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Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern
Kooperation zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgaben eine enge Kooperation mit den Eltern zu suchen und sie an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtung zu beteiligen.
Anzustreben ist eine Erziehungspartnerschaft, bei der sich Familie und Kindertageseinrichtung füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren.
Bildungspartnerschaft als gemeinsame Entwicklungsaufgabe von Eltern und Kindertageseinrichtungen ist ein zentraler Punkt des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP). Die aktive Einbeziehung der Eltern in das Einrichtungsgeschehen ist wichtig für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder. Forschungsbefunde zeigen auf, dass sich eine gute Kooperation zwischen Familie und Einrichtung positiv auf die Entwicklung der Kinder auswirkt.
Ebenso wichtig wie eine Einbeziehung der Eltern durch die Kindertageseinrichtungen ist es, dass Eltern aktiv in den Einrichtungen ihrer Kinder mitwirken. Mit dem BayKiBiG besteht eine gesetzliche Grundlage für vielfältige Kooperationsmöglichkeiten. Eltern haben demnach ein Recht auf Mitwirkung, gleichzeitig aber auch die Pflicht, dieses im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzulösen.
Mit der Stärkung des Bildungsauftrags von Kindertageseinrichtung gewinnt auch die Vernetzung der Bildungsorte Familie und Kita noch stärker an Bedeutung und Gewicht. Gemeinsam gelingt es, für eine hohe Bildungsqualität für alle Kinder von Anfang an Sorge zu tragen. Ein Gewinn kann es dabei sein, in den Kindertageseinrichtungen Angebote zur Stärkung und Unterstützung der Eltern einzubeziehen, insbesondere der Eltern- und Familienbildung.
Zur Intensivierung der Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule wurde die Kampagne Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern entwickelt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Information für Elternbeiräte und alle Interessierten zu BayKiBiG, BayBEP und Elternmitwirkung
- Gesetzestext: Art. 14 und 14a BayKiBiG, § 22a Abs 2 SGB VIII
- Gesetzestext: BayKiBiG § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung
- Gesetzestext: BayBEP Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
- Bildungs- und Erziehungsplan