfügung. Die gedruckte Broschüre kann im Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung bestelltt werden.
Seniorenakademie
Die „Seniorenakademie Bayern“ bietet kostenlose Schulungen für ältere bürgerschaftlich engagierte Menschen. Dazu gehören insbesondere Seminare für die kommunalen Seniorenvertretungen.
LandesSeniorenVertretung Bayern e.V.
Der LandesSeniorenVertretung Bayern e.V. (LSVB e.V.) ist eine Organisation der kommunalen Seniorenvertretungen in Bayern. Der Verein setzt sich seit rund 40 Jahren für die Interessen älterer Menschen in den Bereichen soziale Sicherheit, gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit, Pflege, Wohnen und Mobilität ein. Ihm gehören rund 200 kommunale Seniorenvertretungen an.
Organe des LSVB e.V. sind:
- die Landesdelegiertenversammlung,
- der Vorstand und
- ein Beirat.
Hier finden Sie weitere Informationen zum LSVB e.V..