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Gleichstellung im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst hat Bayern selbst die Möglichkeit, die Bedingungen für Frauen und Männer rechtlich zu regeln und für Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit zu sorgen.

Mit dem 2006 geänderten und jetzt unbefristet geltenden Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern - kurz BayGlG - wurde dafür 1996 der entscheidende Grundstein gelegt.

Der Fünfte Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (Verweis auf Download am Schluss der Seite) wurde am 15. März 2016 im Bayerischen Landtag präsentiert.

Detailliert bilanziert der Bericht die tatsächliche Erreichung der Ziele des BayGlG zum Jahr 2014 sowie die Entwicklung seit dem vorangegangenen Vierten Bericht.

Als Schwerpunktthema des Fünften Berichts wurde der Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst untersucht.

Erstmals wurden flächendeckend Daten zu tatsächlichen Führungspositionen in den oberen drei Führungsebenen erhoben. Um genauere Aussagen zu ermöglichen, wurden erstmals auch durchgängig (soweit möglich) gesonderte Zahlen für den schulischen Bereich und die übrige bayerische Staatsverwaltung ermittelt.

Hier können Sie den Fünften Gleichstellungsbericht herunterladen.

Frauenanteil im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern

Bedienstete sowie Frauenanteile im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern nach Art des Dienstverhältnisses im Zeitraum 1999 bis 2014.

Mit einem Anteil von 52,4 Prozent ist erstmals die Mehrheit der knapp 340.000 Bediensteten des Freistaates Bayern weiblich.

Art des Dienstverhältnisses

  Bedienstete 2014 Frauenanteil in Prozent
gesamt davon Frauen 1999 2004 2009 2014
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter 213.235 106.495 37,5 41,6 46,1 49,9
Auszubildende und Anwärter/-innen bei Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern 17.868 10.637 58,7 54,6 62,2 59,5
Tarifbeschäftigte 125.214 70.941 61,4 60,2 57,0 56,7
Auszubildende und Anwärter/-innen bei Tarifbeschäftigten 3.501 1.965 61,6 55,5 53,0 56,1
Gesamt 338.449 177.436 46,4 48,4 50,0 52,4
Auszubildende und Anwärter/-innen bei allen Dienstverhältnissen gesamt 21.369 12.602 61,6 56,8 54,9 59,0

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 2014

Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Bayern

Aktuell werden 37,4 Prozent der erfassten Führungspositionen in der Verwaltung des Freistaates Bayern von Frauen ausgeübt. Im öffentlichen Dienst ohne Schulbereich sind es 24,7 Prozent.

Die bereits in den letzten Berichten festgestellte positive Entwicklung beim Anstieg der Frauenanteile in Führungspositionen hält weiter an, auch wenn der Anteil von Frauen in Führungspositionen generell noch zu niedrig ist.

Aus diesem Grund wurde im Ministerrat am 8. März 2016 folgender Beschluss gefasst:

„Jedes Ressort entwickelt für seinen Geschäftsbereich unter Beachtung des verfassungsrechtlich bindenden Leistungsprinzips Zielvorgaben, in welchem Umfang es den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen will. Diese Ziele sollen bis Ende 2020 erreicht werden.“

Die Staatsregierung wurde aufgefordert, dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag im Januar 2017 über die Umsetzung der vom Ministerrat beschlossenen freiwilligen Selbstverpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu berichten.

Herr Ministerialdirektor Michael Höhenberger, der Amtschef des Sozialministeriums, hat diesen Anschlussbericht am 21.02.2017 im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes vorgestellt.

