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Arbeitsschutzorganisation
Arbeitsschutz als Aufgabe des Arbeitgebers
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) im Jahre 1996 hat der Arbeitsschutz in Deutschland eine nachhaltige Erweiterung erfahren.
Hiernach zählt zu den Grundpflichten des Arbeitgebers nicht mehr nur, alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen. Vielmehr ist der Arbeitgeber darüber hinaus aufgefordert, zur Planung und Durchführung dieser Maßnahmen für eine geeignete Organisation zu sorgen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in die Strukturen und Abläufe im Unternehmen einbindet. Darüber hinaus hat sich der Arbeitgeber zu vergewissern, dass die Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden. Ausführliche Informationen zur Arbeitsschutzorganisation erhalten Sie auf der Website der Bayerischen Gewerbeaufsicht.
Zu einer geeigneten betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, die fähig ist alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen, gehören u. a. folgende Faktoren:
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten
- Wahrnehmung der Verantwortung durch den Arbeitgeber verbunden mit einer formalen Aufgabenübertragung auf und Regelung der Kompetenzen seiner Beschäftigten
- Betrieblicher Arbeitsschutz anhand einer systematischen betrieblichen Organisation
- Einrichtung einer betrieblichen Arbeitssicherheitsorganisation
- Bestellung des Betriebsarztes
- Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ferner wird empfohlen: