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Bayern unterstützt Qualifizierung

Ein wesentlicher Punkt für die Qualität der Kinderbetreuung, aber auch der Arbeitszufriedenheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Angebote der Fort- und Weiterbildung sowie Angebote verschiedener Qualifizierungsmöglichkeiten, z. B. auch für berufliche Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Die weiterführende Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP) unterstützt der Freistaat Bayern durch die Förderung von Regelfortbildungen und Fortbildungskampagnen oder besondere Fortbildungsmaßnahmen. Der Freistaat Bayern gewährt Förderungen für Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen.

Das pädagogische Personal muss bei Aufnahme der Tätigkeit in einer förderfähigen Kindertageseinrichtung über die zur Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsziele erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Weitere Informationen dazu in § 16 Abs. 1 Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz.

Bei der Beschäftigung von fremdsprachigem Personal in Kindertageseinrichtungen wird zwischen fremdsprachigen pädagogischen Kräften in deutschsprachigen Kindertageseinrichtungen und in zwei- oder mehrsprachigen Kindertageseinrichtungen unterschieden. Pädagogisches Personal mit anderer Herkunftssprache als Deutsch, das in deutschsprachigen Einrichtungen pädagogisch arbeitet, sollte Deutsch mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen.

Detaillierte Informationen enthalten die Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Deutschkompetenz fremdsprachigen pädagogischen Personals.

In Bayern ist eine ständige Fortbildung für pädagogische Fachkräfte vorgesehen.

Regelfortbildung für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte

Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal für Kindertageseinrichtungen Zuwendungen für die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal für Kindertageseinrichtungen. Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.

Eine Förderung im Rahmen der Regelfortbildung können die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter der öffentlichen Wohlfahrtspflege beantragen. Anspruchsberechtigt sind darüber hinaus Fortbildungsträger, die ein vergleichbares Fortbildungsangebot wie die genannten Antragsberechtigten nachweisen. Ein wesentliches Mittel der Qualitätssicherung ist unter anderem eine dauerhafte Beteiligung und Zusammenarbeit im Forum Fortbildung am Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz  (IFP).

Besondere Förderung erhalten die Zuwendungsempfänger für die Umsetzung der vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) vorgegebenen Schwerpunktthemen.

Weiterführende Informationen zu den wichtigsten Themen erhalten Sie hier:

Alle staatlich geförderten Fortbildungen in Bayern, die sich an pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen wenden, sind in der trägerübergreifenden Fortbildungsdatenbank zu finden. Zur bayerischen Fortbildungsdatenbank.

Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung

Parallel zur klassischen Ausbildung zur Ergänzungs- oder Fachkraft gibt es jetzt in Bayern eine neue und innovative Weiterbildungsmöglichkeit für interessierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder Ergänzungskräfte, die beruflich weiterkommen wollen. Aufeinander aufbauende Weiterbildungsmodule bieten unterschiedliche Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten, die mit Abschlüssen enden, die in der Kindertagesbetreuung in Bayern anerkannt sind und die Tätigkeit als Assistenzkraft, Ergänzungs- oder Fachkraft ermöglichen. Allen gemeinsam ist, dass sie von zertifizierten und erfahrenen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren über ganz Bayern verteilt angeboten werden und vor allem, dass sie viel Praxisbezug bei hoher Qualität garantieren.

Die Weiterbildungen sind:

