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Aufgaben der Betreuungsvereine

Betreuungsvereine übernehmen im Betreuungswesen eine wichtige Aufgabe.

Sie bemühen sich u. a. darum, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Sie informieren auch planmäßig über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Die Betreuungsvereine

  • unterstützen Sie, wenn Sie selbst vom Gericht zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellt worden sind,
  • tragen dazu bei, dass das Ziel der persönlichen Betreuung erreicht werden kann,
  • beraten Sie, wenn für Sie oder eine Angehörige oder einen Angehörigen die Betreuung angeordnet werden soll bzw. schon angeordnet wurde,
  • informieren und beraten zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen,
  • unterstützen und beraten Bevollmächtigte. 

Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine werden von den Betreuungsgerichten häufig als Betreuerinnen oder Betreuer bestellt, wenn die Betreuung nicht Einzelpersonen wie Angehörigen oder sonstigen Vertrauten der Hilfsbedürftigen übertragen werden kann. Wenn es nicht möglich ist, eine Einzelperson zur Betreuerin oder zum Betreuer zu bestellen, kann auch dem Betreuungsverein selbst die Betreuung übertragen werden.

Die Betreuungsvereine als Partner der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer

Neben der Führung von Betreuungen sollen die Betreuungsvereine Partner für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sein, die eine rechtliche Betreuung übernommen haben oder übernehmen wollen. Die Beratung durch einen Betreuungsverein erfolgt unentgeltlich und es ist nicht Voraussetzung, Mitglied des Betreuungsvereins zu sein.

Die Betreuungsvereine als Mitglieder eines Wohlfahrtsverbands

Die meisten Betreuungsvereine gehören einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt – Landesverband Bayern e. V., Deutscher Caritasverband – Landesverband Bayern e. V., Diakonisches Werk Bayern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern e. V., Paritätischer Wohlfahrtsverband – Landesverband Bayern e. V.,Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband) oder der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern e. V. an.

Es ist auch möglich, einen Betreuungsverein zu gründen, ohne sich einem dieser Wohlfahrtsverbände anzuschließen, oder bei einem Betreuungsverein Mitglied zu werden, der nicht einem Wohlfahrtsverband angehört.

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie vertiefende Informationen zum Betreuungsrecht, einschließlich der Vorsorgeinstrumente, wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Verzeichnis der Betreuungsvereine

Klicken Sie auf die Markierungen für weitere Informationen.

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