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Arbeitsmarktpolitik
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Aktuelles
Bayerns Arbeitsmarkt im November 2024
- Die Arbeitslosenquote liegt im November wie schon im Vormonat bei 3,7 %. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Vergleich zum Oktober auf insgesamt rund 285.500 Personen leicht gesunken (- 1.149 bzw.
- 0,4 %). Bayern hat weiterhin bundesweit die niedrigste Arbeitslosenquote, sie liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt (5,9 %) und deutlich unter der Baden-Württembergs (4,2 %). - Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Arbeitslosen aufgrund der anhaltend schwachen Konjunktur um rund + 31.200 Personen bzw.
+ 12,3 % deutlich erhöht. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,4 %-Punkte. Deutliche Zuwächse bei der Arbeitslosigkeit sind unter allen Personengruppen zu verzeichnen, besonders aber sticht der überproportionale Anstieg bei den Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren mit + 18,9 %
(+ 4.111) hervor. - Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern beträgt nach den aktuellsten hochgerechneten Daten im September 2024 rund 6,03 Millionen und hat damit die historische
6-Millionen-Marke überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Plus von 40.000 Personen bzw.
+ 0,7 %.
- Im Vergleich der Regierungsbezirke hat Schwaben mit 3,3 % die niedrigste Arbeitslosenquote. Die höchste Arbeitslosenquote weist im November 2024 der Regierungsbezirk Mittelfranken mit 4,3 % auf.
- Die Spreizung zwischen den Regierungsbezirken von aktuell 1,0 %-Punkten bewegt sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
Im Berichtszeitraum können 33 der insgesamt 96 Landkreise und kreisfreien Städte
(rd. 34 %) eine Arbeitslosenquote von unter 3,0 % vorweisen. Der Landkreis Unterallgäu hat mit einer Arbeitslosenquote von 2,2 % bundesweit den geringsten Wert.
3,9 %
4,8 %
5,0 %
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3,5 %
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3,0 %
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5,9 %
4,4 %
5,9 %
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3,3 %
2,7 %
3,3 %
3,5 %
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4,8 %
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2,6 %
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4,3 %
3,1 %
3,9 %
3,8 %
4,1 %
4,2 %
5,1 %
4,4 %
4,4 %
5,6 %
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2,7 %
2,8 %
2,8 %
2,7 %
2,7 %
2,8 %
2,4 %
3,4 %
6,7 %
7,2 %
4,5 %
3,7 %
3,5 %
3,6 %
2,8 %
2,8 %
4,0 %
2,4 %
2,6 %
2,8 %
5,9 %
4,3 %
3,8 %
3,4 %
2,6 %
3,0 %
2,9 %
2,5 %
2,8 %
3,0 %
2,5 %
2,2 %
2,2 %
2,3 %
2,9 %
2,0 % bis 2,9 %
3,0 % bis 3,9 %
4,0 % bis 4,9 %
5,0 % und höher
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Ingolstadt, Stadt | 3,9 % |
München, Landeshauptstadt, Stadt | 4,8 % |
Rosenheim, Stadt | 5,0 % |
Altötting | 3,3 % |
Berchtesgadener Land | 3,7 % |
Bad Tölz-Wolfratshausen | 2,3 % |