  • Modular aufgebaut, flexibel und anschlussfähig:
    Ihre beruflichen Vorerfahrungen können anerkannt werden und je nach Voraussetzung können Sie sich zur Assistenzkraft, Ergänzungskraft oder sogar bis zur Fachkraft weiterqualifizieren.
  • Berufsbegleitend und praxisorientiert:
    Schon als Assistenzkraft und weiter als Ergänzungskraft oder später als Fachkraft können Sie berufsbegleitend in einer Einrichtung arbeiten, wichtige Praxiserfahrungen sammeln und eine entsprechende Vergütung erhalten. Das ist eine Win-Win-Situation für die Träger, für Sie als Teilnehmende und das ganze Kita-Team.
  • Hochwertig und innovativ:
    Die Weiterbildung arbeitet mit den aktuellsten Inhalten aus Forschung und Praxis und hat einen hohen Praxisbezug. Das Konzept funktioniert mit innovativen Methoden und in einer Kombination aus Präsenzunterricht, Online-Workshops & flexiblen Online-Einheiten. So klappt auch die Vereinbarkeit mit der Familie und Berufstätigkeit!
  • Nachhaltig und tragfähig:
    Die Abschlüsse sollen in allen bayerischen Einrichtungen und im schulischen Ganztag anerkannt werden! So können Sie und Ihr Arbeitgeber langfristig planen und gemeinsam die Zukunft der frühen Bildung in Bayern gestalten.

Der Weg zum Erfolg als Assistenzkraft, Ergänzungskraft und Fachkraft

Fachkräfte-Flyer

Träger-Flyer

Weitere Informationen zur Weiterbildung, den Kursen in Ihrer Region und den Referentinnen und Referenten finden Sie unter:

www.kita-fachkraefte.bayern

www.herzwerker.de/kita/weiterbildung-quereinstieg

Weiterbildung "Ergänzungskräfte zu Fachkräften in Kindertageseinrichtungen“ - zeitlich befristet

Die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften  für die bayerischen Kindertageseinrichtungen wird durch die zusätzliche Weiterbildungsmaßnahme „Ergänzungskräfte zu Fachkräften in Kindertageseinrichtungen“ unterstützt. Gesteuert vom StMAS werden ohne staatliche Förderung als Selbstzahlermodell Zertifikatskurse zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften von bewährten Weiterbildungsträgern durchgeführt. Zielgruppen sind Grundschullehrkräfte, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, berufsfeldnahe Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägigem akademischem Abschluss.

Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme (neunmonatige berufsbegleitende Weiterbildung in Modulen mit anschließender sechsmonatiger begleiteter Praxisphase) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat, das sie mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in allen Kindertageseinrichtungen in Bayern gem. § 16 Abs. 6 Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) befähigt.

Diese Weiterbildung ist somit keine Qualifikation, die per se die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 AVBayKiBiG aufweist.

Damit die Tätigkeit als Fachkraft dennoch ermöglicht wird, bedarf es daher einer Genehmigung im Vollzug der Kinderbildungsverordnung nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Damit dies ein rein formaler, völlig unbürokratischer Akt ist, wurde die Qualifikation „Pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen“ vorweg geprüft und in  die vom Bayerischen Landesjugendamt geführten Liste bereits geprüfter Berufe, die sog. Kita-Berufeliste, aufgenommen. Die zuständigen bayerischen Aufsichtsbehörden orientieren sich bei Genehmigungen zur Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen als Fachkraft nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG an dieser Liste.

Das Zertifikat hat nur in Bayern Gültigkeit und berechtigt zum Einsatz als „pädagogische Fachkraft“ in bayerischen Kindertageseinrichtungen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine „bayerische Variante“.

Die Weiterbildung „Ergänzungskräfte zu Fachkräften in Kindertageseinrichtungen“ ist zeitlich befristet. Der letzte Kursstart erfolgt Ende 2025. Sie wird durch das neue Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung ersetzt. 

Weiterführende Informationen zum Thema Weiterbildung erhalten Sie unter folgenden Links.

Zielgruppen

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Grundschullehrkräfte mit Lehramtsbefähigung sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägigem akademischem Abschluss. Die Zugangsvoraussetzungen gelten zielgruppenspezifisch.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen für eine Weiterbildung.

Übersicht der Weiterbildungsanbieter

Die Liste der Weiterbildungsanbieter wird laufend aktualisiert.

