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Der Landeselternbeirat
Der Landeselternbeirat wurde erstmals im November 2024 berufen und hat die Aufgabe, die Interessen der Eltern auf Landesebene zu vertreten. Er berät das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) in wichtigen Fragen rund um die frühkindliche Bildung, die die Eltern betreffen. Der Beirat wird auch bei wichtigen Entscheidungen angehört, z.B. vor der Änderung von Gesetzen und Verordnungen. Außerdem wird der Landeselternbeirat Partner im Bündnis für frühkindliche Bildung. Dort werden gemeinsam mit den zentralen Akteuren der Kindertagesbetreuung Strategien entwickelt, um die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung gemeinsam anzugehen.
Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Landeselternbeirats
Der Landeselternbeirat besteht aus 15 Mitgliedern sowie 15 Stellvertreterinnen und Stellvertretern:
Mitglieder stellvertretende Mitglieder
Vorname | Nachname | Vorname | Nachname | |
---|---|---|---|---|
Christina | Burghardt | Jacqueline | Badura | |
Tobias | Cloppenburg-Baumann | Lucia | Bastl | |
Saskia | Dr. Liebner | Verena | Beckler | |
Rudolf | Freymadl | Sophia | Eichinger | |
Monika | Golling | Joachim | End | |
Roman | Haas | Stephan | Friedrich | |
Melanie | Heindl | Tina | Golde | |
Lena | Huebner | Henry | Lai | |
Roman | Mülchen | Anna-Maria | Lambl | |
Verena | Pirron | Daniel | Maron | |
Dorothea | Starl | Judith | Mehl | |
Nadine | Süß | Wiebke | Robl | |
Mike | Tirouche | Lisa Marie | Sedlmeier | |
Stefanie | Winkler | Franz | Simbeck | |
Sabine | Wohlmann | Tom | Werner |
Am 9. Dezember 2024 fand die konstituierende Sitzung des Landeselternbeirats statt. Hierbei wurden Monika Golling zur Vorsitzenden und Lena Huebner zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Wie arbeitet der Landeselternbeirat?
Die Mitglieder nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich für zwei Jahre wahr und treffen ihre Entscheidungen demokratisch. Der Landeselternbeirat kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und können auch als Videokonferenz durchgeführt werden. Eine Geschäftsstelle im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt den Beirat bei seiner Arbeit.
Wie können Eltern Mitglied im Landeselternbeirat werden?
Um im Landeselternbeirat mitzuwirken, müssen Eltern Mitglied im Elternbeirat ihrer Kindertageseinrichtung sein oder ein Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen. Darüber hinaus muss sie einer der nach § 27 Abs. 1 AVBayKiBiG vorschlagsberechtigten Verbände vorschlagen. Der nächste Landeselternbeirat wird in 2026 berufen.
Weitere Informationen zum Landeselternbeirat
Weitere Informationen zum Landeselternbeirat finden Sie in
- Art. 14a Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und
- in den Regelungen der §§ 27 ff Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG).
Die Website des Landeselternbeirats befindet sich derzeit noch im Aufbau. Die Geschäftsstelle des Landeselternbeirats beim StMAS beantwortet gerne Ihre Fragen.
Geschäftsstelle des Landeselternbeirats beim StMAS
Postadresse: Winzererstraße 9
80797 München
Telefon: 089/1261-1267 und 089/1261-1188
landeselternbeirat@stmas.bayern.de