Dachau | 3,0 % |
Ebersberg | 2,6 % |
Eichstätt | 2,6 % |
Erding | 2,4 % |
Freising | 3,0 % |
Fürstenfeldbruck | 3,4 % |
Garmisch-Partenkirchen | 3,8 % |
Landsberg am Lech | 3,0 % |
Miesbach | 2,7 % |
Mühldorf a.Inn | 3,5 % |
München | 3,2 % |
Neuburg-Schrobenhausen | 2,9 % |
Pfaffenhofen a.d.Ilm | 2,4 % |
Rosenheim | 2,9 % |
Rosenheim | 2,9 % |
Starnberg | 3,5 % |
Traunstein | 3,0 % |
Weilheim-Schongau | 3,2 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Landshut, Stadt | 5,7 % |
Passau, Stadt | 6,1 % |
Straubing, Stadt | 5,5 % |
Deggendorf | 3,3 % |
Freyung-Grafenau | 2,9 % |
Kelheim | 3,0 % |
Landshut | 3,0 % |
Passau | 3,5 % |
Regen | 3,5 % |
Rottal-Inn | 3,6 % |
Straubing-Bogen | 2,8 % |
Dingolfing-Landau | 3,5 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Amberg, Stadt | 5,9 % |
Regensburg, Stadt | 4,4 % |
Weiden i.d.OPf., Stadt | 5,9 % |
Amberg-Sulzbach | 3,3 % |
Cham | 2,7 % |
Neumarkt i.d.OPf. | 2,5 % |
Neustadt a.d.Waldnaab | 3,3 % |
Regensburg | 2,7 % |
Schwandorf | 3,3 % |
Tirschenreuth | 3,5 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Bamberg, Stadt | 4,6 % |
Bayreuth, Stadt | 4,8 % |
Coburg, Stadt | 6,8 % |
Hof, Stadt | 7,1 % |
Bamberg | 2,6 % |
Bayreuth | 3,1 % |
Coburg | 4,3 % |
Forchheim | 3,1 % |
Hof | 3,9 % |
Kronach | 3,8 % |
Kulmbach | 4,1 % |
Lichtenfels | 4,2 % |
Wunsiedel i.Fichtelgebirge | 5,1 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Ansbach, Stadt | 4,4 % |
Erlangen, Stadt | 4,4 % |
Fürth, Stadt | 5,6 % |
Nürnberg, Stadt | 6,7 % |
Schwabach, Stadt | 4,0 % |
Ansbach | 2,7 % |
Erlangen-Höchstadt | 2,8 % |
Fürth | 2,8 % |
Nürnberger Land | 2,7 % |
Nürnberger Land | 2,7 % |
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | 2,8 % |
Roth | 2,4 % |
Weißenburg-Gunzenhausen | 3,4 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Aschaffenburg, Stadt | 6,7 % |
Schweinfurt, Stadt | 7,2 % |
Würzburg, Stadt | 4,5 % |
Aschaffenburg | 3,7 % |
Bad Kissingen | 3,5 % |
Rhön-Grabfeld | 3,6 % |
Haßberge | 2,8 % |
Kitzingen | 2,8 % |
Miltenberg | 4,0 % |
Main-Spessart | 2,4 % |
Schweinfurt | 2,6 % |
Würzburg | 2,8 % |
Kreisbezeichnung | Arbeitslosenquote |
---|---|
Augsburg, Stadt | 5,9 % |
Kaufbeuren, Stadt | 4,3 % |
Kempten (Allgäu), Stadt | 3,8 % |
Memmingen, Stadt | 3,4 % |
Aichach-Friedberg | 2,6 % |
Augsburg | 3,0 % |
Dillingen a.d.Donau | 2,9 % |
Günzburg | 2,5 % |
Neu-Ulm | 2,8 % |
Lindau (Bodensee) | 3,0 % |
Ostallgäu | 2,5 % |
Unterallgäu | 2,2 % |
Unterallgäu | 2,2 % |
Donau-Ries | 2,3 % |
Oberallgäu | 2,9 % |
- Die Arbeitskräftenachfrage bleibt in der langfristigen Betrachtung hoch. Mit 123.039 gemeldeten offenen Stellen sind im Vergleich zum Vormonat rund - 4.100 Stellen weniger im Bestand
(- 3,3 %). Die Zahl der offenen Stellen liegt mit rund - 21.800 bzw. - 15,0 % auch deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. - Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund + 2.500 bzw. um + 10,6 %. Im Vormonatsvergleich sinkt die Zahl nur leicht um - 37 schwerbehinderte Personen (- 0,1 %).
- Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt bei rund 69.700 und ist gegenüber dem Vorjahr deutlich um rund + 6.700 bzw. + 10,6 % und gegenüber dem Vormonat leicht um
+ 137 bzw. + 0,2 % angestiegen. - Bei einer Jugendarbeitslosenquote im Alter von 15 bis unter 25 Jahren von 3,1 % im November 2024 sind erheblich mehr junge Menschen arbeitslos als im Vorjahr
(rund + 4.100 bzw. + 18,9 %). Im Vergleich zum Vormonat ist mit - 4,6 % (rund - 1.300) ein Rückgang zu verzeichnen. - Die Arbeitslosigkeit der Älteren (50 Jahre und älter) hat gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen (um rund + 8.900 bzw. + 9,2 %). Im Vormonatsvergleich ist deren Arbeitslosigkeit um rund + 200 Personen bzw. um + 0,2 % leicht angestiegen.
- Die Zahl der arbeitslosen Ausländer liegt bei rund 112.400 Personen. Dies ist im Vorjahresvergleich ein deutlicher Anstieg um rund + 12.300 (+ 12,3 %). Gegenüber dem Vormonat bedeutet dies einen leichten Rückgang um - 420 Personen bzw. - 0,4 %.
Die Quote (vorläufig hochgerechnete Werte) der erwerbsfähigen SGB II-Bezieher im Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahren ist in Bayern mit 3,7 % die mit großem Abstand niedrigste im Vergleich aller Bundesländer. Im Bund ist dieser Wert im Vergleich zu Bayern mit 7,2 % deutlich höher.
Informationen
Hier erhalten Sie aktuelle Meldungen, Zahlen und Statistiken zu Bayerns Arbeitsmarkt:
Gesetzlicher Mindestlohn
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 wurde zum 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt (Art. 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – MiLOG). Zum 01.01.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht.
Ausnahmen sind u. a. für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten, Orientierungspraktika, verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung sowie befristet für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller vorgesehen.
Abweichungen waren in einer Übergangszeit für maximal drei Jahre bis 31.12.2017 durch bundesweite Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene möglich, wenn sie als Mindestentgeltsätze nach den Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erstreckt oder als Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt wurden. Seit 01.01.2017 mussten abweichende Regelungen mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Seit 01.01.2018 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig (erstmals erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017) von einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft (ohne Stimmrecht). Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.
Information
Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zum Mindestlohn.
Bilanz 2023
Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Jahr 2023 trotz geopolitischer Krisen widerstandsfähig, wenn auch die konjunkturelle Schwäche deutliche Spuren hinterließ: Obwohl nie mehr Menschen in Beschäftigung waren als 2023, stieg die Arbeitslosenzahl ungeachtet der weiterhin hohen Arbeitskräftenachfrage an.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Bayerns Arbeitsmarkt 2023:
Arbeitsmarkt
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt beispielsweise im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eigene Konzepte (wie die Arbeitsmarktinitiative Ältere und Arbeitswelt).
Auf Landesebene arbeitet die Bayerische Staatsregierung eng mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2004 in einer Vereinbarung geregelt und erfolgt seitdem im Wesentlichen über einen regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsame Initiativen.
Instrumente
Für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus eine innovative und für den bayerischen Arbeitsmarkt maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Arbeitsmarktfonds (AMF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Kontinuierliche Beobachtungen des bayerischen Arbeitsmarkts, u. a. durch Auswertungen aus dem IAB-Betriebspanel für Bayern geben wichtige Hinweise zum Einsatz der Fördermittel. Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist stets die Integration bzw. der Verbleib der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind beispielsweise berufliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.
Information
Hier können Sie sich über die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente informieren:
Fazit
Basis für eine positive Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt ist ein effizientes Zusammenwirken von Wirtschafts-, Fiskal-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.
Entscheidend ist letztlich, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht durch die Politik, sondern durch die Unternehmen geschaffen werden. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für Beschäftigung trifft deshalb die Sozialpartner. Ihre Lohn- und Tarifpolitik entscheidet maßgeblich über die Arbeitsbedingungen und damit auch über die Verhältnisse am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den Umfang von Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in einer sozialen Marktwirtschaft eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen müssen.