Vorbereitungskurs und Prüfung zum|r Staatlich anerkannten Erzieher:in im interkulturellen Kontext (Interza VI). Zu den Informationen über den Vorbereitungskurs beim Institut für Jugendarbeit Gauting

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Weiterbildungskonzept für die/den staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/in - Rechtsänderung ab 1. Juli 2023

Gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe (LAG HEP) wurde ein in der Ausbildung verankertes Weiterbildungskonzept zur Fachkraft in Regeleinrichtungen der Kindertagesbetreuung entwickelt. Dadurch wird der Erwerb des Zertifikats „Heilerziehungspfleger/in im Erziehungsdienst“ über die erfolgreiche Teilnahme am Wahlfach „Frühkindliche Bildung“ und die Einbringung begleiteter Praxis in einer Kindertageseinrichtung im Anschluss an die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“ beziehungsweise zum „Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ ermöglicht.

Nach Abschluss der Ausbildung als Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin beziehungsweise als Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger ist eine sechsmonatige begleitete Praxisphase in einer Kindertageseinrichtung zu absolvieren. Die Anstellung erfolgt für die Dauer der Weiterbildung als Ergänzungskraft. Der Mindestumfang der Arbeitszeit beträgt 50 %. Die Tätigkeit der Heilerziehungspflegerin beziehungsweise des Heilerziehungspflegers darf sich nicht auf Kinder mit Behinderung beschränken.

Mit dem Zertifikat „Heilerziehungspfleger im Erziehungsdienst“, das die erfolgreiche Teilnahme am Wahlfach „Frühkindliche Bildung“ und die Einbringung begleiteter Praxis in einer Kindertageseinrichtung im Anschluss an die Berufsausbildung bestätigt, können die staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger gem. § 16 Abs. 6 Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) als pädagogische Fachkraft in Regelkindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Das Zertifikat ist in die vom Bayerischen Landesjugendamt geführten Liste bereits geprüfter Berufe, die sog. Kita-Berufeliste, aufgenommen. Die zuständigen bayerischen Aufsichtsbehörden orientieren sich bei Genehmigungen zur Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen als Fachkraft nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG an dieser Liste.  

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in folgenden Dokumenten.

Rechtsänderung ab 1. Juli 2023

Die Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderbildungsverordnung – AVBayKiBiG) wurde zum 1. Juli 2023 geändert.

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind gem. des neuen § 16 Abs. 2 Nr. 4 AVBayKiBiG pädagogische Fachkräfte. Das Erfordernis einer integrativen Kita, eines Kindes mit Behinderung/von Behinderung bedroht, einer Einzelfallgenehmigung gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG oder einer vorher absolvierten Weiterbildung „Heilerziehungspfleger/in im Erziehungsdienst“ entfällt ab 1. Juli 2023.

Anlässlich dieser Entwicklung wird die Weiterbildung „Heilerziehungspfleger/in im Erziehungsdienst“ (Kombination des Wahlfachs „Frühkindliche Bildung“ mit anschließender sechsmonatiger Praxisphase) eingestellt. Das heißt, neue Kurse werden seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) nicht genehmigt und es wird keine Zertifikatsvorlage mehr ausgestellt.

Die Fachschulen für Heilerziehungspflege, die das Wahlfach anbieten, können die Weiterbildung jedoch ganz oder in Teilen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit und Fachverantwortung als eigene Fachfortbildung anbieten und dafür eigene Teilnahmebescheinigungen ausstellen.

Derzeit noch laufende Kurse können regulär beendet werden und erhalten das vom StMAS zur Verfügung gestellte Zertifikat. Es obliegt den Kursanbietern, ob sie die Kurse vorzeitig beenden.

Ausbau multiprofessioneller Teams

Multiprofessionelle Teams setzen sich aus Personen mit unterschiedlichen Berufsabschlüssen zusammen. Multiprofessionalität ist sowohl vertikal (Berufsabschlüsse auf unterschiedlichem Niveau) als auch horizontal (unterschiedliche Abschlüsse auf demselben Niveau) möglich. Im Folgenden liegt der Schwerpunkt auf horizontaler Multiprofessionalität, d. h. Personen mit anderer beruflicher Qualifikation. In der alltäglichen Zusammenarbeit ergänzen sich die Kompetenzen der verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und greifen ineinander.

Im Rahmen der neuen 15-monatigen berufsbegleitenden Weiterbildung zur zertifizierten „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“ können berufliche Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger die notwendigen theoretischen Grundlagen zum Erlangen von Handlungssicherheit im pädagogischen Kontext erlangen. Damit soll der Ausbau multiprofessionell strukturierter Teams in den bayerischen Kindertageseinrichtungen gefördert werden.

Die Berufs- bzw. Studienabschlüsse müssen den Bildungsbereichen des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP) zugeordnet werden können, wie z. B. Gesundheit, Sprache oder Ästhetik, Kunst und Kultur, Musik. Beispiele für diese Berufe, die sowohl pädagogiknah als auch nichtpädagogisch sein können, sind: Logopäden/Logopädinnen, Theaterpädagogen/Theaterpädagoginnen, Musikpädagogen/Musikpädagoginnen, Religionspädagogen/Religionspädagoginnen, Sportlehrer/Sportlehrerinnen, Ergotherapeuten/Ergotherapeutinnen, Forstwirtschaftsmeister/Forstwirtschaftsmeisterinnen, Kinderkrankenpfleger/Kinderkrankenpflegerinnen, Hauswirtschaftsmeister/Hauswirtschaftsmeisterinnen.

Eine „Fachkraft mit besonderen Qualifikationen in Kindertageseinrichtungen“ können Einrichtungen anstellen, die in ihrer Konzeption ein spezifisches Aufgabenprofil ausgewiesen haben (z. B. Schwerpunkt Sprache, Schwerpunkt Gesundheit, Schwerpunkt Bewegungserziehung, Schwerpunkt MINT, Schwerpunkt musikalische Bildung, Schwerpunkt Naturpädagogik).

Weiterbildung zur „Fachkraft mit besonderen Qualifikationen in Kindertageseinrichtungen“ - zeitlich befristet

Im Herbst 2017 wurde die Weiterbildung „Fachkraft mit besonderer Qualifikation“ erstmals angeboten und durchgeführt. Von Herbst 2019 (Start der Module ab März 2020) bis August 2021 wurde die Weiterbildung in einer zweiten Pilotphase fortgeführt.
Die Weiterbildung „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“ wird seit Februar 2022 als Selbstzahlermodell ein drittes Mal angeboten.
Die konkreten Zugangsvoraussetzungen können dem unten stehenden Dokument „Informationen zum Weiterbildungskonzept“ entnommen werden.

Während der insgesamt 15-monatigen berufsbegleitenden Weiterbildung können die Teilnehmenden als Ergänzungskräfte in Kindertageseinrichtungen gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG tätig sein, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde dem Einsatz zustimmt. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.

Dieses weist sie als „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“ gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG aus und gibt Auskunft über den Bildungsbereich des BayBEP, dem sie mit ihrer Vorerfahrung zugeordnet werden können.

Eine „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“ kann nach Erhalt des Zertifikats als Fachkraft genehmigt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde führt die entsprechende Prüfung gemäß § 16 Abs. 6 Kinderbildungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) durch. Der Einsatz der Fachkraft mit besonderer Qualifikation als pädagogische Fachkraft kann nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG in der konkret genannten Kindertageseinrichtung erfolgen.

Ein Eintrag in die vom Landesjugendamt geführte Berufeliste erfolgt nicht, weil die Personen nur in solchen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können, die einen entsprechenden Schwerpunkt in der pädagogischen Konzeption aufweisen.

Eine „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“ muss zusätzlich zu einer pädagogischen Fachkraft angestellt werden. Sie kann als Einrichtungsleitung eingesetzt werden.

In einer Kindertageseinrichtung kann nur im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde mehr als eine „Fachkraft mit besonderer Qualifikation“ beschäftigt werden. Nach 5-jähriger Bewährung, Nachweis engagierten Weiterbildungsverhaltens und Bestätigung des Trägers, dass die Bewerberin/der Bewerber besondere Fachkompetenz zeigt, kann die zertifizierte „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“ mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde als „Pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen“ nach § 16 Abs. 6 Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) eingesetzt werden (ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bildungsbereich bzw. eine besondere fachliche Qualifikation).

Die Weiterbildung „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“ ist zeitlich befristet. Der letzte Kursstart erfolgt Ende 2023. Die Weiterbildung wird durch das neue Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung ersetzt.

Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH

Baierbrunner Straße 27-29
81379 München

Ansprechperson:
Marilene Thorwart
Tel. (089) 1895529-14
Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH

Mergentheimer Str. 180
97084 Würzburg

Ansprechperson:
Annette Tiller
Tel. (0931) 6150-501
Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Weiterführende Informationen zum Weiterbildungskonzept und eine Berufeliste finden Sie hier.

Weiterbildung zur Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung - zeitlich befristet


Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) initiiert in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) – vorerst befristet bis Ende 2025 – die neue landesweite und berufsbegleitend konzipierte Weiterbildungsmaßnahme „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“ (9-monatige berufsbegleitende Weiterbildung in Modulen mit anschließender 6-monatiger begleiteter Praxisphase) als Selbstzahlermodell. Ziel ist die Höherqualifizierung insbesondere von Mittagsbetreuungspersonal sowie die Unterstützung der Standorte der kooperativen Ganztagsbildung.

Es erfolgt ein Eintrag in die sog. Kita-Berufeliste des Bayerischen Landesjugendamtes als Ergänzungskraft für den Betreuungsbereich „Hort“. Eine zertifizierte „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“ kann nach Erhalt des Zertifikats mit Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG als Ergänzungskraft mit Beschränkung auf den Betreuungsbereich „Hort“ für eine bestimmte Einrichtung genehmigt werden. Eine zertifizierte „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“ kann auch in schulischen Ganztagsangeboten wie auch in Mittagsbetreuungen als Betreuungskraft eingesetzt werden.

Die Weiterbildung „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“ ist zeitlich befristet. Der letzte Kursstart erfolgt Ende 2025. Sie wird durch das neue Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung ersetzt.

 Die Liste der Weiterbildungsanbieter wird laufend aktualisiert.

Standort Ingolstadt (Kursbeginn ab 03.06.2022)

Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Frueaufstraße 5
85053 Ingolstadt

Ansprechperson: Anne Rößler
Tel.: (0841 9815 - 336)
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
 

Standort Ingolstadt (Kursbeginn ab Frühsommer 2023)

GGSD Bildungszentrum Ingolstadt
Egerlandstr. 7
85053 Ingolstadt

Ansprechperson: Andrea Peyerl
Tel.: (0841 88546650)
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
 

Standort Garching an der Alz (Kursbeginn ab 28.04.2023/29.04.2023)

Bildungsakademie Dr. Dorothea Emmerl
Lindenweg 4
84518 Garching an der Alz

Ansprechperson: Anita Tosch
Tel.: (08634 627 2232)
Schreiben Sie uns eine E-Mail. 


Standort Regensburg (Kursbeginn September 2023)

Deutsches Erwachsenenbildungswerk gemeinnützige GmbH Regensburg
Herrmann-Köhl-Str. 3
93049 Regensburg

Ansprechperson: Elisabeth Neuhoff
Tel.: (0941 2976111)
Schreiben Sie uns eine E-Mail. 


Standort Bamberg (Kursbeginn ab 27.03.2023)

Ressourcenwerkstatt
Staffelbergweg 8
96049 Bamberg

Ansprechperson: Beate Spörlein
Tel.: (0951 51939772)
Schreiben Sie uns eine E-Mail.


Standort Schwandorf (Kursbeginn ab 01.10.2022)

Ressourcenwerkstatt
Staffelbergweg 8
96049 Bamberg

Ansprechperson: Beate Spörlein
Tel.: (0951 51939772)
Schreiben Sie uns eine E-Mail. 


