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Was ist Inklusion?

Unter „Inklusion“ ist die Wertschätzung der Verschiedenheit menschlichen Lebens, individueller Unterschiede der Kinder und Familien sowie ihre soziale und kulturelle Vielfalt zu verstehen. Zentrale Prinzipien für den Umgang mit individuellen Unterschieden und soziokultureller Vielfalt sind dabei soziale Integration, individuelle Begleitung und kulturelle Offenheit.

Inklusion zielt auf eine Welt ohne Ausgrenzung.

Bedeutung für die Kinderbetreuung

Kein Kind wird ausgeschlossen, jedes Kind ist mit seinen individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen willkommen. Nicht das Kind muss bestimmte Kriterien erfüllen, um in die Einrichtung aufgenommen zu werden, sondern die Einrichtung muss sich öffnen und sich darauf einstellen, Kinder in all ihrer Verschiedenheit (kulturelle Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Sprache, mit und ohne Behinderung usw.) aufzunehmen. Inklusion begreift Verschiedenartigkeit als Normalfall, Bereicherung und Bildungschance.

Bayern macht sich auf den Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft und zu einer inklusiven Bildung auf allen Ebenen, begonnen in der frühesten Kindheit. Hierzu zählt der Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen von Menschen, den die Bayerische Staatsregierung am 12.03.2013 beschlossen hat.

Inklusive Pädagogik in Kindertageseinrichtungen

Kinder haben das Recht auf bestmögliche, gemeinsame Bildung. Durch die gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen soll allen Kindern soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit beim Aufwachsen ermöglicht werden, damit sie ihr Leben soweit wie möglich unabhängig und selbstbestimmt leben können. Es soll für alle Kinder eine Selbstverständlichkeit sein, miteinander zu lernen, zu spielen und aufzuwachsen. Inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen legen den Grundstein für eine Lebenswelt ohne Ausgrenzung.

Pädagogische Fachkräfte mit unterschiedlicher fachlicher Spezialisierung können in multiprofessionellen Teams die Entwicklung der inklusiven Pädagogik unterstützen.

Inklusion im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) 

Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) sieht die individuellen Unterschiede der Kinder als Chance und Bereicherung: Die soziale und kulturelle Vielfalt der Kinder und Familien bietet Lernchancen für jedes einzelne Kind. Alle Kindertageseinrichtungen sind in der Verantwortung, „sozialer Ausgrenzung angemessen zu begegnen und allen Kindern faire, gleiche und gemeinsame Lern- und Entwicklungschancen zu bieten.“ (BayBEP, Kap. 2.8, S. 33).

Handreichung „Lust und Mut zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen“

In der Handreichung des Staatsinstituts für Frühpädagogik und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen erhalten die pädagogischen Kräfte praxisnahe Hinweise zur Öffnung ihrer Einrichtung für Kinder mit (drohender) Behinderung.

Die Handreichung kann kostenlos über das Broschüren-Bestellportal der Staatsregierung angefordert werden.