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Unterstützung für Zuwandererfamilien

Unterstützung allgemein

 

Angebot 1: Asylsozialberatung

 

Der Freistaat Bayern fördert die soziale Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern über die Asylsozialberatung. Ziel der Asylsozialberatung ist es, die Menschen sozial zu betreuen, damit sie sich in dem für sie andersartigen Lebens- und Kulturbereich für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland zurechtfinden können. Die Asylsozialberatung wird in Bayern durch die Wohlfahrtsverbände getragen.

 

Berechtigter Personenkreis sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Asylverfahren (einschließlich derer, die noch keine Aufenthaltsgestattung besitzen) sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), mit einer Aufenthaltserlaubnis wegen Krieges in ihrem Heimatland gemäß § 23 Abs. 1 oder § 24 AufenthG, einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 AufenthG bzw. einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a AufenthG.

 

  1. Inhalt des Angebots

Die Asylsozialberatung leistet unter anderem Beratung und Unterstützung in der Alltagsbewältigung, Vermittlung von Informationen und Beratung über die Rechte und Pflichten in allen behördlichen Verfahren insbesondere im Asylverfahren, Konfliktbewältigung in Unterkünften und im sozialen Umfeld sowie die Vernetzung und Kooperation mit zuständigen Behörden, sozialen Einrichtungen, Bildungsinstitutionen und gesellschaftlichen Akteuren in der Region. Asylsozialberatung wird grundsätzlich in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften angeboten.

 

  1. Anbieter und Ansprechpartner

Die Asylsozialberatung wird in Bayern durch die Wohlfahrtsverbände getragen. Seit dem 01.01.2016 ist die Asylsozialberatung im Rahmen eines Modellprojektes in vier Landkreisen (Lindau, Mühldorf a. Inn, Pfaffenhofen und Schwandorf) und einer kreisfreien Stadt (Landeshauptstadt München) in der unmittelbaren Verantwortung der Kommunen. Die Kommunen führen die Beratung teils durch eigenes Personal aus, teilweise bestehen Kooperationen mit den Wohlfahrtsverbänden.

Weitere Informationen

 

  1. Finanzierung

Der Freistaat Bayern fördert die Personalausgaben der Träger mit festen Pauschalen je Beratungskraft. Soweit ein Dritter (z.B. eine Kommune) mit seiner Zuwendung ausdrücklich die nicht nach der Asylsozialberatungsrichtlinie zuwendungsfähigen Ausgaben fördert, ist dies bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Ausgaben abzüglich der staatlichen Förderung und eines angemessenen Eigenanteils des Trägers unschädlich.

 

 

Angebot 2: Migrationsberatung

  1. Berechtigter Personenkreis

Dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund, im Rahmen humanitärer Aufnahmen des Bundes aufgenommene Personen (z.B. syrische Kontingentflüchtlinge, afghanische Ortskräfte), insbesondere in den ersten drei Jahren.

 

  1. Inhalt des Angebots

Flächendeckendes Migrationsberatungsangebot, d.h. Unterstützung und Beratung der Zuwanderer bei allen Fragen zu folgenden Themen:

  • Erwerb der deutschen Sprache
  • Umgang mit Behörden, Anträgen/Formularen
  • Bildung, Ausbildung, Arbeit
  • Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
  • Kinderbetreuung
  • Sozialleistungen
  • Wohnsituation
  • Persönliche und familiäre Probleme
  • Gesundheit

 

Zudem sollen die Migrationsberatungsstellen einen Beitrag dazu leisten, Zuwanderer zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen.

 

  1. Anbieter und Ansprechpartner

Träger der Freien Wohlfahrtspflege

Verzeichnis der Migrationsberatungsstellen:Verzeichnis der Migrationsberatungsstellen

 
  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

Förderung in Bayern im Jahr 2016 durch den Bund mit 6,8 Mio. Euro sowie in Ergänzung durch den Freistaat Bayern mit zusätzlichen rd. 4 Mio. Euro.

 

 

Unterstützung beim Thema Arbeit und Ausbildung:

 

Angebot 1: Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit - AJS

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Ausländer können Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. AJS nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

 

  1. Inhalt des Angebots

Die AJS verfolgt das Ziel, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen beruflich und sozial einzugliedern. In Bayern gibt es hierfür ein hochwertiges Angebot an erfolgreichen ganzheitlichen Qualifizierungs- und Ausbildungsprojekten in einem realistischen betrieblichen Rahmen, insbesondere in Jugendwerkstätten.

Weitere Informationen:Weitere Informationen

 

  1. Anbieter und Ansprechpartner

Jugendämter, Jobcenter und Arbeitsagenturen vor Ort vermitteln Angebote der AJS.

