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Brexit

Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union („Brexit“) hat insbesondere auch Folgen für den Bezug von Familienleistungen und die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Nachfolgend hierzu einige Informationen und weitere Hinweise zum Thema „Brexit“.

Berufsanerkennung

Die vor dem Austritt erfolgte Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland bleibt weiterhin gültig. Fragen der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Vereinigten Königreich richten sich seit dem 01.01.2021 nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Regelungen. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Familienleistungen

Für den Bezug von Familienleistungen – z.B. Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Bayerisches Familiengeld – müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Leistung erfüllt sein. Zu diesen Voraussetzungen zählen insbesondere auch Anforderungen an den Aufenthaltsstatus.

Für britische Staatsangehörige, die bereits vor dem 31.12.2020 und darüber hinaus in Deutschland leben, ändert sich grundsätzlich nichts (für deutsche Staatsangehörige im Vereinigten Königreich gelten dieselben Regelungen spiegelbildlich). Sie haben weiterhin Anspruch auf die Familienleistungen.

Für britische Staatsangehörige, die nach dem 01.01.2021 nach Deutschland ziehen, gelten die Regelungen für Drittstaaten.

Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des BMFSFJ
sowie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums, dort insbesondere auch zum Aufenthaltsrecht.

Im Übrigen sollten sich Betroffene an die zuständige Ausländerbehörde wenden.Informationen zu den Familienleistungen erteilen die jeweiligen Fachbehörden. Für das Kindergeld ist das regelmäßig die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bzw. Familienkassen öffentlicher Arbeitgeber, für den Unterhaltsvorschuss das jeweilige Jugendamt, sowie in Bayern für das Elterngeld und das Bayerische Familiengeld das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Weitere Informationen

Informationen zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) werden auf der Website der Bundesregierung, des BMAS, und des StMWi mit Verlinkungen auf weitere Informationsangebote zur Verfügung gestellt.