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Seniorengerechte Quartierskonzepte

Verbleib im vertrauten Wohnumfeld

Seniorengerechte Quartierskonzepte sind ein gutes Instrument der Kommunen, um im Rahmen der Daseinsvorsorge eine zukunftsfähige Infrastruktur aufzubauen, die an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst ist. Im Rahmen von seniorengerechten Quartierskonzepten werden Anlaufstellen sowie Beratungs-, Begegnungs- und Unterstützungsstrukturen aufgebaut, damit ältere Menschen zuhause selbstbestimmt alt werden können. Ziel ist es, die Gemeinde beim Aufbau seniorengerechter Strukturen zu unterstützen, die letztendlich allen Generationen zugutekommen. Ein seniorengerechtes Quartierskonzept muss in seiner konkreten Umsetzung immer auf den bestehenden Ressourcen und Rahmenbedingungen des Quartiers aufsetzen. Es lebt vom Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure, insbesondere der aktiven Beteiligung der Kommune und der Bürgerinnen und Bürger. Es ist nicht statisch, sondern entwickelt sich kontinuierlich weiter. Dabei kann das Quartier sehr unterschiedlich sein, es kann urban oder dörflich strukturiert, weitläufig oder verdichtet sein. Quartier ist über die Wohnung hinaus das Wohnumfeld, in dem Menschen ihr tägliches Leben gestalten, sich versorgen und ihre sozialen Kontakte pflegen. Grundlage für ein seniorengerechtes Quartierskonzept sind alle notwendigen Bausteine, die ältere Menschen benötigen, um in ihrem bisherigen Wohnquartier leben zu können.

Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil von erfolgreichen Quartierskonzepten.

Säulen des Konzeptes

Wohnen und Grundversorgung

Barrierefreier Wohnraum kann sowohl durch Neubaumaßnahmen als auch durch Wohnanpassungen (z. B. durch Wohnberatung) im Bestand geschaffen werden. Dabei sind gerade Neubauprojekte nicht zwingenderweise notwendig. Neben barrierefreiem Wohnraum sind auch Verbesserungen des Wohnumfeldes, wie z. B. barrierefreie Gehwege, Grünanlagen, Toiletten und Bänke sowie die Sicherung einer ortsnahen Infrastruktur, wie z. B. Einkaufsmöglichkeiten, Gesundheitsversorgung sowie Mobilität wichtige Bestandteile eines Quartiers. Zudem kann auch der Aufbau von alternativen Wohnformen, wie z. B. Seniorenhausgemeinschaften, generationenübergreifendes Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften oder „Pflegewohnungen auf Zeit“, eine gute Ergänzung darstellen.

Beratung und soziale Netzwerke

Neben barrierefreien Wohnangeboten gilt es, soziale Angebote zu integrieren. Eine Anlaufstelle durch das Quartiersmanagement, eine neutrale, auch aufsuchende Beratung und die Vernetzung von Einrichtungen und Diensten im Quartier zur Weitervermittlung ermöglichen kompetente Hilfen rund um das Älterwerden. Auch der Aufbau von Nachbarschafts- oder Quartierstreffs sowie bedarfsorientierter Begegnungs- und Bildungsangebote, wie z. B. Mittagstisch, Sportangebote, Internetcafes oder Computerkurse, tragen zu einem Miteinander und einem lebendigen Austausch bei.  

Ortsnahe Unterstützung und Pflege

Durch seniorengerechte Quartierskonzepte können Strukturen geschaffen werden, die Menschen bei unterschiedlichem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen. Zum einen sind in diesem Zusammenhang Alltagshilfen, wie z. B. hauswirtschaftliche Hilfen, Fahr- und Begleitdienste, Reparatur- und Gartendienste, relevant, die beispielsweise über eine bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfe organisiert sein können. Zum anderen können Betreuungs- und Entlastungsangebote, wie beispielsweise Betreuungsgruppen oder Helferkreise sowie Pflegeleistungen vorgehalten werden, auf die ältere Menschen im Bedarfsfall rund um die Uhr zurückgreifen können. Darüber hinaus können ergänzende Angebote, wie z. B. neue technische Assistenzsysteme oder Unterstützungsangebote für spezielle Zielgruppen, wie z. B. Menschen mit Migrationshintergrund, angebunden werden.

Förderungen

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe und fördert den Aufbau seniorengerechter Quartierskonzepte im Rahmen der Richtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLa“. Die Förderung beträgt bis zu 80.000 Euro über maximal vier Jahre. 
Seniorengerechte Quartierskonzepte in finanzschwachen Gemeinden können darüber hinaus eine jährliche Anschlussförderung in Höhe von 20.000 € erhalten. Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier.

 Im Bestellportal des Sozialministeriums kann der Flyer „Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter“ heruntergeladen werden.

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema: