Hauptinhalt
Notfalladressen
Hier finden Sie wichtige Adressen und Telefonnummern für den Notfall:
- Adressen Jugendämter
- Website: Nummer gegen Kummer – für Kinder und Eltern
- Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
- Elterntelefon: 0800 11 10 550
Zentrale Rechtsgrundlagen, Arbeitsgrundlagen
Informationen zu den zentralen Rechts- und Arbeitsgrundlagen gibt es hier:
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder und Jugendhilfe
- Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung
Weiterführende Informationen zur Kinderbetreuung in Bayern gibt es hier:
- Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG)
- Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP)
- Infoblatt „Geimpft – geschützt: In Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege“. Weitere Informationen, auch zum Thema Impfen, finden Sie in den Newslettern zum BayKiBiG.
Weitere Informationen zum Impfen finden Sie auf der Themenseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Dort sind die Publikationen zur Impfaufklärung auch in 19 Fremdsprachen verfügbar.
Antragsformulare, Veröffentlichungen, Broschüren
Modellverträge für Modellprojekte nach Art. 31 BayKiBiG:
- Modellvertrag Mini-Kita (PDF)
- Modellvertrag Erweiterte Mini-Kita nach AMS V3/13-2022 (PDF)
- Modellvertrag Einstiegsgruppe nach AMS V3/13-2022 (PDF)
- Modellvertrag Erweiterte GTP nach AMSV3/13-2022 (PDF)
Der jeweilige Modellvertrag kann per E-Mail an Referat-V3@stmas.bayern.de oder an folgende Adresse postalisch übermittelt werden:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Referat V3 – Kindertagesbetreuung
Winzererstraße 9, 80797 München
Broschüren zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Familie, Kinder und Jugend finden Sie in unserem Bestellportal.
Aktuelle Veröffentlichungen finden Sie hier:
- Aufklärungsbroschüre „Gefahr Knopfbatterie" des Universitätsklinikums Regensburg
- Leitfaden „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln (Ärzteleitfaden)
- Flyer „Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz“
- Kinder in Tageseinrichtungen – Informationen für Eltern im Rahmen des Asylverfahrens
- Bildung und Betreuung in der Kindertagespflege – Information für Eltern mit Fluchterfahrung
Nützliche Links
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Bayerisches Landesjugendamt
- Bayerischer Jugendring
- Jugendämter in Bayern
- Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerk frühe Kindheit)
- Erziehungsberatungsstellen
- Virtuelle Beratungsstelle – Erziehungsberatung im Internet der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke)
- Beratungsangebote für Eltern mit Schreibabys
- Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der LMU München
- Ansprechpartner und Adresse Kinder- und Jugendhilfe
Fachinformationen für Kindertagesbetreuung
Datenschutz (Downloadbereich)
Informationen (Daten) über die einzelnen Kinder zwischen Kindertageseinrichtung und Schule sollen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben übermittelt und ausgetauscht werden. Hierbei werden die Interessen der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen, der Kinder und der Eltern gleichermaßen berücksichtigt. Zum Kindergarten- und Schuljahr 2008/2009 wurde der Bogen „Informationen für die Grundschule“ eingeführt.
Relevante Mustervordrucke in vielen Sprachen stehen hier zur Verfügung.
Newsletter
Hier finden Sie die Newsletter zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) seit 2004 bis zum aktuellen Newsletter sowie die Möglichkeit, den Newsletter zu abonnieren.
Hinweisschild
Nach Art. 19 Nr. 9 BayKiBiG sind die Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtet durch Aushang an geeigneter Stelle auf die Förderung nach dem BayKiBiG sowie auf die staatliche Leistung nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG (Elternbeitragszuschuss) hinzuweisen. Hier können Sie ein Muster für das Hinweisschild mit Zusatz Elternbeitragszuschuss sowie für das
Hinweisschild ohne Zusatz Elternbeitragszuschuss herunterladen. Mit der Gesetzesänderung vom 31.05.2019 besteht nunmehr auch die Verpflichtung auf die staatliche Leistung nach Art. 23 Abs. 3 durch Aushang hinzuweisen.
Broschüren
Broschüren rund um das Thema Kinderbildung und -erziehung für Eltern, Fachkräfte und Interessierte gibt es im Broschürenportal der Staatsregierung oder im Downloadbereich.
Statistik
Hier können Sie interessante Daten zur Kinderbetreuung abfragen.