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Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Für Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkriegs betroffen sind, besteht nach Maßgabe des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) die Möglichkeit, eine Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken. Für das Aufnahmeverfahren der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Weiterführende Informationen über das Spätaussiedleraufnahmeverfahren, das Bescheinigungsverfahren oder andere Themen zu Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern finden Sie im entsprechenden Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie beim Bundesverwaltungsamt.
Zugangszahlen
Bis zum Jahr 2012 gingen die Zugangszahlen stetig zurück; für das Jahr 2013 war erstmals wieder ein geringer Anstieg zu beobachten; bundesweit wurden 2.429 Personen aufgenommen. Der Anstieg ab 2013 ist auf eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes im September 2013 zurückzuführen, die nunmehr dem bereits in Deutschland lebenden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern den uneingeschränkten Nachzug von Angehörigen ermöglicht und zudem die Voraussetzungen für eine Anerkennung als deutsche Volkszugehörige minimiert hat.
Im Jahr 2014 erhöhte sich der Anstieg mit der Aufnahme von 5.649 Personen sehr deutlich und steigerte sich im Jahr 2015 auf 6.118 Personen. Im Jahr 2016 erhöhte sich der Anstieg mit einer Aufnahme von 6.588 Personen erneut, wobei dieser eher gering war.
Zugänge in den Jahren:
Bund | Bayern | |
---|---|---|
1990 | 397.073 | 64.201 |
1995 | 217.898 | 32.196 |
2000 | 95.615 | 13.738 |
2005 | 35.522 | 5.271 |
2006 | 7.747 | 1.153 |
2007 | 5.792 | 864 |
2008 | 4.362 | 652 |
2009 | 3.360 | 494 |
2010 | 2.350 | 380 |
2011 | 2.148 | 338 |
2012 | 1.820 | 281 |
2013 | 2.429 | 365 |
2014 | 5.649 | 855 |
2015 | 6.118 | 935 |
2016 | 6.588 | 1.036 |
Quelle: Bundesverwaltungsamt
Beauftragte des Freistaats Bayern
Seit 1958 unterhielt der Freistaat Bayern im Grenzdurchgangslager Friedland die Dienststelle
eines Beauftragten des Freistaats Bayern für die Verteilung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Landesbeauftragter).
Die seit Jahren rückläufigen Zugangszahlen bei den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern konnten auch durch die Aufnahme weiterer Migrantengruppen über das Grenzdurchgangslager Friedland (z. B. irakische Flüchtlinge christlichen Glaubens, EU-Resettler oder Flüchtlinge aus humanitären Aufnahmeaktionen) in den Jahren 2009/2010 nicht wettgemacht werden.
Zum 31.12.2011 wurde die Dienststelle des Freistaats Bayern im Grenzdurchgangslager Friedland aufgelöst; die Aufgaben wurden von der Regierung von Mittelfranken und der Beauftragten des Freistaats Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Zirndorf (Landesbeauftragte) übernommen.
Förderungen
Von der Regierung von Mittelfranken in Nürnberg werden die Zuwendungsverfahren im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung durchgeführt. Hinzu kommt die Förderung weiterer Integrationsprojekte sowie der außerschulischen Hausaufgabenhilfe.
Berichte zum Herunterladen
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Freistaat Bayern.