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Zwangsheirat

Förderung von Krisenplätzen und Fachberatungsstellen für von Zwangsheirat bedrohte und betroffene Frauen

Die Ehe beruht auf der freien Willensentscheidung beider Ehepartner, sie ist somit Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit, die durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützt ist. Werden Braut, Bräutigam oder beide Eheleute zur Heirat gezwungen, spricht man von einer Zwangsheirat. Diese ist in Deutschland verboten und nach § 237 StGB strafbar. Fachleute gehen von einer hohen Dunkelziffer an Zwangsehen aus. Die meisten Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Oftmals sind es Angehörige, die ihre Kinder, Enkel, Nichten und Neffen zur Heirat zwingen.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert Krisenplätze für von Zwangsverheiratung bedrohte und betroffene junge Frauen zwischen 18 und 21 Jahren sowie Fachberatungsstellen zur Beratung und Betreuung von Opfern von Zwangsverheiratung.

Weitere Informationen sowie Hilfs- und Beratungsangebote finden Sie auf der Website Bayern gegen Gewalt.

Sie haben eine Frage zu unseren Projekten oder zum Thema „Zwangsheirat“? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Telefon: 089 1261-01

E-Mail: bayern-gegen-gewalt@stmas.bayern.de