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Bayerisches Familiengeld und Kinderstartgeld
Eltern wertschätzen, Erziehungsleistung anerkennen und Wahlfreiheit schaffen
Familien mit kleinen Kindern sollen finanziell kraftvoll gestärkt werden – damit sie in Bayern gut leben können und die Kinder beste Startchancen haben.
Eltern mit kleinen Kindern wertschätzen, Erziehungsleistung besonders anerkennen und Wahlfreiheit schaffen: Dafür gibt es das Bayerische Familiengeld und künftig das Kinderstartgeld. Damit können Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen.
Eltern erhalten die Leistung unabhängig vom Einkommen, Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung. So werden Familienentwürfe nicht gegeneinander ausgespielt: Alle Eltern erhalten bessere Unterstützung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten wollen – Bayern schafft dafür den finanziellen Spielraum.
Bayerisches Familiengeld
Das Gesetz über das Bayerische Familiengeld ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Das Familiengeld wird seit September 2018 an Eltern von ein- und zweijährigen Kindern ausgezahlt. Es wird für Kinder gezahlt, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden.
Familien mit ein- und zweijährigen Kindern profitieren
Vom bayerischen Familiengeld profitieren Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden. Mit dem Familiengeld wurden die früheren Leistungen, das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld, gebündelt und aufgestockt
Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt.
Familiengeld leicht gemacht
Wir machen es den bayerischen Familien so leicht wie möglich: Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Für 99 % der Eltern ist damit derzeit kein weiteres Tätigwerden erforderlich.
Für alle anderen gibt es einen Online-Antrag auf der Website des Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Für Fragen zum Familiengeld gibt es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Info-Telefon. Sie erreichen das Info-Telefon unter 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Weitere Informationen zum Familiengeld finden Sie unter www.familiengeld.bayern.de oder in unserem Infoblatt: Bayerisches Familiengeld.
Kinderstartgeld
Der Bayerische Ministerrat hat am 12. November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln. Das Familien- und Krippengeld werden deshalb künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst. Weiteres Geld fließt in das System der Kinderbetreuung.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden.
Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es keine Änderungen geben. Das Familienministerium erarbeitet derzeit Eckpunkte für das Kinderstartgeld, im Jahr 2025 soll dann das parlamentarische Verfahren für die notwendigen gesetzlichen Änderungen durchgeführt werden. Dieses gilt es abzuwarten.