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots
  • Die Inanspruchnahme der AJS ist kostenlos.
  • Das StMAS fördert AJS im Rahmen freiwilliger Leistungen:

Für 2017 stehen rd. 5,5 Mio. Euro im Landeshaushalt zur Verfügung, zudem für den ESF-Förderzeitraum 2014 bis 2020 40 Mio. Euro ESF-Mittel. Hinzu kommen jährlich rd. 0,7 Mio. Euro Landesmittel aus dem Arbeitsmarktfonds.

 

 

Angebot 2: Jobbegleiter

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Zielgruppen der Jobbegleiter sind:

  • Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive über 25 Jahre (bereits in Beschäftigung oder auf dem Weg dorthin und mit ausreichenden beschäftigungsrelevanten Sprachkenntnissen)
  • anerkannte Asylbewerber über 25 Jahre mit gesichertem Aufenthalt (bereits in Beschäftigung oder der auf dem Weg dorthin und mit ausreichenden beschäftigungsrelevanten Sprachkenntnissen)
  • Unternehmen
  • Im Einzelfall auch Langzeitarbeitslose mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen

 

  1. Inhalt des Angebots

Die Jobbegleiter fungieren als Lotsen, Netzwerker und Partner für Flüchtlinge und Unternehmen. Die Jobbegleiter flankieren die Initiative „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ der Bayerischen Staatsregierung, der Organisationen der Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Als Netzwerker organisieren die Jobbegleiter die Vorbereitung auf die Integration in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft. Sie beziehen dabei alle Arbeitsmarktakteure der Region (Arbeitsagenturen/Jobcenter, Kammern, Kommunen, Wirtschaftsverbände, Unternehmen etc.) mit ein.

Sie sind auch Ansprechpartner für die Unternehmen und fördern die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Zielgruppe.

Eine Antragstellung  auf Fördermittel aus dem Arbeitsmarktfonds steht allen rechtsfähigen Trägern (u.a. auch Kommunen) offen.

 

  1. Ansprechpartner

Über die Anträge entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Anträge können an die E-Mailadresse arbeitsmarktfonds@stmas.bayern.de gerichtet werden.

Weitere Informationen sowie das Lastenheft für Jobbegleiter: http://www.sozialministerium.bayern.de/arbeit/fonds/index.php

 

  1. Finanzielle Förderung des Angebots
  • Soweit die allgemeinen Fördervoraussetzungen des Arbeitsmarktfonds sowie die Vorgaben aus dem Lastenheft der Jobbegleiter gegeben sind, können Jobbegleiter aus dem Arbeitsmarktfonds bezuschusst werden.
  • Für die Fördermaßnahme wurden 3,45 Mio. Euro Landesmittel aus dem Arbeitsmarktfonds bereitgestellt.

 

 

Angebot 3: Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Zielgruppe der Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge sind jugendliche anerkannte Flüchtlinge, jugendliche Flüchtlinge und jugendliche Geduldete mit guter Bleibeperspektive.

 

  1. Inhalt des Angebots

Ausbildungsakquisiteure suchen jugendliche Flüchtlinge gerade auch in ihren Peer–Groups (Gruppen von jugendlichen Flüchtlingen, die sich an bestimmten Treffpunkten aufhalten und untereinander eine große Solidarität haben) und ihre Familien proaktiv auf. Sie informieren die jungen Menschen über die Möglichkeiten einer Berufsausbildung und leisten Hilfestellung.

 

  1. Ansprechpartner

Über die Anträge entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Anträge können an die E-Mailadresse arbeitsmarktfonds@stmas.bayern.de gerichtet werden.

Weitere Informationen sowie das Lastenheft der Ausbildungsakquisiteure und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge: http://www.sozialministerium.bayern.de/arbeit/fonds/index.php

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots
  • Soweit die allgemeinen Fördervoraussetzungen des Arbeitsmarktfonds sowie die Vorgaben aus dem Lastenheft der Ausbildungsakquisiteure und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge gegeben sind, können Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge aus dem Arbeitsmarktfonds bezuschusst werden.
  • Für die Fördermaßnahme wurden 1,62 Mio. Euro Landesmittel aus dem Arbeitsmarktfonds bereitgestellt.

 

 

Angebot 4: Fit for Work

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Gefördert werden junge Menschen, die am Tag des Beginns der Berufsausbildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zum berechtigen Personenkreis gehören:

  • Bei den Förderhinweisen „Fit for Work-Chance Ausbildung“ neben deutschen Staatsangehörigen oder Staatsbürgern eines EU-Mitgliedsstaates auch

Asylberechtigte mit gesichertem Aufenthalt. Ein gesicherter Aufenthaltsstatus liegt vor, wenn der Jugendliche zu Beginn der betrieblichen Ausbildung in den Rechtskreis des SGB II oder SGB III fällt.

