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Pädagogik
Entwicklung von Kindern fördern
Entsprechend dem Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes haben Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern sowie die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen. Darüber hinaus helfen Kindertageseinrichtungen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderauftrag von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.