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Familienpflege

Pflege und Hilfe zu Hause

Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Haushalt weiterzuführen, kann Haushaltshilfe/Familienpflege gewährt werden. Die Leistungen werden gegen Entgelt erbracht. Insbesondere die Krankenkassen tragen die Kosten, wenn es sich um häusliche Krankenpflege und um Haushaltshilfe aus der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Gesetzliche Regelungen finden Sie im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.

Auch die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge kommen als Kostenträger in Betracht, insbesondere mit der Hilfe zur Pflege und der Hilfe zur Haushaltsweiterführung (siehe auch Soziale Dienste, Sozialstationen und Mehrgenerationenhäuser). Die Sozial-Fibel informiert Sie detailliert über soziale Hilfen, Leistungen und Rechte:

Darüber hinaus fördert der Freistaat Bayern Familienpflegestationen und Fachstellen für pflegende Angehörige im Rahmen eines Förderprogramms. Hier geht es direkt zu „Bayerisches Netzwerk Pflege“.