 
  1. Inhalt des Angebots

Mit dem Programm „Fit for Work“ wird die betriebliche Berufsausbildung auch von jungen Flüchtlingen gefördert. Die Ausbildungsbetriebe erhalten dazu einen Zuschuss in Höhe von 4.400 Euro für eine Ausbildungszeit von 22 Monaten zu den Kosten für die geschuldete Ausbildungsvergütung.

c) Ansprechpartner

Als Ansprechpartner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales mit seinen Regionalstellen zur Verfügung. Nähere Informationen finden sich hier.

 

  1. Finanzielle Förderung des Angebots

Für die Fördermaßnahme „Fit for Work-Chance Ausbildung“ stehen aus dem Europäischen Sozialfonds für den Zeitraum 2014 – 2020 insgesamt 26,7 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Fördermaßnahme „Fit for Work für Geflüchtete“ wurden aus Landesmitteln 2,5 Mio. Euro bereitgestellt.

 

 

 

 

 

Unterstützung beim Thema Erziehung und Bildung an der Schule

 

Angebot 1: Schulberatung

 

  1. Inhaltlicher Fokus des Angebots

Die Schulberatung ist ein in das Schulwesen integriertes Beratungsangebot. Für jede Schule ist eine Beratungslehrkraft zuständig, zumeist auch ein Schulpsychologe. Darüber hinaus können sich Ratsuchende niedrigschwellig - weil keine Behörde im engeren Sinne - an die zentrale Staatliche Schulberatungsstelle im Regierungsbezirk wenden. Die Aufgabenfelder der Schulberatung (Art. 78 BayEUG) umfassen die Schullaufbahnberatung, die pädagogisch-psychologische Beratung, die Beratung von Schule und Lehrkräften (Schulentwicklung) sowie die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten (z.B. im Bereich der Jugendhilfe). Die Schulberatung ist auch interkulturell qualifiziert.

 
  1. Ansprechpartner und weiterführende Informationen
  • Staatliche Schulberatungsstellen – Beratung für alle Altersgruppen und Schularten

Kontakt

  • Staatliche Schulämter – Beratung für Grundschulen und Mittelschulen

Kontakt

  • Ansprechpartner der Berufsschulen für die  Unterrichtsangebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge

Kontakt

  • Kommunale bzw. internationale Schul- und Bildungsberatungsstellen, soweit vor Ort vorhanden (z. B. München, Nürnberg)
  • Ansprechpartner für Flüchtlingsfragen bei den Regierungen – Beratung für Grund- und Mittelschulen sowie Berufsschulen

Kontakt

 

 

Angebot 2: Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen und deren Eltern, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Ausländer können Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung (Hyperlink) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Aufgrund der hohen Anteile an Flüchtlingskindern wird sich insgesamt auch der Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung erhöhen.

 

  1. Inhalt des Angebots

JaS ist eine Maßnahme der Jugendhilfe. Die JaS-Fachkräfte arbeiten direkt an der Schule. JaS ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. JaS fördert und unterstützt sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen mit JaS die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden.

JaS kann einzelne Asylbewerberkinder und -jugendliche an den bestehenden JaS-Einsatzorten an Mittel-, Berufs- und Förderschulen sowie an Grundschulen in den Regelklassen sozialpädagogisch unterstützen, sofern kein spezifisches vorrangiges Angebot vorhanden ist. JaS-Fachkräfte können jedoch seitens der Jugendhilfe nicht ausschließlich in Übergangsklassen eingesetzt werden.

 

Aufgaben der JaS-Fachkräfte an Schulen:

  • Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Gesprächen mit den jungen Menschen werden Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt.
  • Soziale Gruppenarbeit zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.
  • Elternarbeit bei innerfamiliären, erzieherischen und/oder schulischen Problemen.
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen, insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z. B. Drogenberatungsstellen) sowie mit Polizei und Justiz.
  • Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar.

Weitere Informationen

 

  1. Ansprechpartner und Anbieter

Zuständig sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte); JaS-Maßnahmen werden von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe durchgeführt.

Verzeichnis der JaS-Maßnahmen und ihrer Träger: Verzeichnis der JaS-Maßnahmen und ihrer Träger

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots
  • Die Inanspruchnahme der JaS ist kostenlos.
  • Das StMAS fördert JaS im Rahmen freiwilliger Leistungen: HH-Ansatz 2017: 17,48 Mio. Euro

Stand 01.04.2017: 814 geförderte JaS-Stellen an 1095 JaS-Einsatzorten.

 

 

Unterstützung beim Thema Wohnen

 

Die Kommunen sorgen im Rahmen der vorhandenen Strukturen für die Beratung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in Bayern.

 

Die Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe Südbayern und Nordbayern in München und Nürnberg der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern bieten auf ihrer Homepage wichtige Informationen. Ihre Aufgaben umfassen u. a. die Beratung zum Auf- und Ausbau von ambulanten Beratungsstellen in den Kommunen sowie die Unterstützung und Sicherstellung der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen und Einrichtungen insbesondere auf überörtlicher Ebene.

