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Die berufliche Weiterbildung ist für eine zukunftsorientierte Gesellschaft entscheidend.

Foto: StMAS

Fit für die Arbeitswelt der Zukunft

Die sogenannte 3D-Transformation (Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und demografischer Wandel) verändert Prozesse, Arbeitsweisen und -inhalte in der Arbeitswelt rasant. Mit den neuen fachlichen Anforderungen steigt der Qualifizierungsbedarf. Die berufliche Weiterbildung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Für die Unternehmen, insbesondere aber auch für jede Einzelne und jeden Einzelnen. Das Bayerische Arbeitsministerium will die Menschen und Unternehmen in diesem Prozess mitnehmen und Chancen aufzeigen. Ziel ist es, die Beschäftigten bayernweit fit für den Wandel und zu den Fachkräften der Zukunft zu machen.

Das Arbeitsministerium unterstützt die Menschen in Bayern daher bei ihrer Weiterbildungssuche mit dem Weiterbildungsportal kommweiter.bayern.de.

 

Pakt für berufliche Weiterbildung

Qualifizierung und Weiterbildung sind deshalb seit jeher Topthemen im Bayerischen Arbeitsministerium.

Das Megathema berufliche Weiterbildung wird im engen Schulterschluss mit allen wichtigen Arbeitsmarktakteuren angegangen.

Am 25.06.2024 wurde der „Pakt für berufliche Weiterbildung“, der im Jahr 2018 geschlossen und im Juni 2021 bekräftigt, erweitert und verlängert wurde, erneut für weitere drei Jahre konsequent fortgesetzt. Er ist eine gemeinsame Initiative der Bayerischen Staatsregierung, des Bayerischen Handwerkstags e.V., des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags e.V., der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bayern und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.

Pakt Berufliche Weiterbildung

Bild: Verlängerung des Pakts am 25.06.2024 (Foto: Bayerische Staatskanzlei)

Mit dem Pakt wird die berufliche Weiterbildung mit einem konkreten, weiterentwickelten Maßnahmenbündel gestärkt und eine gemeinsame Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft der Arbeitswelt gegeben. Ziel ist es, die Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten und Unternehmen in Bayern nachhaltig zu stärken. Der Pakt richtet sich dabei vor allem an Gruppen, die in der Weiterbildung unterrepräsentiert sind. Mit Blick auf die Transformation der Arbeitswelt und den Arbeits- und Fachkräftebedarf in Bayern sollen gezielte und am arbeitsmarktlichen Bedarf orientierte Maßnahmen Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung aufzeigen und bieten. Die Maßnahmen des Pakts sind unter anderem:

  • Informationskampagne „komm weiter in B@yern“ und Weiterbildungsportal www.kommweiter.bayern.de zur beruflichen Weiterbildung, auf dem Weiterbildungsinteressierte über einen Lotsen zu passenden Fördermöglichkeiten, Weiterbildungs- und Beratungsangeboten geführt werden;
  • Themenplattform Arbeitswelt 4.0 die Transformationsprozesse vorantreibt und über die sich Akteure aus Wirtschaft, Arbeitnehmerschaft und Forschung multiperspektivisch informieren, verbinden und vernetzen können.
  • Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren in allen bayerischen Regierungsbezirken, die Beschäftigte und Unternehmen kostenfrei rund um das Thema berufliche Weiterbildung beraten und bei der Umsetzung begleiten (weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren und auf Bayerns zentralem Weiterbildungsportal)

Die Kontaktdaten für Ihre Weiterbildungsinitiatorin oder Ihren -initiator finden Sie auf der Website kommweiter.bayern.de. Dort können Sie anhand einer Bayernkarte mit allen Regierungsbezirken die zuständige Ansprechpartnerin bzw. den zuständigen Ansprechpartner für Ihre Region finden. Zudem können Sie für weitere Informationen den Lotsen auf unserem zentralen Weiterbildungsportal kommweiter.bayern.de nutzen.

Förderungen des Bayerischen Arbeitsministeriums

Das Bayerische Arbeitsministerium fördert Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in erheblichem Umfang und setzt damit einen klaren Fokus auf diesen Bereich:

Aus Mitteln des bayerischen Arbeitsmarktfonds werden insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gefördert. Besonderes Augenmerk bei der Auswahl der Projekte liegt dabei auf den Regionen, wo die Arbeitslosigkeit in den letzten drei Jahren bayernweit gesehen überdurchschnittlich hoch war.

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern bringt Menschen in Arbeit, in Ausbildung, verringert Armut und verbessert die Qualifikation. Mit den geförderten Projekten aus dem ESF+ werden die Chancen der Teilnehmenden auf dem Arbeitsmarkt erhöht. So werden Menschen bei der beruflichen und sozialen Integration gefördert. Informationen zu den Förderschwerpunkten des Europäischen Sozialfonds Plus in Bayern finden Sie unter Förderaktionen 2021-2027. Eine interaktive Karte nach Regierungsbezirken und eine Suche der Projekte nach Postleitzahl gibt es auf der Seite Zahlen und Fakten.

Zu diesen und weiteren Fördermöglichkeiten (u.a. des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit) können Sie sich auf Bayerns zentralem Weiterbildungsportal informieren. 

Förderung von Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren und einer Koordinationsstelle

Am 29.05.2024 wurde die Richtlinie zur Förderung von Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren zur Qualifizierungsberatung und einer Koordinationsstelle für den Förderzeitraum von 2025 bis 2027 (WBI-Förderrichtlinie) im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht. Mit der neuen WBI-Förderrichtlinie werden die Rahmenbedingungen für das Tätigwerden von Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren für die Zeit ab dem 01.01.2025 bis 31.12.2027 festgelegt, die Unternehmen und Beschäftigte in der Weiterbildung beraten und diesen bei der Auswahl und der Aufnahme von Weiterbildungsmaßnahmen zur Seite stehen. Sie sollen in allen Regierungsbezirken verortet und von einer Stelle bayernweit koordiniert werden.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich (nähere Informationen finden Sie auch auf der Website des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Die Antragstellung muss vor der für die Zuwendung beantragten Laufzeit bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres erfolgen (für die Zeit ab dem 01.01.2025 ist die Antragstellung bis 01.10.2024 möglich. Sofern Sie sich für die Zeit ab dem 01.01.2026 bewerben möchten, ist dies bis 01.10.2025 möglich).

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für Fragen zur Förderung steht Ihnen das ZBFS zur Verfügung.