Hauptinhalt
Hilfe und Beratungsangebote
Inhaltsverzeichnis
- Frauenhäuser
- Fachberatungsstellen
- Interventionsstellen
- Modellförderung für Second stage Projekte
- Bundeshilfetelefon
- Münchner Notfallgewaltambulanz
- Hilfestellung Strafverfahren
- Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
- Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten
- Ehe- und Familienberatungsstellen; Erziehungsberatungsstellen
- Weißer Ring
- Beratung für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung
- Hilfe und Zuflucht bei (drohender) Zwangsverheiratung
- Beratungsstellen für Opfer von Frauenhandel/Zwangsprostitution
- Fachstellen für Täterarbeit
- Hilfefinder „Bayern gegen Gewalt“
Frauenhäuser
Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbare Einrichtungen, in denen gewaltbetroffene Frauen (mit ihren Kindern) unterkommen können, um Schutz und Beratung zu erhalten. In den Frauenhäusern arbeiten vorwiegend Sozialpädagoginnen, die im Umgang mit Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden, kompetent und erfahren sind. Die Hilfe und Unterstützung umfasst insbesondere psychosoziale Beratung, Hilfe bei der Antragstellung (z. B. auf Leistungen nach dem SGB II oder XII oder auf Leistungen der Familienförderung wie z. B. Bundeselterngeld oder Landeserziehungsgeld) und im Umgang mit Behörden, rechtliche Information, Begleitung zu Terminen, Vermittlung weiterer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner etc. Zudem bieten Frauenhäuser ambulante und telefonische Beratung an.
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Fachberatungsstellen
Fachberatungsstellen sind ambulante Beratungsstellen, die sich auf die Beratung von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene Frauen, und ihre Kinder spezialisiert haben. Ebenso wie Frauenhäuser leisten bei Fachberatungsstellen qualifizierte Beraterinnen Hilfe und Unterstützung in allen das Opfer betreffenden Fragen.
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Interventionsstellen
Die Hilfe durch Frauenhäuser und Fachberatungsstellen setzt voraus, dass die Opfer von sich aus aktiv werden und sich an Beratungsstellen wenden (sog. „Komm-Struktur“). Häufig fehlen den Opfern jedoch der Mut und die Kraft, von sich aus tätig zu werden. Um auch diese Frauen zu erreichen, fördert das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) Interventionsstellen, die sich nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt und/oder Stalking durch (Ex-)Partner pro aktiv mit der gewaltbetroffenen Frau in Verbindung setzen (sog. „Geh-Struktur“), sofern die gewaltbetroffene Frau der Weiterleitung ihrer Daten an die Interventionsstelle durch die Polizei zugestimmt hat.
Die staatlich geförderten Interventionsstellen sind an die staatlich geförderten Frauenhäuser und Fachberatungsstellen angegliedert.
Förderung von Second-Stage-Projekten
Ergänzend zu den Angeboten der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Interventionsstellen fördert das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auch Second-Stage-Projekte. Zielgruppe der Second-Stage-Projekte sind insbesondere Frauenhausbewohnerinnen, die aufgrund ihrer individuellen Situation den hohen Schutz und die intensive Beratung und Betreuung im Frauenhaus nicht mehr benötigen und die insbesondere aufgrund von Vermittlungshemmnissen keine eigene Wohnung finden. Die Aufgabenbereiche der staatlich geförderten Second-Stage-Projekte umfassen ein gezieltes wohnraumbezogenes Übergangsmanagement, in dem u. a. die Wohnraumakquise und Wohnraumvermittlung im Vordergrund stehen, sowie begleitende psychosoziale Beratung und Betreuung der gewaltbetroffenen Frauen und ihrer Kinder.
Bundeshilfetelefon
Seit März 2013 existiert zudem das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das 365 Tage im Jahr rund um die Uhr unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung erreichbar ist: Hier können sich Betroffene, aber auch Angehörige, Freunde sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei beraten lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Anrufenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie auf Wunsch an Unterstützungsangebote vor Ort. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen in 17 Sprachen zum Gespräch hinzugeschaltet.
Hilfetelefon gegen Gewalt gegen Frauen
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unterstützt und berät Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben: kostenlos, vertraulich, rund um die Uhr. Das Hilfetelefon ist unter 08000 116 016 zu erreichen.
Hier geht es zur Webseite des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen.
Münchner Notfallgewaltambulanz
Im Herbst 2009 wurde die erste Münchner Notfallambulanz für Opfer häuslicher Gewalt am Rechtsmedizinischen Institut der Universität München eröffnet.
Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden, können sich – unabhängig von einer polizeilichen Anzeige – zur Untersuchung, Spurensicherung und Beratung direkt und kostenlos an die Sprechstunde des Rechtsmedizinischen Instituts wenden. Die Notfallambulanz ist unter der Telefonnummer (089) 218 073 011 montags bis freitags ganztags erreichbar.
Hilfestellung Strafverfahren
- Zeugenbetreuungsstellen bei den Amts- und Landgerichten
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
- Dezernentinnen und Dezernenten für Verfahren betreffend Gewalt im sozialen Nahraum bei den Staatsanwaltschaften
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer unterstützen und beraten Opfer von Gewalttaten im sozialen Nahraum. Sie informieren über rechtliche Möglichkeiten und vermitteln Kontakte zu Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen.
In Notfällen erreichen Sie die Polizei unter der
Notrufnummer 110.
Nähere Informationen zum polizeilichen Einschreiten erhalten Sie in der Broschüre „Häusliche GewHalt – Die Bayerische Polizei informiert“, die Ihnen als PDF-Dokument zum Download bereit steht.
Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten
Opfer häuslicher Gewalt können sich auch an die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Bayern bzw. ihre kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder ihren kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vor Ort wenden. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist ein bayernweites Bündnis der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten aus Städten, Gemeinden und sonstigen kommunalen Gebietskörperschaften.
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten organisieren in der Regel die über 50 regionalen sog. „Runden Tische Häusliche Gewalt“, die der Vernetzung und dem Informationsaustausch aller mit der Thematik befassten Akteurinnen und Akteure dienen.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Gleichstellungsbeauftragten. Sie können auch bei den jeweiligen Landratsämtern oder kreisfreien Städten erfragt werden.
Ehe- und Familienberatungsstellen; Erziehungsberatungsstellen
In Fällen häuslicher Gewalt können sich Opfer auch an Ehe- und Familienberatungsstellen wenden. Diese Beratungsstellen helfen bei allen Schwierigkeiten in Ehe, Familie und Lebensgemeinschaft. Gerade die Verhinderung von Gewalt in der Familie und zwischen Lebenspartnern sowie die Vermittlung von gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sind wichtige Aufgabenbereiche von Ehe- und Familienberatungsstellen.
Jedermann, also sowohl Eltern, Familienangehörige oder Freunde als auch betroffene Kinder können sich auch an Erziehungsberatungsstellen oder Jugendämter wenden.
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Weißer Ring
Darüber hinaus bieten auch der Weiße Ring Nordbayern und der Weiße Ring Südbayern qualifizierte Hilfe an.
Beratung für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung
Nach der Studie der Universität Bielefeld „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland (erstellt im Auftrag des BMFSFJ, Langfassung erschienen im August 2013) sind Frauen mit Behinderung(en) im Erwachsenenleben zwei- bis dreimal häufiger von sexualisierter Gewalt und doppelt so häufig von körperlicher Gewalt betroffen wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.
Daher hat der Paritätische Landesverband Bayern e. V. mit Fördermitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) eine spezielle zentrale barrierefreie Service-Website erstellt und am 06.03.2015 online gestellt. Sie stellt eine gebündelte Informationsplattform für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung dar und erfüllt eine Art Lotsenfunktion, um gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen zu geeigneten bayerischen Unterstützungseinrichtungen zu leiten.
Die Netzwerkfrauen Bayern bieten immer Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr und nach persönlicher Terminvereinbarung eine Beratung für Frauen mit Behinderung in allen Lebenslagen (auch bei Gewaltbetroffenheit) an. Die Beratung erfolgt u. a. über Skype. Die behindertengerechten Räume der netzwerkfrauen-bayern befinden sich am Orleansplatz 3, 81667 München, Tel. (089) 45 992 427 oder (089) 45 992 424.
Um speziell Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben oder arbeiten, zu unterstützen, hat das StMAS im Dezember 2013 zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V. das Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bayern“ ins Leben gerufen. Projektende ist der 31.01.2018. Um die im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnisse darüber hinaus weiterzuvermitteln, ist beabsichtigt, die Förderung der netzwerkfrauen-bayern ab 2018 aufzustocken.
Ziel des Projekts ist es, den Anstoß dafür zu geben, dass für die in Einrichtungen der Behindertenhilfe lebenden und arbeitenden Frauen als niedrigschwelliges Hilfsangebot insbesondere bei Gewaltbetroffenheit eine ebenfalls von einer Behinderung betroffene Frauenbeauftragte als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.
Hilfe und Zuflucht bei (drohender) Zwangsverheiratung
Für die Mädchen und Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder hiervon betroffen sind, gibt es spezielle Beratungsstellen und Schutzangebote:
Jadwiga Fachberatungsstelle
jadwiGa setzt sich für die Rechte der Opfer von Frauenhandel ein.
Sie bietet umfassende Unterstützung und Hilfen für die Betroffenen an.
Auch eine Online-Beratung ist möglich.
Hier geht es direkt zur Website der Fachberatungsstelle jadwiGa
Tel.: (089) 38 534 455
Fax: (089) 54 321 937
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel.: (0911) 43 10 656
Fax: (0911) 43 10 657
Schreiben Sie uns eine E-Mail
SOLWODI – Solidarität mit Frauen in Not
Die Hilfe von SOLWODI richtet sich an betroffene Frauen in den Bereichen Sextourismus, Heiratshandel und Menschenhandel.
Hier geht es direkt zur Website von SOLWODI
Tel.: (0971) 802 759
Fax: (0971) 802 756
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel.: (0821) 32 90 952
Fax: (0821) 32 78 622
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel.: (089) 27 275 859 oder (089) 27 370 600
Fax: (089) 27 275 860
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel.: (0851) 96 66 450
Fax: (0851) 96 66 790
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel.: (0941) 89 966 547
Fax: (0941) 89 965 673
Schreiben Sie uns eine E-Mail
IMMA e. V.
Der Verein Imma unterstützt Mädchen und junge Frauen sowie Jungen und junge Männer, die von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind. Auch eine Online-Beratung ist möglich.
Hier geht es direkt zur Website von Imma e. V.
Wüstenrose
Fachstelle Zwangsheirat / FGM
Tel.: (089) 45 216 350
Fax: (089) 452 163 529
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Hilfe bei drohender Zwangsheirat
Wohnprojekt Scheherazade
Das seit August 2012 bestehende anonyme Wohnprojekt „Scheherazade“ bietet Mädchen und jungen Frauen aus Bayern zwischen 18 und 21 Jahren, die von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind und sich dem Druck der eigenen Familie entziehen wollen, unbürokratische Soforthilfe und eine vorübergehende Wohnmöglichkeit. Zusammen mit dem Träger „Stop dem Frauenhandel ökumenische gGmbH“ hat das StMAS hierfür in einer bayerischen Stadt Krisenplätze für betroffene junge Frauen eingerichtet, bei denen die Hilfesuchenden rund um die Uhr Schutz und psychosoziale Betreuung finden. Über die kostenlose Hotline ist auch (anonyme) telefonische Beratung möglich.
Krisentelefon: (0800) 41 51 616
Sonstige Beratungsangebote für Mädchen und Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder hiervon betroffen sind:
Außerdem beraten die Erziehungsberatungsstellen, die Jugendämter sowie die Polizei bei drohender Zwangsverheiratung und bei allen ausländerrechtlichen und strafrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang. Die genannten Beratungsdienste stehen der gesamten Bevölkerung offen, wohingegen sich die Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, in denen zweisprachige und multikulturell sensible Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, speziell an Menschen mit Migrationshintergrund richten. Daneben können sich von Zwangsverheiratung betroffene oder bedrohte Frauen und Männer auch an die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wenden. Diese wirken auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hin (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayGlG).
Mädchen und Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind, können Beratung und Zuflucht auch in einem der staatlich geförderten Frauenhäuser bzw. bei den Fachberatungsstellen in Bayern erhalten.
