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Die stärkere Integration ins Gemeindeleben gehört zu den großen Wünschen von Menschen mit Behinderung.

Integration und Selbstbestimmung

Wohnstrukturen für Menschen mit Behinderung müssen nach den Wünschen der Betroffenen stärker dezentralisiert und in die Gemeinde integriert werden. Gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit, Bildungs- und Betreuungs-, Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten von Menschen ohne Behinderung neu in den großen Einrichtungen anzusiedeln und so aus Sondereinrichtungen inklusive Standorte zu machen. Letzteres entspricht auch dem Wunsch- und Wahlrecht gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention, da für viele Menschen mit Schwerbehinderung größere Einrichtungen bedarfsgerechter sind und einen geschützteren Rahmen gewähren und die Betroffenen deshalb häufig einen solchen Standort frei wählen. Menschen mit Behinderung wollen über ihr Leben selbst bestimmen und es selbst gestalten. Diesem Wunsch von Männern und Frauen mit Behinderung kommt bei allen Unterstützungsangeboten der Behindertenhilfe große Bedeutung zu.

Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern

Vor diesem Hintergrund hat das Sozialministerium bereits im Jahr 2003 die Einrichtung eines „Runden Tisches – Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern“ initiiert. Es gilt, die Weichen für die Zukunft der Behindertenhilfe richtig zu stellen. Dies kann aber nur gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und mit allen in diesem Bereich Verantwortung tragenden Verbänden, Behörden und Organisationen gelingen. Neben dem Sozialministerium, der Obersten Baubehörde und den Regierungen arbeiten auch die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Bayern, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die Lebenshilfe, der Landesverband Bayern für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, die bayerischen Bezirke und die Pflegekassen sowie die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung am Runden Tisch mit. Die Aufgaben des „Runden Tisches“ werden dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem (derzeit in der Entstehung befindlichen) Bayerischen Teilhabegesetz zufolge ab 2020 von einer „Arbeitsgemeinschaft zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ wahrgenommen.

Eckpunkte zur Umsetzung dezentraler Wohnstrukturen

Das Gremium hat „Eckpunkte zur Umsetzung dezentraler Wohnstrukturen für Menschen mit körperlicher Behinderung, Sinnesbehinderung und/oder geistiger Behinderung unter dem Aspekt der Inklusion“ erarbeitet. Diese Eckpunkte geben eine gute Orientierung für die Träger, die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung dezentraler und ambulanter zu gestalten, z. B. solche Wohnplätze auch innerhalb der Gemeinde zu schaffen und in die Gemeindestrukturen einzubeziehen – in enger Abstimmung mit der Gemeinde. Die Eckpunkte beinhalten ebenso Aspekte des inklusiven Wohnens innerhalb der großen Einrichtungen. Die bestehenden Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe haben auch weiterhin ihre Existenzberechtigung in einer inklusiven Gesellschaft. Sie sind aber weiterzuentwickeln, z. B. im Hinblick auf das zu stärkende Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung, den Übergang von institutions- zu personenzentrierten Dienstleistungen oder den Ausbau des persönlichen Budgets.

Kommunen sollen Konzepte mit Einrichtungen abstimmen

Diese Eckpunkte gilt es in den kommenden Jahren gemeinsam umzusetzen und weiterzuentwickeln. Zur Fortentwicklung der Eckpunkte hat der Runde Tisch anlässlich seiner Sitzung am 26.07.2012 eine Handreichung beschlossen, die der Orientierung und Hilfestellung für die Verantwortlichen vor Ort bei der Erstellung regionaler/örtlicher Konzepte und Planungen zur Umsetzung der vorstehend näher bezeichneten Eckpunkte dient. Insbesondere müssen die gemeindlichen Entwicklungsplanungen und die Bauleitplanungen der Kommunen vor Ort mit dem jeweiligen Konzept der Einrichtungen abgestimmt werden, was im Einzelfall aufgrund der mehrschichtigen und vielfältigen Interessenlagen der politischen Gemeinden mehrere Jahre dauern kann. Dies ist neben der Entwicklung und Umsetzung des BTHG und eines Bayerischen Teilhabegesetzes hierzu sowie differenzierter Finanzierungsfragen einer der Gründe dafür, dass der Konversionsprozess erst am Anfang steht.

Hier haben wir weiterführende Informationen und Hintergründe zum Thema Dezentralisierung von Wohnstrukturen unter dem Aspekt der Inklusion für Sie zusammengestellt:  

Neben den Eckpunkten zur Umsetzung dezentraler Wohnstrukturen finden Sie einen Überblick über die Umsetzung dezentraler Wohnformen für Menschen mit Behinderung.