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Der Staat lässt seine Bürgerinnen und Bürger, wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – in schwierige Lebenslagen geraten, nicht im Stich. Für die verschiedensten Lebenssituationen gibt es vielfältige Hilfemöglichkeiten für hilfebedürftige Menschen.

Die Sozialhilfe

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten oder sich in bestimmten Lebenslagen nicht selbst helfen kann und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Diese sollen dem besonderen Bedarf des Einzelnen entsprechen, ihn zur Selbsthilfe befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern. Dabei erwartet die Gesellschaft zu Recht, dass der Einzelne zunächst seine eigenen Selbsthilfekräfte zum Einsatz bringt. Wenn diese jedoch nicht ausreichen, besteht ein Rechtsanspruch auf Hilfe, den geltend zu machen sich niemand scheuen sollte. Die Hilfen zum Lebensunterhalt werden hauptsächlich durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) und die Sozialhilfe gewährt.

Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Sozialhilfe bedeutet aber viel mehr als die Sicherstellung des Existenzminimums. Die Sozialhilfe kann auch eintreten, wenn Menschen pflegebedürftig werden und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um ihre Bedürfnisse abzudecken.

Schuldner- und Insolvenzberatung

Schuldnerberatung ist die persönliche Beratung von Personen in finanziellen Schwierigkeiten. Schuldnerberatungsstellen versuchen zusammen mit den Betroffenen, ihre Situation zu stabilisieren und Wege aus der Überschuldung aufzuzeigen. Einen Schritt weiter geht die Insolvenzberatung. Mit dieser können Schuldner und Schuldnerinnen eine Restschuldbefreiung und damit die Chance auf ein neues, selbstbestimmtes und selbstverantwortetes Leben erhalten. Insolvenzberatungsstellen sind zumeist bei den Schuldnerberatungsstellen angesiedelt.

Wohnungslosenhilfe

Die Wohnungslosenhilfe umfasst Beratungs-und Hilfeangebote für Menschen, die ihre Wohnung verloren haben oder denen der Verlust der Wohnung droht. Erste Ansprechpartner sind die Kommunen, zudem gibt es ein Hilfenetz der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege.  Die Wohnungslosenhilfe bietet neben der Unterstützung bei der Beschaffung einer Unterkunft auch Hilfen, um die Betroffenen zu stabilisieren und ihnen neue Perspektiven anzubieten.

Förderung von Betreuungsvereinen

Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, z. B. aufgrund von Krankheit oder seines Alters, ist auf eine qualifizierte Betreuung angewiesen. Als Betreuerinnen und Betreuer stehen Privatpersonen, aber auch Betreuungsvereine zur Verfügung, die für die Betroffenen die Geschäfte führen. Damit die Betreuungsvereine ihren Aufgaben nachkommen können, werden sie aus Mitteln des Bayerischen Sozialministeriums gefördert.