Standort München (Kursbeginn ab Frühsommer 2023)

Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste
Neumarkter Str. 83
81673 München

Ansprechperson: Astrid Kleisinger
Tel.: (089 358148 - 28)
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
 

Standort München (Kursbeginn ab 28. September 2023)

Kleinkinder Tagesstätten e.V. (KKT e.V.)    
Landwehrstr. 60-62
80336 München

Ansprechperson: Maren Holzer
Tel.: (089 9616060 - 27)
Schreiben Sie uns eine E-Mail. 

 

Standort München (Kursbeginn ab Herbst 2023)

Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Baierbrunner Str. 27-29
81379 München

Ansprechperson: Marilene Thorwart
Tel.: (089 1895529 - 14)
Schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

Weiterführende Informationen zum Weiterbildungskonzept finden Sie hier.

Informationen zum Weiterbildungskonzept (Stand August 2021)

Asylfortbildungen und Filmprojekt sowie Materialien

Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit mit Asylbewerberkindern förderte das StMAS eine Fortbildungsreihe für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Das StMAS förderte

  • das Projekt „Teamtraining plus“ des Verbands katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e. V.
  • die modulare Fortbildung „Flüchtlingskinder – Willkommen in der Kindertagesbetreuung“ und den Grund- und Aufbaukurs „Interkulturelle Kompetenz“ von DWRO-consult gemeinnützige GmbH und
  • das Projekt „Gelingendes Miteinander – Flüchtlingsfamilien in der Kita willkommen heißen“ des Deutschen Erwachsenen-Bildungswerks. Das Projekt war modular aufgebaut. Ziel der Fortbildung war es, bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ausgehend von den vorhandenen pädagogischen Kompetenzen, den Grundstein für eine nachhaltige (Weiter-)Entwicklung interkultureller Kompetenz zu legen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den ausgewählten Förderprojekten:

Auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie weitere Informationen zu Fort- und Weiterbildungen im Bereich Integration.

Viele Flüchtlinge kennen aus ihren Heimatländern weder Kitas noch Kindertagespflege. Dabei ist es gerade für die Kinder entscheidend, möglichst schnell die deutsche Sprache zu erlernen und ihre neue Heimat zu erkunden. Das Ziel muss also sein, Vorbehalte und Ängste bei den Eltern abzubauen. Außerdem müssen wir erklären, welche Vorteile es bietet, Kinder für eine bestimmte Zeit am Tag qualifiziertem pädagogischem Personal anzuvertrauen und ihnen das spielerische Lernen mit anderen Kindern zu ermöglichen.

Für diese Form der Überzeugungsarbeit haben sich das StMAS, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und der Didacta Verband e. V. zusammengeschlossen. So sind Filme entstanden, die Eltern mit Fluchthintergrund in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) die Bedeutung unserer Kitas und Kindertagespflege anschaulich zeigen.

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen und das Filmmaterial zum Thema Kitas und Kindertagespflege.

Die Broschüre, die in den gängigsten Sprachen der Asylbewerber (Deutsch, Englisch, Französisch, Dari, Arabisch und Somali) herausgegeben wird, kann kostenlos über das Broschüren-Bestellportal der Staatsregierung heruntergeladen werden. Hier geht’s zum Download der Informations-Broschüre.

Das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) hat in Abstimmung mit dem StMAS die Handreichung „Asylbewerberkinder und ihre Familien in Kindertageseinrichtungen“ erstellt.

Die Handreichung umfasst zentrale Bereiche, die für die Arbeit des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen mit Asylbewerberkindern und ihren Familien von Bedeutung sind.

Hier finden Sie die Informationen im Detail.

„Asylbewerberkinder und ihre Familien in Kindertageseinrichtungen“ Informationen für Kindertageseinrichtungen in Bayern – Handreichung (PDF, 2,5 MB)

Studie des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) „Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen in Bayern“