Daneben unterstützen und beraten die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer, wenn diese Opfer von Gewalttaten, hierzu zählen auch Fälle drohender Zwangsverheiratung, im sozialen Nahraum geworden sind. Sie informieren über rechtliche Möglichkeiten und vermitteln Kontakte zu Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen.
In Notfällen erreichen Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110.
Auswärtiges Amt/Deutsche Auslandsvertretungen
Auswärtiges Amt Telefonzentrale (24-Stunden-Service): (030) 18 170
Bürgerservice (Mo bis Fr 9.00 bis 15.00 Uhr): (030) 18 172 000
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Hier finden Sie die Länderübersicht zu den Adressen der deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft oder Konsulat) vor Ort.
Beratungsstellen für Opfer von Frauenhandel/Zwangsprostitution
jadwiGa (Stop dem Frauenhandel ökumenische gGmbH)
jadwiGa setzt sich für die Rechte der Opfer von Frauenhandel ein.
Sie bietet umfassende Unterstützung und Hilfen für die Betroffenen an.
Auch eine Online-Beratung ist möglich.
Hier geht es direkt zur Website jadwiGa
Tel.: (089) 38 534 455
Fax: (089) 54 321 937
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel.: (0911) 43 10 656
Fax: (0911) 43 10 657
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Solwodi Bayern e. V.
Die Hilfe von SOLWODI richtet sich an betroffene Frauen in den Bereichen Sextourismus, Heiratshandel und Menschenhandel.
Hier geht es direkt zur Website von Solwodi
Tel.: (0971) 802 759
Fax: (0971) 802 756
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel.: (0821) 32 90 952
Fax: (0821) 32 78 622
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel.: (089) 27 275 859 oder (089) 27 370 600
Fax: (089) 27 275 860
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel.: (0851) 96 66 450
Fax: (0851) 96 66 790
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel.: (0941) 89 966 547
Fax: (0941) 89 965 673
Schreiben Sie uns eine E-Mail
Fachstellen für Täterarbeit
In Bayern gibt es in jedem Regierungsbezirk eine, in Oberbayern aufgrund der Bevölkerungsdichte zwei, staatlich geförderte Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt (bei Bedarf mit angegliederter Täterinnenarbeit). Das Angebot der Fachstellen richtet sich an Männer und ggf. Frauen, die bereit sind, Verantwortung für ihre Gewalttaten zu übernehmen. Das Angebot der Fachstellen für Täterarbeit richtet sich sowohl an Selbstmelder und ggf. Selbstmelderinnen als auch an Klienten und Klientinnen, welche durch die Justiz, Gerichtshilfe, Polizei etc. vermittelt werden.
Die Fachstellen für Täterarbeit helfen Männern und ggf. Frauen, die im sozialen Nahraum Gewalt ausüben, sich mit ihren Gewalttaten auseinanderzusetzen und ihr Verhalten zu ändern. Die Männer und ggf. Frauen werden in speziellen Kursen mit ihren Gewalttaten und den Folgen für das Opfer konfrontiert. Sie sollen lernen, die Verantwortung für ihre eigene Gewalttätigkeit zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Täter und ggf. Täterinnen ihr Verhalten nicht als angeboren oder von der Partnerin bzw. dem Partner verursacht ansehen und erkennen, dass es nicht durch eigene Gewalterfahrungen oder Ähnliches zu rechtfertigen ist. Mit gezielten Programmen lernen die Männer und ggf. Frauen, ihre Gefühle und Affekte besser wahrzunehmen und sich in Krisensituationen zu kontrollieren. Sie üben alternative Verhaltensweisen und gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien ein, um weitere Gewalttaten zu verhindern.
Suche nach Fachstellen für Täterarbeit auf unserer Website Bayern gegen Gewalt
Hilfefinder „Bayern gegen Gewalt“
Ob körperliche, seelische, häusliche oder sexualisierte Gewalt, Belästigung und Angriffe im digitalen Raum oder andere Formen von Gewalt: Im Hilfe-Finder auf der Website „Bayern gegen Gewalt“ können Sie gezielt nach Ihren Themen filtern. Auch wenn Sie nicht selbst von Gewalt betroffen sind, bieten Ihnen viele Anlaufstellen Infos, Rat und Unterstützung.