Hauptinhalt
Schutz des ungeborenen Lebens
Hilfen und Unterstützungsangebote für werdende Mütter, Väter und Paare
Das Recht auf Leben steht nach dem Grundgesetz auch einem ungeborenen Kind zu. Der Staat hat die Pflicht, dieses zu schützen. Ein Schwangerschaftsabbruch zerstört werdendes Leben und gilt deshalb grundsätzlich als Unrecht. Allerdings erkennt der Gesetzgeber an, dass eine Schwangerschaft eine Frau in eine schwerwiegende Konfliktsituation bringen kann. Daher ist der Abbruch einer Schwangerschaft unter besonderen Voraussetzungen nicht strafbar.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbruch, Beratungsregelung und den Indikationen.
Gerade wenn eine Schwangerschaft die Frau oder ein Paar in Konflikte stürzt, ist eine kompetente persönliche Beratung und Begleitung besonders wichtig. Schwangerschaftsberatungsstellen informieren Sie über Hilfen und Unterstützungsangebote für werdende Mütter, Väter und Paare und stehen Ihnen mit Rat und praktischen Hilfen in dieser schwierigen Lebenssituation bei.
Mehr Informationen zur Schwangerschaftsberatung in Bayern, unter anderem auch eine Suchfunktion zu einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier. Das Hilfsangebot der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ können sie hier einsehen.
Weitere Informationen zu Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt finden Sie auf „Schwanger in Bayern“ - die Website des Bayerischen Familienministeriums zu Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt und junge Familie.