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Einstieg in die zweite Qualifikationsebene (Ausbildung)
Ausbildung zur Verwaltungswirtin und zum Verwaltungswirt in der Sozialverwaltung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales sowie den Arbeits- und Sozialgerichten
Voraussetzung für die Ausbildung sind der Abschluss einer Realschule oder ein qualifizierender Hauptschulabschluss und die erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses.
Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie weiter unten und in dem Flyer "Ausbildungen in der Sozialverwaltung zum Verwaltungswirt/in in der staatlichen Sozialverwaltung oder in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit".
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In der heutigen Gesellschaft hat das Netz der sozialen Sicherung und sozialen Entschädigung einen besonderen Stellenwert. Das Sozialrecht soll dazu beitragen, dem einzelnen Bürger ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen und zu fördern und die besonderen Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. So entscheidet das Zentrum Bayern Familie und Soziales über das Elterngeld, das dazu beiträgt, dass mindestens ein Elternteil sich ganz der Betreuung des Kindes widmen kann. Es erbringt unter anderem Leistungen für Opfer von Gewalttaten und ist für die Entscheidung über das Vorliegen von Schwerbehinderung zuständig. Für den Schutz der sozialen Rechte des Bürgers und der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis sorgen die Sozialgerichte und die Arbeitsgerichte.
In der Geschäftsstellenverwaltung eines Arbeits- oder Sozialgerichts übernehmen Sie Verwaltungstätigkeiten wie das Bearbeitung von Posteingängen und das Überwachen von Terminen. Sie übernehmen Ladungen und Zustellungen, führen Protokolldienst bei Gerichtsverhandlungen und verschriftlichen Urteile und Beschlüsse.
Beim ZBFS beraten Sie Bürgerinnen und Bürger und bearbeiten Anträge auf Familienleistungen, aus dem Schwerbehindertenrecht oder auf Opferentschädigung. Daneben unterstützen Sie die Sachbearbeitung oder übernehmen organisatorische und allgemeine Verwaltungsaufgaben.
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Mindestens qualifizierender Haupt-/Mittelschulabschluss, mittlere Reife oder ein vergleichbarer Schulabschluss
- Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses für die zweite Qualifikationsebene (Anmeldung in der Regel bis Mitte Mai, schriftliche Prüfung im Juli)
- Erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Ihre Ausbildung erhalten Sie in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst als Regierungssekretäranwärterin / Regierungssekretäranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Maßgebend sind die Vorschriften der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung. Die praktische Ausbildung von ca. 15 Monaten bei den Ausbildungsbehörden (Zentrum Bayern Familie und Soziales mit seinen Regionalstellen, Sozialgerichte, Arbeitsgerichte) wird ergänzt durch eine fachtheoretische Ausbildung von insgesamt ca. 9 Monaten in Lehrgängen. Diese finden an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn statt.
Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung werden die berufliche Grundbildung, die nötigen fachlichen Kenntnisse und Arbeitstechniken sowie methodisches Wissen und Urteilsvermögen vermittelt, die zur Erfüllung der späteren Dienstaufgaben befähigen. Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial- und Arbeitsrecht sowie das gerichtliche Verfahren aber auch das Verfassungs- und Verwaltungsrecht, das Privatrecht und die Verwaltungslehre.
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene. Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirtin“ / „Verwaltungswirt“ zu führen.
Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.509,93 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025) brutto monatlich. Anwärterinnen und Anwärter erhalten zudem gegebenenfalls einen Orts- und Familienzuschlag je nach Wohnsitz, Familienstand und etwaigen berücksichtigungsfähigen Kindern. Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs Ihre Ernennung zur Regierungssekretärin / zum Regierungssekretär. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand 2.960,92 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025) brutto monatlich (ohne Zuschläge; als Beamtin / Beamter haben Sie zudem keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Regierungsinspektorin / zum Regierungsinspektor. Bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für gehobene Ämter ab der Besoldungsgruppe A10 offen.
- www.lpa.bayern.de/ausbildung (Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss)
- www.asov.bayern.de (Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Arbeits- und Sozialministeriums, Ausbildung an der Akademie der Sozialverwaltung)
- www.arbg.bayern.de/nuernberg/beruf oder
- www.arbg.bayern.de/muenchen/beruf (Ausbildung in der Arbeitsgerichtsbarkeit)
- www.lsg.bayern.de/ueber/stellenangebote (Ausbildung in der Sozialgerichtsbarkeit)
- www.zbfs.bayern.de/behoerde/karriere/ausbildung (Ausbildung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales)
- Weiterführende Informationen zum dualen Studium und zur Ausbildung im Überblick unter www.machtvollsinn.bayern.de
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an
Alexander Purtan
Tel.: (089) 1261 1030