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Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz soll u. a. vor Gewalt, Sucht, ungeeigneten Medien und Delinquenz bewahren.

Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen bewahren

Der Kinder- und Jugendschutz hat die Aufgabe, eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen Gefährdungen zu schützen. Zu den Gefährdungen gehören Gewalt, Suchtmittel, ungeeignete Medien, Kommunikationsrisiken, Mobbing, Delinquenz, Extremismus und Sekten.  

Der Jugendschutz lässt sich dabei grundsätzlich in den erzieherischen und ordnungsrechtlichen Jugendschutz unterteilen. Während der erzieherische Jugendschutz die Förderung einer alters- und entwicklungsangemessenen Erziehung aller Kinder und Jugendlichen in den Blick nimmt, setzt der ordnungsrechtliche Jugendschutz auf gesetzliche Verbote, mit denen Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen das ungefährdete Aufwachsen junger Menschen ermöglicht wird.