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Frühe Hilfen
Entwicklung in den ersten Lebensjahren
Die Stärkung elterlicher Kompetenzen ist der beste und nachhaltigste Ansatz zur Sicherstellung einer gesunden und positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Gewährleistung eines effektiven Kinderschutzes. Dies ist nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 nunmehr auch ausdrücklich in § 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) normiert. Wichtig ist dabei insbesondere die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen).
In Bayern gibt es vielfältige, passgenaue Angebote im Bereich der Frühen Hilfen, die von den KoKis der Jugendämter koordiniert werden. Die Palette reicht von der Eltern- und Familienbildung, Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsstellen bis hin zu den Frühförderstellen sowie den Angeboten aus dem Gesundheitsbereich.