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Landesprogramm zur Fortführung der Sprach-Kitas

Im Januar 2016 startete das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Bis zum 30. Juni 2023 förderte das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das Programm, zuletzt in Form einer Übergangsfinanzierung.

Ab dem 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2025 führt die Bayerische Staatsregierung die Förderung der Sprach-Kitas, die bis 30. Juni 2023 Teil der Übergangsfinanzierung waren, modifiziert auf Landesebene fort.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Landesprogramm.

Die detaillierten Informationen zu dem Landesprogramm zur Fortführung der Sprach-Kitas in Bayern, u.a. zu den Programmbeteiligten in Bayern, der Konzeption des Landesprogramms, das Qualifizierungsprogramm, die Wissenschaftliche Begleitung und das Projektteam Sprach-Kitas am Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) finden Sie auf der Website ifp-bayern.de.

Sprach-Fachkräfte

Die Förderung der Sprach-Fachkräfte (SFK) erfolgt nach der Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus).

Hinweise zur Bonuszahlung:
Die Bonuszahlung erfolgt unabhängig von einer etwaigen Bonuszahlung für sonstigen zusätzlichen Personaleinsatz.

  • Das heißt, eine Einrichtung kann den Personalbonus für zusätzlichen Personaleinsatz bei pädagogischem, hauswirtschaftlichem Personal, Verwaltungskräften und Praktikumsstellen erhalten.
  • Sofern die Einrichtung eine SFK beschäftigt, kann die Einrichtung daneben die Bonuszahlung für SFK geltend machen.

Förderung:

  • Die pauschale Bonuszahlung beträgt je halber Sprachfachkraftstelle bei mindestens 19,5 Wochenstunden (die auch tatsächlich besetzt ist) bis zu 32.000 Euro pro Jahr
    • Die Bonuszahlung ist damit höher als die bisherige Bundesförderung.
    • Damit werden insbesondere auch projektbezogene Sachausgaben und Gemeinkosten abgedeckt.
    • Sofern in der Einrichtung mehrere SFK eingesetzt werden, ist eine mehrfache Bonusgewährung (max. zwei SFK) möglich.
    • Die Nichterfüllung des Anstellungsschlüssels nach § 17 Abs. 1 AVBayKiBiG oder der Fachkraftquote nach § 17 Abs. 2 AVBayKiBiG führt nicht zum Ausschluss der Bonuszahlung für eine SFK.
    • Die SFK in einer Kindertageseinrichtung kann nicht zugleich Leitung sein (Ziff. 6.1 der Konzeption des Landesprogramms zur Fortführung der Sprach-Kitas in Bayern). Dies ist insbesondere bei der Nachbesetzung vakanter Stellen zu berücksichtigen.
  • Die Förderung der SFK erfolgt über das KiBiG.web.
    • Das Antragsmodul 2025 ist seit 18. Dezember 2024 freigeschaltet.
    • Die Anträge müssen durch den Träger gestellt werden.
    • Die Anträge müssen spätestens bis zum 30. September 2025 gestellt werden.
    • Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie:

  • Antragsberechtigt sind nur die Träger von Sprach-Kitas, die Teil der Übergangsfinanzierung des Bundes bis 30. Juni 2023 waren.
  • Die Neuaufnahme neuer Sprach-Kitas oder SFK ist nicht möglich. Lediglich die Nachbesetzung vakanter Stellen ist bei den bestehenden Sprach-Kitas möglich.
  • Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das KiBiG.web.
  • Anträge für den Bewilligungszeitraum 2025 müssen bis spätestens zum 30. September 2025 gestellt werden. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Außerdem ist der Bewilligungsbehörde die Kopie des Bewilligungsbescheids zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (Bewilligungszeitraum bis 30. Juni 2023), soweit seit Juli 2023 noch nicht erfolgt, zuzuleiten. Erst nach Erhalt und Prüfung wird die Förderung als Sprach-Kita in KiBiG.web durch die Bewilligungsbehörde freigeschaltet und der Bonus für SFK im KiBiG.web kann beantragt werden.    
  • Der Bonus für SFK im Jahr 2025 wird ab Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde (frühestens ab 1. Januar 2025).
  • Bei Fragen zu der Bonuszahlung wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Bewilligungsbehörde.
  • Siehe hierzu auch den 556. Newsletter und die zugehörige Anlage

Sprach-Fachberatungen

Die Förderung der Sprach-Fachberatungen (SFB) erfolgt nach der Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprach-Fachberatungen in Sprach-Kitas .

