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Fortschreibung des bayerischen Aktionsplans ´Inklusion`

Gemeinsam mit den Ressorts der Bayerischen Staatsregierung wurde mittlerweile eine erste Arbeitsfassung erstellt. Diese Version sollte in einem ersten Schritt mit den Menschen mit Behinderung, deren Organisationen und Verbänden diskutiert werden. Hierzu fand

eine Fachtagung
am Freitag, den 7. Juni 2019
im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales statt.

Damit alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitreden und mitdiskutieren konnten, konnte hier die erste Arbeitsfassung der Fortschreibungsversion als PDF heruntergeladen werden.
 

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Fachveranstaltung zum Umsetzungstand der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern.

Genaues Programm im Überblick.

Dokumentation der wichtigsten Ergebnisse der Veranstaltung:

 

 

Im weiteren Fortgang findet noch eine umfangreiche Verbändeanhörung statt – wie auch bei der Erarbeitung der ursprünglichen Fassung des Aktionsplans in 2013.

Denn: Inklusion lebt von Partizipation!

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist vielerorts schon gelebte Normalität.

Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern

Im März 2013 hat die Bayerische Staatsregierung ihren Aktionsplan „Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung“ verabschiedet. Hier sind die Schwerpunkte verankert, wie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Bayern umgesetzt werden soll. Der Umsetzungsstand der UN-BRK in Bayern wurde zwischenzeitlich evaluiert. Mit dieser Aufgabe wurde ein externes Unternehmen (Fa. Prognos) beauftragt. Im Rahmen der Evaluation erfolgte anlässlich einer Fachtagung am 26.02.2016 auch die Beteiligung der Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderung. Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Veranstaltung, das genaue Programm sowie die Dokumentation zur Veranstaltung. Das Ergebnis der Evaluation liegt vor und wurde im Rahmen der ConSozial am 27.10.2016 vorgestellt. Der Aktionsplan wird derzeit auf Basis dieser Evaluation fortgeschrieben. Auch bei der Neuausrichtung des Aktionsplans sollen Partizipation und Transparenz großgeschrieben werden.

Information

Weiterführende Informationen zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern finden Sie hier.

Die Fachtagung und die Evaluation sollen als Grundlage für die Fortschreibung und Neuveröffentlichung des Aktionsplans dienen.

Schwerpunkte des Plans werden weiterentwickelt

Es ist an der Zeit, sowohl zurück als auch nach vorne zu blicken: Wo ist die Politik für Menschen mit Behinderung vorangekommen? Welche Schwerpunkte sollten bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans gelegt werden?

Diese Fragen diskutierte die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit den Verbänden und Organisationen von Menschen mit Behinderung im Rahmen einer Fachveranstaltung am 26.02.2016 in München.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Fachveranstaltung zum Umsetzungstand der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern.

Entstehung und Inkrafttreten

Das Übereinkommen sowie das Fakultativprotokoll wurden am 13.12.2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Völkerrechtlich ist die Konvention am 03.05.2008 nach der zwanzigsten Ratifikation in den Staaten in Kraft getreten, die sie ratifiziert hatten.

Weiterführende Informationen zum Protokoll und welche Staaten es offiziell anerkannt haben, finden Sie hier.

Deutschland hat das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll am 30.05.2007 in New York unterzeichnet. Beide wurden vom Bundestag nach Zustimmung des Bundesrats am 19.12.2008 mit Gesetz vom 21.12.2008 ratifiziert. Seit 26.03.2009 sind sie in der Bundesrepublik in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland, die Vorschriften des internationalen Übereinkommens in nationales Recht umzusetzen.

Zentrale Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen richtet sich in erster Linie an den Staat, fordert aber auch von der Gesellschaft allgemein die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Dieser Begriff der Inklusion wird in der Konvention vor allem in Bezug auf das Bildungssystem („inclusive education“) verwandt, prägt als „Schlüsselbegriff“ darüber hinaus aber insgesamt den Geist des Übereinkommens. Im Gegensatz zur „Integration“ meint „Inklusion“ den Auftrag an Staat und Gesellschaft, Strukturen zu schaffen, in denen behinderte Menschen in vollem Umfang teilhaben können.

Zentrale Zielsetzungen der UN-BRK sind u. a.:

  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung behinderter Menschen (Artikel 5),
  • Barrierefreiheit in allen Bereichen, insbesondere beim Bauen und Wohnen, im Verkehr, beim Zugang zu Informationen, aber auch im kulturellen Leben, bei Erholung, Freizeit und Sport (Artikel 9, 21, 30),
  • gleiche Anerkennung vor dem Recht (Artikel 12),
  • unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19),
  • Recht auf Zugang zur Bildung (Artikel 24),
  • Recht auf Zugang zur Arbeitswelt (Artikel 27),
  • angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz (Artikel 28).

Das Fakultativprotokoll ist ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag, der die Kompetenzen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach Artikel 34 des Übereinkommens um das Verfahren der Individualbeschwerde und das Untersuchungsverfahren erweitert.

Damit werden Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens gestärkt.

Organisation und Verfahren

Zur Durchführung und Überwachung des Übereinkommens wurde bei den Vereinten Nationen ein „Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Artikel 34) gebildet, der sich aus Experten aus den einzelnen Vertragsstaaten zusammensetzt. Die Vertragsstaaten legen dem Ausschuss unter anderem regelmäßig Staatenberichte über den Stand der Umsetzung des Übereinkommens vor, die der Ausschuss prüft und zu denen er Stellung nehmen kann.

Umsetzung der UN-Konvention in Bayern

Staatsregierung beschließt Aktionsplan – Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Inklusion

Der Ministerrat hat am 12.03.2013 die Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Aktionsplan der Staatsregierung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft in Bayern. Er ist ein Gesamtwerk, bei dessen Entstehung neben allen bayerischen Ministerien auch über 140 Verbände und Organisationen aus dem Bereich der Menschen mit Behinderung und aus weiteren gesellschaftlichen Bereichen sowie der Bayerische Landtag eng beteiligt waren und sich in einer intensiven und breiten Diskussion eingebracht haben. Derzeit wird der Aktionsplan umgesetzt.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Herunterladen:

Schwerpunkte des Aktionsplans

Der Aktionsplan beschreibt die Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung. Dazu gehören u. a.:

  • Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Achtung ihrer Rechte, ihrer Würde und ihrer Fähigkeiten, z. B. durch Schulungen der Mitarbeiter in der Verwaltung sowie durch eine geplante Öffentlichkeitskampagne.
  • Inklusive Bildung auf allen Ebenen, begonnen in der frühesten Kindheit.
  • Die Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu enthält der Aktionsplan ein ganzes Bündel an Maßnahmen wie beispielsweise das Programm „Berufsorientierung Individuell“, das Schülerinnen und Schüler beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen in das Arbeitsleben unterstützt.
  • Die Beseitigung doppelter Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung, etwa durch Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention und -intervention. Ein wichtiger Ansatz ist hier die Förderung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen.
  • Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung sowie volle Kostenübernahme der Eingliederungshilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch den Bund