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Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Der Freistaat Bayern hat das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) erlassen, welches zum 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist. Das Gesetz ist seit der letzten Änderung vom 23. Mai 2006 (GVBl. 2006, S. 292) nicht mehr befristet. Ziel des Gesetzes ist es, „die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu fördern“. Die Regelungen dieses Gesetzes beziehen sich zwar auf den öffentlichen Dienst, sollen aber auf die private Wirtschaft in ihrer Umsetzungsweise vorbildlich wirken.

Daraus begründet sich der Geschäftsbereich der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist der Frauenbeauftragten der Staatsregierung (Staatsministerin Ulrike Scharf) unmittelbar nachgeordnet.

Unsere Aufgaben sind …  

  • Grundsatzfragen der Gleichstellung und der Chancengerechtigkeit aller Geschlechter (d. h. von Frauen, Männern und nicht-binären Personen (Diverse).
  • das Aufbrechen von stereotypischen Rollenbildern. 
  • die Förderung der Chancengleichheit im öffentlichen Dienst, insbesondere die Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG). 
  • die Leitung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe der Gleichstellungsbeauftragten der Staatsministerien und der Staatskanzlei.
  • die Zusammenarbeit mit den kommunalen und staatlichen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten sowie mit den für Chancengerechtigkeit zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder.
  • die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wirtschaft durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie die Auflösung geschlechtsspezifischen Berufswahlverhaltens. 
  • eine Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. 
  • die Überprüfung von Gesetzesvorhaben, Verordnungsentwürfen und Ministerratsvorlagen in Bezug auf Gleichstellung. 
  • Ansprechperson für Frauen und Männer in allen Fragen der Gleichstellung.  
  • Ausrichtung der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK)

Kurz erklärt: binäre, nicht-binäre und Trans-Personen

Binäre Menschen haben weibliche oder männliche Geschlechtsmerkmale und empfinden sich als Frau oder als Mann. Sie fühlen sich ihrem biologischen Geschlecht zugehörig. Nicht-binäre Menschen haben keine eindeutig weiblichen oder männlichen Geschlechtsmerkmale (Inter-Menschen). 

Trans-Menschen haben eindeutig weibliche oder männliche Geschlechtsmerkmale, fühlen sich diesem biologischen Geschlecht aber nicht zugehörig (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes)

Kontakt 

Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern 

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Leitstelle für die Gleichstellung
von Frauen und Männern
Tel.: 089 1261-1515
Fax: 089 1261-1633
Schreiben Sie uns eine E-Mail

Gleichstellungsbeauftragte im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Sie haben Fragen an die Gleichstellungsbeauftragten des Sozialministeriums oder möchten diese bei einem Vorstellungsgespräch anwesend wissen? Dann wenden Sie sich gerne an folgende Kontaktadressen:  

Frau Dessislava Traykova
Tel.: 089 1261-1407
Schreiben Sie Frau Traykova eine E-Mail

oder

Herr Thomas Merl
Tel.: 089 1261-1509
Schreiben Sie Herr Merl eine E-Mail

Mehr Infos über die Tätigkeit von Gleichstellungsbeauftragten