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Arbeitsmarktfonds
Inhaltsverzeichnis
Bessere Chancen schaffen
Die Bayerische Staatsregierung hat die Arbeitsmarktpolitik als einen Schwerpunkt definiert. Mit dem Arbeitsmarktfonds sollen vor allem die Chancen für Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen, Menschen mit Behinderung, Migrantinnen, Migranten oder Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.
Die zentrale Herausforderung auf dem bayerischen Arbeitsmarkt ist derzeit die Sicherung der Fachkräftebedarfe. In Bayern herrscht ein branchenübergreifender und flächendeckender Fachkräftemangel. Um den Fachkräftebedarf zu decken, ist ein wichtiger Baustein, marktbenachteiligte arbeitslose Menschen mit geringen oder fehlenden beruflichen Kenntnissen (weiter) zu qualifizieren sowie junge marktbenachteiligte Menschen in eine Ausbildung zu integrieren bzw. in dieser zu halten. Mit entsprechenden Maßnahmen aus dem Arbeitsmarktfonds soll dazu beigetragen werden, dieser aktuellen Herausforderung zu begegnen.
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Alles rund um die Möglichkeiten der Förderung und zu den Schwerpunktsetzungen finden Sie in der AMF-Förderrichtlinie und den aktuellen
Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds
Die Auswahl und Begleitung der Projekte des Arbeitsmarktfonds erfolgt durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern nachfolgender Institutionen zusammensetzt:
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
- Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern
- Handwerkskammer für München und Oberbayern
- Deutscher Gewerkschaftsbund Bayern
- Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands
- Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern
- Bayerisches Arbeitsministerium
- Bayerisches Wirtschaftsministerium
- Bayerisches Innenministerium
- Bayerisches Finanzministerium
Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe beschränkt sich nicht nur auf die Festlegung der inhaltlichen und regionalen Schwerpunkte des Arbeitsmarktfonds. Sie wählt vielmehr auch im Konsens die einzelnen Maßnahmen für eine Förderung aus. Dieser bundesweit einmalige kooperative beschäftigungspolitische Ansatz hat sich bisher bestens bewährt. Die Abwicklung der von der Arbeitsgruppe ausgewählten Maßnahmen erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und die Regierungen.
Für die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds ist eine Erfolgskontrolle der Projekte von großer Bedeutung. Das Arbeitsministerium hat dafür das Internationale Institut für empirische Sozialökonomie (INIFES) beauftragt. Das Institut legt jeweils in der Jahresmitte einen Bericht über die Entwicklung des Arbeitsmarktfonds vor.
34. AUSWAHLRUNDE 2024
Am 22. Juli 2024 hat die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds aus 14 Projektanträgen sieben Projekte für eine Förderung ausgewählt. In diesem Jahr werden aus dem Arbeitsmarktfonds rund 1,3 Mio. Euro investiert, um besonders benachteiligten Menschen die Tür zum ersten Arbeitsmarkt zu öffnen.
Hier können Sie die zur Förderung ausgewählten Projekte einsehen.
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Information
Mehr zum Thema Förderung aus dem Arbeitsmarktfonds erfahren Sie hier:
- AMF-Förderrichtlinie
Ergänzende Hinweise zur AMF-Förderrichtlinie Formular "Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus dem Arbeitsmarktfonds Formular zur Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Jobcentern Informationsblatt zum Datenschutz_FSP 1_1a_2_4_5 Informationsblatt zum Datenschutz_FSP 3 Personalausgabenhöchstsätze 2024