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Menschenhandel und Zwangsprostitution
Förderung von Fachberatungsstellen zur Beratung und Betreuung von Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsprostitution
Menschenhandel ist eine schwerwiegende Form internationaler, in der Regel auch organisierter Kriminalität. Betroffene werden unter Ausnutzung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Zwangslage oder Hilflosigkeit ausgebeutet und damit in ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist dabei die häufigste Form. Diese findet meist in der Prostitution statt. Der Großteil der hiervon Betroffenen ist weiblich.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert Fachberatungsstellen zur Beratung und Betreuung von Betroffenen von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung. Diese bieten neben einer ganzheitlichen Beratung und Betreuung der Betroffenen auch eine sichere Unterbringung in Schutzwohnungen an.
Weitere Informationen zum Thema „Zwangsprostitution“ sowie zu den Hilfe- und Beratungsangebote finden Sie auf der Website Bayern gegen Gewalt.
Zusammenarbeitsvereinbarung in Menschenhandelsfällen und interministerielle Kooperationsgruppe Opferschutz
Ein funktionierender Opferschutz erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der tangierten Behörden und Einrichtungen. Die Zusammenarbeitsvereinbarung der Polizei, Staatsanwaltschaft, Fachberatungsstellen, Ausländerbehörden, Sozialbehörden und Agenturen für Arbeit zum Schutz von Opferzeuginnen und Opferzeugen in Menschenhandelsfällen dient der Verbesserung der Zusammenarbeit aller im Deliktsbereich Menschenhandel betroffener Akteure. Zur Förderung der Vernetzung von Praxis und betroffenen Ministerien wurde unter Federführung des Sozialministeriums die „Kooperationsgruppe Opferschutz“ unter Beteiligung fachlicher Vertreterinnen und Vertreter des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, des Staatsministeriums der Justiz sowie der Akteure der Zusammenarbeitsvereinbarung gegründet.
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