Förderung:

  • Es werden pro halber SFB und Jahr Zuwendungen in Höhe von bis zu 42.000 Euro gewährt.
  • Die Bonuszahlung ist damit höher als die bisherige Bundesförderung.
  • Damit werden insbesondere auch projektbezogene Sachausgaben und Gemeinkosten abgedeckt.
  • Voraussetzung: Der Anstellungsträger war bereits Teil der Übergangsfinanzierung des Bundes bis 30. Juni 2023.
  • Es wird eine Sprach-Fachberatungsstelle im Umfang von mindestens 19,5 Wochenstunden gefördert.
  • Weitere Fördervoraussetzungen enthält Nr. 4 Satz 1 der Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprach-Fachberatungen in Sprach-Kitas (Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie), z.B. zum Einsatz im Sprach-Kita-Verbund und der Teilnahme an der wissenschaftlichen Begleitung und Monitoring des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP).
  • Zur Antragstellung beim StMAS:
    • Der zu verwendende Antragsvordruck wurde an alle Anstellungsträger von SFB versendet.
    • Der Antrag für das Jahr 2025 ist bis spätestens 31. Dezember 2024 beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu stellen.  

Beratungsspektrum der SFB:

  • Die Beratungsthemen der SFB umfassen zusätzlich zu der sprachlichen Bildung auch die Themen inklusive Bildung, Zusammenarbeit mit Familien und Digitalisierung.
  • Das Beratungs- und Tätigkeitsspektrum wird analog der Themen des Bundes fortgesetzt.

Bitte beachten Sie:

  • Antragsberechtigt sind nur die Anstellungsträger von SFB, die Teil der Übergangsfinanzierung des Bundes bis 30. Juni 2023 waren.
  • Die Aufnahme neuer Anstellungsträger oder Sprach-Fachberatungsstellen ist nicht möglich. Lediglich die Nachbesetzung vakanter Stellen ist förderfähig.
  • Der Antrag ist durch den Anstellungsträger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat V4, zu stellen.
  • Anträge für das Jahr 2025 mussten bis spätestens zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.

Wissenschaftliche Begleitung und Sprach-Kita-Verbünde:

  • Mit der fachlich-wissenschaftlichen Begleitung wurde das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) beauftragt.
  • Das IFP übernimmt die Koordination und Korrespondenz mit den Programmbeteiligten (SFB, SFK, Sprach-Kitas und deren (Anstellungs-) Träger) sowie deren Beratung.
  • Das Projekt-Team des IFP entwickelte ein Begleitkonzept für den Zeitraum Juli 2023 bis Dezember 2025.
  • Auf dem KITA HUB BAYERN ist eine digitale Informations-, Qualifizierungs- und Austauschplattform zur Nutzung der bereits im Bundesprogramm erstellten sowie bedarfsorientiert neu zu entwickelnden Materialien und Weiterqualifizierungs-Angebote, wie z. B. E-Learning-Einheiten, Lehrvideos oder Präsentationen für SFB und Sprach-Kitas entstanden.
  • Das IFP organisiert alle Netzwerk- und Qualifizierungsveranstaltungen, die im Rahmen des Landesförderprogramms durchgeführt werden, und bietet einen telefonischen Support (Service-Hotline) für die Programmbeteiligten.
  • Das IFP übernimmt das Monitoring des Sprach-Kita-Projekts mit Aufgaben der Vernetzung und Koordination der Einsatzgebiete der SFB mit deren Anstellungsträgern auf Grundlage einer umfassenden Datenerhebung. Eine Erhebung des Ist-Standes (Anstellungsträger, Sprach-Kitas, SFB und SFK) wurde bereits begonnen und wird im ab Juli 2023 fortgesetzt.
  • Das IFP führt eine wissenschaftliche Evaluation (Vollerhebungen) des Sprach-Kita-Programms durch, das u. a. eine Befragung aller derzeit tätigen Sprach-Kitas (Leitung, SFK, Eltern) und SFB in Bayern einschließt.
  • Das Sprach-Kita-Projekt wird auch von einer Prozessevaluation begleitet, um unter Einbezug der Sprach-Kitas, SFK und SFB konzeptionelle Perspektiven für eine Fortführung und Einbettung des Landesprogramms in bestehende Strukturen in Bayern zu entwerfen.