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Seniorengenossenschaften
Bürgerschaftliches Engagement auf Gegenseitigkeit
In „Seniorengenossenschaften“ wird bürgerschaftliches Engagement „im genossenschaftlichen Geist" der Hilfe auf Gegenseitigkeit gelebt. Die engagierten Mitglieder unterstützen sich gegenseitig und können für ihren Einsatz ein entsprechendes Entgelt ausgezahlt bekommen oder sich entsprechende Zeit gutschreiben lassen. Diese kann dann, wenn sie selbst Hilfe benötigen, wiederum in Form von Diensten in Anspruch genommen werden (wer z. B. 100 Stunden durch Arbeiten anspart, kann 100 Stunden kostenfrei abrufen). Aufgrund der vielfältigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen empfiehlt es sich, sich rechtzeitig vor der Gründung an das zuständige Finanzamt zu wenden und Rechtsrat einzuholen.
Informationen zu ggf. bestehenden Seniorengenossenschaften erhalten Sie bei den
Landkreisen oder Gemeinden.