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Servicestellen für Rehabilitation

Menschen mit Behinderung erhalten bei Servicestellen Unterstützung bei der Rehabilitation.

Flächendeckendes Netz

Die Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Unfall- und der Rentenversicherung sowie Träger der Kriegsopferfürsorge, der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe) wurden mit Inkrafttreten des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung am 01.07.2001 verpflichtet, ein flächendeckendes Netz an gemeinsamen Servicestellen einzurichten.

Beratung und Unterstützung sollen – neben der allgemeinen Information über die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft – auch dazu beitragen, dass Fragen der Zuständigkeit und des Rehabilitationsbedarfs rasch geklärt und Entscheidungen beschleunigt werden.

Die gemeinsamen Servicestellen unterstützen den betroffenen Menschen von der Antragstellung bis zum Abschluss des Verfahrens. Sie sind im Bedarfsfall koordinierend und vermittelnd zwischen mehreren Rehabilitationsträgern tätig. Die Beratung umfasst zudem – unter Beteiligung der Integrationsämter – auch die Klärung eines Hilfebedarfs nach dem Schwerbehindertenrecht.

Weiterführende Informationen zu dem Thema Servicestellen für Rehabilitation finden Sie hier: