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Ehrung für Arbeitsjubilare
Jahrzehntelang im Dienst
In Bayern tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine 25-, 40-, 45-, 50-, 55- oder 60-jährige Dienstzeit bei demselben Arbeitgeber verbracht haben, können eine Ehrung durch die Bayerische Arbeitsministerin erhalten. Die Ausstellung der Ehrenurkunden erfolgt ausschließlich auf Antrag des Arbeitgebers. Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem die Urkunde überreicht werden soll, beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu stellen.
Die Ausstellung der Ehrenurkunde können Sie über den Online-Antrag auf Verleihung einer Ehrenurkunde beantragen.
Hier finden Sie die Bekanntmachung vom 20. Januar 2023 über die Ehrung von Arbeitsjubilaren: Ehrung von Arbeitsjubilaren.