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Datenerhebungen zur Wohnungslosigkeit in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mit Unterstützung des Bayerischen Landesamts für Statistik zu den Stichtagen 30.06.2014 sowie 30.06.2017 jeweils eine flächendeckende Erhebung zur Wohnungslosigkeit in Bayern durchgeführt. Im Rahmen dieser Umfragen wurden neben kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Personen bzw. Haushalten auch Personen erfasst, die in Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht worden waren. Zusätzlich wurden bei den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe auch Personen erhoben, die u.a. bei rein ambulanten Fachberatungsstellen „anhängig“ waren, d. h. zu denen im Laufe des Monats Juni 2014 bzw. 2017 ein Beratungskontakt bestand, aber bei denen der Beratungsprozess bis zum Stichtag noch nicht abgeschlossen wurde. Im Jahr 2014 wurde diese Erhebung für Bayern zum ersten Mal durchgeführt. Zum Stichtag 30.06.2017 erfolgte die zweite flächendeckende Erhebung zum Ausmaß der Wohnungslosigkeit in Bayern.

Wohnungslosigkeit

Zum Stichtag 30.06.2017 wurden in Bayern 15.517 wohnungslose Personen registriert, die von den Gemeinden (bzw. den Verwaltungsgemeinschaften) und von den Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht worden waren. Damit ergibt sich eine Quote von etwas mehr als einer wohnungslosen Person je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Freistaats (1,2 Promille).

Weitere Informationen zur Datenerhebung zum Stichtag 30. Juni 2017 finden Sie im Bericht “Ergebnisse der zweiten Erhebung zur Wohnungslosigkeit in Bayern zum Stichtag 30.06.2017“.

Als wohnungslos gelten u.a. Menschen, die nicht über eigenen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum oder Wohneigentum verfügen und entsprechend vorübergehend in Unterkünften oder unterstützenden Einrichtungen untergebracht sind oder „auf der Straße leben“. Letztere können im Rahmen einer statistischen Erhebung aber nur unzureichend erfasst werden. Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind komplexe Problemlagen, die durch verschiedene Umstände entstehen oder sich verstetigen können, zum Beispiel:

  • besondere Belastungen durch Ereignisse wie Trennung, Scheidung, Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes, Unfall, Tod einer nahestehenden Person,
  • Einschränkungen und Belastungen durch Sucht und psychische Erkrankungen.

Dadurch können Notlagen entstehen, die einen Menschen existenziell bedrohen und überfordern, und je nach den individuellen Bedingungen unterschiedliche Unterstützungsangebote notwendig machen. Zuständig für die Wohnungslosenhilfe in Bayern sind die Kommunen, die zusammen mit der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Hilfeangebote vorhalten können. Sie werden dabei von der Staatsregierung u.a. durch Modellprojektförderungen und die Förderung der Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe unterstützt.

Differenziertes Hilfesystem

Dieses differenzierte Ursachenverständnis führt dazu, dass zum einen falsche Vorstellungen einer individuellen Schuld oder Fehlerhaftigkeit der Betroffenen zurückgedrängt werden und zum anderen das Hilfesystem sich von der Armenhilfe und Nichtsesshaftenhilfe hin zur differenzierten Wohnungslosenhilfe gewandelt hat.

Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten brauchen ein qualifiziertes, differenziertes und vernetztes Hilfeangebot, das sie zu einer dauerhaften Eingliederung motiviert und befähigt. Ein wichtiges Instrument hierzu ist die Konferenz der Wohnungslosenhilfe in Bayern, ein Gremium, in dem sich ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen zusammengeschlossen haben, um gemeinsam die Belange wohnungsloser Menschen zu vertreten.

Einen Überblick über das derzeitige Hilfeangebot gibt das von den Koordinatoren der Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern herausgegebene Onlineverzeichnis der Wohnungslosenhilfe in Bayern, das derzeit noch überarbeitet wird. Danach gibt es in Bayern derzeit über 200 Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen für wohnungslose Menschen.

Für wohnungslose Menschen gibt es ein Hilfesystem, das von Beratung über teilstationäre bis hin zu stationären Angeboten reicht.

Wohnungslosenhilfe

Zur Mitwirkung am Aufbau eines landesweiten flächendeckenden Hilfesystems wurde außerdem der Fachausschuss Wohnungslosenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege eingerichtet, der ein Rahmenkonzept erarbeitet hat mit dem Ziel, die Situation wohnungsloser Menschen in Bayern zu verbessern.

Bereits verwirklicht werden konnte die Forderung des Fachausschusses nach zentraler Koordinierung der Hilfen auf überörtlicher Ebene durch die Errichtung der beiden Koordinationsstellen Nord- und Südbayern mit Sitz in Nürnberg bzw. München.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die zuständigen Kommunen bereits seit mehreren Jahren durch die Förderung von einzelnen Beratungsstellen, der Bahnhofsmissionsarbeit, der Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern sowie von Modellprojekten.

Zur besseren bayernweiten Information und Koordinierung der Akteure auf dem Feld der –Wohnungs- und Obdachlosenhilfe wurde von der Sozialministerin im Juli 2018 der Runde Tisch Obdachlosigkeit ins Leben gerufen. Hier ist das Fachwissen der kommunalen Spitzenverbände, der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und der Praktiker vor Ort versammelt.

Das Onlineverzeichnis der Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern gibt einen Überblick über unterschiedliche Hilfsangebote für wohnungslose und für Menschen, die von der Wohnungslosigkeit bedroht sind.