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Vorrangig geht es beim Kinderschutz darum, Eltern möglichst frühzeitig in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken, damit sie ihrer Erziehungsverantwortung auch in Belastungs- oder Überforderungssituationen gerecht werden können.

Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung

Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft.

Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Grundgesetz). Die große Mehrheit der Eltern kümmert sich liebevoll und mit großer Hingabe um ihre Kinder. Damit ihnen ihre Erziehungsaufgabe gut gelingt, steht allen Eltern in Bayern ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Kinder brauchen starke Eltern

Nur wenige Eltern sind nicht in der Lage, ihrer Erziehungsverantwortung angemessen nachzukommen. Belastungs- oder Überforderungssituationen sind oftmals ursächlich hierfür. Diese können gerade aufgrund sozialer Konflikte oder bei familiären Belastungen entstehen. Auch mangelnde Empathiefähigkeit, psychosoziale Belastungsfaktoren sowie soziale Isolation und fehlende Informationen können das Entstehen solcher Situationen begünstigen. Damit Eltern ihrer Erziehungsverantwortung gerade in Situationen hoher Belastung  gerecht werden können, müssen sie rechtzeitig erreicht und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Starke Eltern sind die besten Garanten für eine gute und gesunde Entwicklung ihrer Kinder. Mit den Förderprogrammen „Koordinierende Kinderschutzstellen“ und „Erziehungs- und Jugendberatungsstellen“ hat das Bayerische Familienministerium deshalb flächendeckend tragfähige und verlässliche Strukturen geschaffen, die Familien in Belastungssituationen gezielte und qualifizierte Unterstützung bieten.

Starke staatliche Gemeinschaft für Kinder in Not

Kinder, als die Schwächsten in unserer Gesellschaft, brauchen aber, wenn es notwendig ist, den Schutz der staatlichen Gemeinschaft (staatliches Wächteramt). Wenn Eltern trotz Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden können oder wollen und das Kindeswohl dadurch gefährdet ist, ist konsequentes Handeln und Eingreifen erforderlich, gegebenenfalls auch gegen den Willen der Eltern. Dabei sind im Einzelfall durch die Fachkräfte der Jugendämter schwierige und sensible Abwägungsprozesse zwischen Elternrecht und Kindeswohl vorzunehmen.

Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz

In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen, von präventiven Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramts, zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt sowie Vernachlässigung (kurz: Gesamtkonzept zum Kinderschutz) zusammen, welches in enger ressort- und systemübergreifender Abstimmung mit der Fachpraxis fortlaufend und bedarfsgerecht weiterentwickelt wird. Das Bayerische Familienministerium unterstützt dabei die für den Kinderschutz zuständigen Kommunen (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) und die Praxis im Rahmen freiwilliger Leistungen, insbesondere durch Förderprogramme und flankierende Maßnahmen.

Zentrale Aspekte sind insbesondere:

 

Prävention und frühzeitige Unterstützung von Familien v.a. in Belastungssituationen, insb.

KoKi-Förderprogramm (Koordinierende Kinderschutzstellen):

  • Mit Unterstützung des KoKi-Förderprogramms (www.koki.bayern.de) sind seit 2009 über 120 interdisziplinäre KoKi-Netzwerke flächendeckend in Bayern etabliert.
  • Die KoKi-Fachkräfte der Jugendämter bündeln und vernetzen die regionalen Angebote Früher Hilfen und bieten jungen Familien in belastenden Situationen ein umfassendes Unterstützungs- und Hilfsangebot.
  • Zentrales Ziel ist dabei, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und die Familien passgenau zu unterstützen, damit es erst gar nicht zu Kindeswohlgefährdungen kommt.
  • Das bayerische KoKi-Konzept ist ein Erfolgsmodell, das deshalb auch vollumfänglich im Bundeskinderschutzgesetz in § 3 KKG verankert wurde und damit seit 2012 den bundesweiten Standard im Bereich Früher Hilfen definiert.

 

EB-Förderprogramm (Erziehungs- und Jugendberatungsstellen):

  • Mit Unterstützung des EB-Förderprogramms (www.erziehungsberatung.bayern.de) stehen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien flächendeckend rd. 180 multidisziplinär ausgestattete EBs (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung.
  • Ca. 70.000 Familien erhalten jährlich Unterstützung durch eine der bayerischen EBs. Neben den regionalen EBs gibt es zusätzlich für akute und/oder schwierige Lebenssituationen rund um die Uhr die von Bayern initiierte und inzwischen länderübergreifende Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) mit differenzierten Beratungsformaten.

 

Schaffung von Handlungssicherheit sowie Maßnahmen zur interdisziplinären Sensibilisierung und Qualifizierung

Bayerische Kinderschutzambulanz:

  • Um Handlungssicherheit an der Schnittstelle von Gesundheitsbereich und Jugendhilfe zu schaffen, wurde vom StMAS 2011 die Bayerische Kinderschutzambulanz
    (www.kinderschutzambulanz.bayern.de) als landesweites Kompetenzzentrum im Kinderschutz eingerichtet.
  • Bei Verdacht auf körperliche, sexualisierte oder seelische Gewalt sowie Vernachlässigung ist sie bayernweite Anlaufstelle für Ärztinnen und Ärzte, Fachkräfte der Jugendämter, Personensorgeberechtigte und Betroffene.
  • Im Rahmen von interdisziplinären Fortbildungsveranstaltungen trägt sie dazu bei, dass landesweit einheitliche Qualitätsstandards bei der Kinderschutzarbeit im medizinischen Bereich gewährleistet sind. Die Bayerische Kinderschutzambulanz unterstützt überdies bei der landesweiten Etablierung regionaler Kinderschutznetzwerke im medizinischen Bereich, v.a. Kinderschutzgruppen in Kliniken.

 

Digitale Tools zur Stärkung des Kinderschutzes:

  • RemApp – Konsiliarischer Online-Dienst der Bayerischen Kinderschutzambulanz: Aufbauend auf dem vom Bayerischen Familienministerium seit 2012 geförderten Telemedizinportal „Remed-online“ wurde 2022 die Rem-App (https://www.remapp.de) entwickelt. Zusätzlich zur Rechtsmedizin kann über die RemApp weitere Expertise aus Medizin und Jugendhilfe zur Einschätzung einer konkreten Kindeswohlgefährdung im Rahmen einer virtuellen Fallkonferenz hinzugezogen werden.
  • E-Learning zum Kinderschutz: Seit 2019 steht Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Akteuren aus dem Gesundheitswesen das vom StMAS initiierte und finanzierte sowie von der Bayerischen Landesärztekammer zertifizierte umfassende E-Learning-Angebot zum Kinderschutz zur Verfügung (www.fortbildungsakademie-im-netz.de/fortbildungen/kinderschutz).
  • Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke): Neben den regionalen EBs gibt es zusätzlich für akute und/oder schwierige Lebenssituationen rund um die Uhr die von Bayern initiierte und inzwischen länderübergreifende Online-Beratung der bke mit differenzierten Beratungsformaten (https://www.bke-beratung.de).

 

Schutz- und Beteiligungskonzepte:

Die Umsetzung und Sicherstellung von qualifizierten Schutz- und Beteiligungskonzepten ist prioritäre Aufgabe der Träger von Einrichtungen und bereits verbindlich von diesen (insbesondere der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe) gemäß § 45 SGB VIII sicherzustellen.

  • Vollzugshinweise: Zur Unterstützung der Praxis und zur Sicherstellung eines landeseinheitlichen Vollzugs haben das StMAS und das ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt gemeinsam mit den Regierungen Vollzugshinweise zur Umsetzung der heimaufsichtlichen Regelungen (§§ 38, 45 ff. SGB VIII) erarbeitet.
  • PräviKIBS: Das StMAS unterstützt die Praxis seit 2019 zusätzlich mit der Finanzierung der von der Fachberatungsstelle KIBS angebotenen landesweiten Fortbildungsreihe „PräviKIBS“ (Programm zur Prävention sexualisierter, physischer und emotionaler Gewalt in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe). Aufgrund der großen Nachfrage wird das Angebot auch über 2023 fortgesetzt.
  • Trau dich!: Um das Thema sexuelle Gewalt in den Blickpunkt zu rücken und auch im Bereich Schule weitere Impulse zu geben, erfolgte von StMAS und StMUK zum Schuljahr 2019/2020 der gemeinsame Startschuss für die flächendeckende bayernspezifische Umsetzung der Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen wurde das Projekt in Abstimmung mit allen Partnern über 2023 hinaus verlängert. 

 

Der Flyer „Kinderschutz braucht starke Netze - Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz“ kann im Bestellportal des Familienministeriums kostenlos als PDF heruntergeladen werden.

 

Das Portal bayern-gegen-gewalt.de bündelt im Rahmen des Konzepts „Bayern gegen Gewalt“ bayernweite Angebote für Betroffene und deren Umfeld.