Frauenanteile in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern nach Verwaltungs- und Führungsebene, 2014

Oberste Verwaltungsebene

  Führungskräfte gesamt Frauen in Führungs- positionen Frauenanteil in Führungspositionen (Prozent)
Oberste   Verwaltungsebene 785 183 23,3
1.  Führungsebene 19 2 10,5
2.  Führungsebene 94 18 19,1
3.  Führungsebene 672 163 24,3

Mittlere Verwaltungsebene

  Führungskräfte gesamt Frauen in Führungs- positionen Frauenanteil in Führungspositionen (Prozent)
Mittlere  Verwaltungsebene 2.930 792 27,0
1.  Führungsebene 209 40 19,1
2.  Führungsebene 689 161 23,4
3.  Führungsebene 2.032 591 29,1

Untere Verwaltungsebene

  Führungskräfte gesamt Frauen in Führungs- positionen Frauenanteil in Führungspositionen (Prozent)
Untere  Verwaltungsebene 12.057 4.931 40,9
Untere Verwaltungsebene ohne Schulbereich 4.033 939 23,3
1.  Führungsebene ohne  Schulbereich 792 78 9,8
2.  Führungsebene ohne  Schulbereich 841 151 18,0
3.  Führungsebene ohne  Schulbereich 2.400 710 29,6
Untere Verwaltungsebene mit Schulbereich 8.024 3.992 49,8
1.  Führungsebene mit Schulbereich 1.153 343 29,7
2.  Führungsebene mit Schulbereich 4.842 2.295 47,4
3.  Führungsebene mit Schulbereich 2.029 1.354 66,7
Öffentlicher Dienst des Freistaates Bayern gesamt 15.772 5.906 37,4
Öffentlicher Dienst ohne Schulbereich 7.748 1.914 24,7

Quelle: Personaldaten der Ressorts des Freistaates Bayern 2014.
Angaben ohne beurlaubtes Personal und Personal der Landratsämter. Berechnung Prognos.

Führungskräfte in Teilzeittätigkeit

Frauen übernehmen nach wie vor die Hauptlast bei familiären Aufgaben wie der Sorge für Kinder oder der Pflege von Angehörigen. Trotzdem möchten viele weiterarbeiten und Karriere machen. Hierfür sind die vielfältigen Teilzeitmodelle eine Voraussetzung.

Auf sämtlichen Verwaltungsebenen wie auch im Schulbereich sind auf der jeweils 1. Führungsebene maximal 4,7 Prozent der Frauen und 1,1 Prozent der Männer in Teilzeit tätig. Auf der obersten Verwaltungsebene sind auf der 1. und 2. Führungsebene überhaupt keine Männer oder Frauen in Teilzeit im Umfang unter 90 Prozent beschäftigt. Die höchsten Anteile an teilzeitbeschäftigten Frauen und Männern finden sich durchweg auf der jeweils 3. Führungsebene.

Tabellen: Anteil der Führungskräfte in Teilzeit (unter 90 %) nach Verwaltungs- und Führungsebenen und Geschlecht, 2014, in Prozent

Oberste Verwaltungsebene

  Frauen Führungskräfte in Teilzeit Vergleichsgruppe in Teilzeit Männer Führungskräfte in Teilzeit (unter 90 %) Vergleichsgruppe in Teilzeit (unter 90 %)
1.  Führungsebene  - 26,1  - 1,8
2.  Führungsebene  - 26,1  - 1,8
3.  Führungsebene 13,6 26,1 0,8 1,8

 

Mittlere Verwaltungsebene

  Frauen Führungskräfte in Teilzeit Vergleichsgruppe in Teilzeit Männer Führungskräfte in Teilzeit (unter 90 %) Vergleichsgruppe in Teilzeit (unter 90 %)
1.  Führungsebene 4,7 36,4 1,1 4,3
2.  Führungsebene 17,9 41,3 1,0 5,3
3.  Führungsebene 27,8 41,3 2,6 5,3

 

Untere Verwaltungsebene: Verwaltung ohne Schulbereich

  Frauen Führungskräfte in Teilzeit Vergleichsgruppe in Teilzeit Männer Führungskräfte in Teilzeit (unter 90 %) Vergleichsgruppe in Teilzeit (unter 90 %)
1.  Führungsebene 4,3 45,0  - 4,3
2.  Führungsebene 21,1 45,0 3,3 4,3
3.  Führungsebene 46,3 45,0 4,5 4,3

 

Untere Verwaltungsebene: Schulbereich

  Frauen Führungskräfte in Teilzeit Vergleichsgruppe in Teilzeit Männer Führungskräfte in Teilzeit (unter 90 %) Vergleichsgruppe in Teilzeit (unter 90 %)
1.  Führungsebene 1,2 35,8 0,1 6,4
2.  Führungsebene 10,2 44,0 1,3 6,5
3.  Führungsebene 27,4 44,0 2,7 6,5

Elternschaft bei Führungskräften im öffentlichen Dienst, Bayern

Ein deutlicher Zusammenhang zeigt sich bei weiblichen Führungskräften vor allem zwischen Elternschaft und exponierten Führungspositionen. Auf sämtlichen Verwaltungsebenen ist der Anteil der Mütter an den weiblichen Führungskräften auf der 1. Führungsebene geringer als auf der 2. und 3. Führungsebene. In den obersten Dienstbehörden ist der Mütteranteil auch auf der 2. Führungsebene deutlich niedriger als auf der 3. Führungsebene.

Tabelle: Anteile der Eltern* in Führungspositionen nach Verwaltungs- und Führungsebenen, 2014, in Prozent

Oberste Verwaltungsebene

  Anteil der Mütter an den Frauen Anteil der Väter an den Männern
1.  Führungsebene  - 76,5
2.  Führungsebene 22,2 82,9
3.  Führungsebene 42,9 71,5

 

Mittlere Verwaltungsebene

  Anteil der Mütter an den Frauen Anteil der Väter an den Männern
1.  Führungsebene 42,5 92,9
2.  Führungsebene 52,2 79,5
3.  Führungsebene 45,3 70,7

 

Untere Verwaltungsebene: Verwaltung ohne Schulbereich

  Anteil der Mütter an den Frauen Anteil der Väter an den Männern
1.  Führungsebene 51,3 88,0
2.  Führungsebene 63,6 76,7
3.  Führungsebene 60,7 79,8

 

Untere Verwaltungsebene: Schulbereich

  Anteil der Mütter an den Frauen Anteil der Väter an den Männern
1.  Führungsebene 54,8 85,7
2.  Führungsebene 68,0 85,8
3.  Führungsebene 68,5 87,1

* Ausgewiesen  sind  die  Anteile  der  Mütter an  allen  Frauen  bzw.  der  Väter  an  allen  Männern  der  jeweiligen Führungsebene. Die ausgewiesenen Elternanteile sind möglicherweise geringfügig untererfasst. (vgl. Fußnoten 2 und 3 auf Seite 20 in diesem Bericht).

Arbeitsumfang der Bediensteten in der gesamten öffentlichen Verwaltung

Die Anteile der geringfügig Beschäftigten an den Bediensteten in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns sind bei Männern und Frauen mit 5,7 Prozent bzw. 5,4 Prozent etwa gleich groß. Bedienstete in Altersteilzeit sind bei dieser Auswertung nicht berücksichtigt.

Tabelle: Bedienstete in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns nach  Arbeitszeitumfang,  2013,  in Prozent

Bedienstet gesamt

  Vollzeit (90% bis 100%) Teilzeit (50% bis unter 90%) Teilzeit (unter 50 %) geringfügig Beschäftigte
Frauen 46,4 37,8 10,3 5,4
Männer 85,5 6,8 2,1 5,7

 

Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter

  Vollzeit (90% bis 100%) Teilzeit (50% bis unter 90%) Teilzeit (unter 50%) geringfügig Beschäftigte
Frauen 56,6 35,5 7,9 0,0
Männer 95,6 4,2 0,1 0,0

 

Tarifbeschäftigte

  Vollzeit (90% bis 100%) Teilzeit (50% bis unter 90%) Teilzeit (unter 50%) geringfügig Beschäftigte
Frauen 41,6 38,9 11,5 8,0
Männer 77,4 8,8 3,6 10,1

 

Bedienstete in Altersteilzeit

Die Inanspruchnahme von Altersteilzeitmodellen ist in der öffentlichen Verwaltung in Bayern insgesamt rückläufig.

Tabelle: Bedienstete in Teilzeit in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns nach Teilzeit  Gesamt und Altersteilzeit und Geschlecht, 2003 – 2013, in Prozent

Männer

  Altersteilzeit Reduzierte Arbeitszeit
2013 19,7 80,3
2008 29,9 70,1
2003 44,9 55,1

 

Frauen

  Altersteilzeit Reduzierte Arbeitszeit
2013 4,6 95,4
2008 7,2 92,8
2003 7,2 92,8

Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungskonzepte

Zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten und Aufstellung von Gleichstellungskonzepten verpflichtet sind:

  • Oberste Landesbehörden
  • Dienststellen mit Personalbefugnis (nicht nur geringfügige Personalbefugnis) und regelmäßig mehr als 100 Beschäftigten.

Die Ressorts wurden bereits aufgefordert, eventuell vorhandene Vollzugslücken zu beseitigen. Dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag wird im Januar 2017 über den erreichten Umsetzungsstand berichtet.

Anteile der Dienststellen mit GB/AP nach Verwaltungsbereich und -ebene

  Teil­nehmende Dienst­stellen (Anzahl) Dienststellen mit GB und / oder AP Dienststellen ohne GB / AP
Anzahl Anteil (Prozent) Anzahl Anteil (Prozent)
Dienststellen des Freistaates gesamt 631 557 88,3 74 11,7
Oberste Verwaltungsebene 13 13 100,0 0 0,0
Mittlere Verwaltungsebene 117 111 94,9 6 5,1
Untere Verwaltungsebene 501 433 86,4 68 13,6
Mittelbare Staatsverwaltung 65 54 83,1 11 16,9
Kommunale Gebietskörper­schaften  -  -  -  -  -
Bezirke, Landkreise und kreisfreie Gemeinden 80 78 97,5 2 2,5
Kreisangehörige Gemeinden / Verwaltungs­gemeinschaften 540 140 25,9 400 74,1

Quelle: Online-Befragung der Dienststellenleitungen des Freistaates Bayern und der kommunalen  Gebietskörperschaften 2015, Berechnung Prognos.

Dienststellen mit Gleichstellungskonzept nach rechtlicher Verpflichtung sowie Verwaltungsbereich und -ebene, in Prozent

  Dienststellen mit Gleichstellungskonzept
Alle Dienststellen Dienststellen mit rechtlicher Verpflichtung Dienststellen ohne rechtliche Verpflichtung
Dienststellen gesamt 27,9 78,4 19,6
Dienststellen des Freistaates 40,4 76,7 36,6
Oberste Verwaltungsebene 92,3 92,3  -
Mittelbare Verwaltungsebene 65,0 88,9 57,8
Untere Verwaltungsebene 33,3 50,0 32,6
Mittelbare Staatsverwaltung 60,0 68,9 40,0
Kommunale Gebietskörperschaften 11,8  -  -
Bezirke, Landkreise und kreisfreie Gemeinden 85,0 85,0  -
Kreisangehörige Gemeinden/VG 0,9  - 0,9

Die rechtliche Verpflichtung der Dienststellen zur Erstellung eines Gleichstellungskonzeptes wurde in der Befragung nicht direkt erfasst, sondern mittels der Personalbefugnisse, der Dienststellengröße und dem Bereich bzw. der Ebene der Dienststellen abgeleitet. Quelle: Online-Befragung der GB der Dienststellen des Freistaates Bayern und der kommunalen Gebietskörperschaften 2015, Berechnung Prognos.

Fünfter Gleichstellungsbericht

Der Fünfte Bericht über die Umsetzung des BayGlG wurde am 8. März 2016 im Ministerrat beschlossen und am 15. März 2016 im Bayerischen Landtag, im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, vorgestellt.

Fünfter Gleichstellungsbericht der Bayerischen Staatsregierung

Broschüre: Fünfter Gleichstellungsbericht der Bayerischen Staatsregierung