Weitere Informationen

Näheres auch in der Rubrik "Unterbringung und Wohnen", dort Frage 8.

 

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann Wohngeld in Anspruch genommen werden.

Näheres auch in der Rubrik "Unterbringung und Wohnen", dort Frage 9.

 

 

Angebot 1: Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen und Erziehungsberatung

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Ausländer können Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

 

  1. Inhalt des Angebots

  • In Bayern stehen neben den Jugendämtern rd. 180 Erziehungsberatungsstellen zur Verfügung. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt steht mindestens eine Einrichtung zur Verfügung. Allen Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen wird dort Beratung angeboten mit dem Ziel, aktiv zur Lösung persönlicher und intrafamiliärer sowie umfeldbezogener Problemlagen beizutragen.

Weitere Informationen:

  • Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit, entsprechende Beratungsleistungen im Internet durch das Projekt „Virtuelle Beratungsstelle“ der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen: www.bke-beratung.de
  • Weitergehend Hilfsangebote werden durch die 96 Jugendämter (bei jeder kreisfreien Stadt/jedem Landkreis) angeboten bzw. vermittelt.
    Das Jugendamt entscheidet auf Antrag der Personensorgeberechtigten über eine Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

 

  1. Anbieter und Ansprechpartner

Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe

 

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

  • Die Inanspruchnahme der Angebote ist kostenlos.
  • Das StMAS fördert die rd. 180 Erziehungsberatungsstellen im Rahmen freiwilliger Leistungen mit rd. 7,5 Mio. Euro/Jahr.

 

 

Angebot 2: ELTERNTALK

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Eltern und Personensorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Ausländer können Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung (Hyperlink) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

 

  1. Inhalt des Angebots

Bei dem Projekt ELTERNTALK erörtern Eltern in moderierten Gesprächsrunden, in vertrautem Umfeld, Erziehungsfragen rund um die Themen Medien, Konsum, Gesundheitsvorsorge und Suchtprävention. Sie treffen sich in privaten Gesprächsrunden mit ca. 4-8 Eltern, diese werden von einer geschulten Moderatorin oder einem Moderator, selbst Mutter oder Vater, begleitet. Im Vorfeld wird ein gemeinsames Thema vereinbart und dazu aktuelles Informationsmaterial ausgewählt.  ELTERNTALK ist hervorragend geeignet, die elterlichen Erziehungskompetenzen gezielt zu fördern. Nach aktueller Auswertung (2014) haben fast 70 % der teilnehmenden Eltern einen Migrationshintergrund (29,4 % türkisch, 18,4 % russisch, 19,1 % andere Kulturkreise).

 

Weitere Informationen: www.elterntalk.net/

 

  1. Anbieter und Ansprechpartner

ELTERNTALK ist ein Projekt von Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V.

ELTERNTALK gibt es derzeit an 42 Standorten (Landkreise und kreisfreie Städte). Im Jahr 2016 konnten 13.146 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 2.567 Talks erreicht werden und davon an 14 Standorten, in fast 100 Talks, Eltern mit Fluchterfahrung.

Verzeichnis der Ansprechpartner: www.elterntalk.net/vorOrt/index.php

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

  • Die Inanspruchnahme der Angebote ist kostenlos.
  • Das StMAS fördert ELTERNTALK im Rahmen freiwilliger Leistungen:

Für 2013 wurden 420.000 Euro, für 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils 720.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

 

Angebot 3: Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS

  1. Berechtigter Personenkreis

Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen und deren Eltern, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Ausländer können Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung (Hyperlink) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Aufgrund der hohen Anteile an Flüchtlingskindern wird sich insgesamt auch der Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung erhöhen.
 

  1. Inhalt des Angebots

JaS ist eine Maßnahme der Jugendhilfe. Die JaS-Fachkräfte arbeiten direkt an der Schule. JaS ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. JaS fördert und unterstützt sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen mit JaS die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden.

JaS kann einzelne Asylbewerberkinder und -jugendliche an den bestehenden JaS-Einsatzorten an Mittel-, Berufs- und Förderschulen sowie an Grundschulen in den Regelklassen sozialpädagogisch unterstützen, sofern kein spezifisches, vorrangiges Angebot vorhanden ist. JaS-Fachkräfte können jedoch seitens der Jugendhilfe nicht ausschließlich in Übergangsklassen eingesetzt werden.

 

Aufgaben der JaS-Fachkräfte an den Schulen:

  • Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Gesprächen mit den jungen Menschen werden Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt.
  • Soziale Gruppenarbeit zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.
  • Elternarbeit bei innerfamiliären, erzieherischen und/oder schulischen Problemen.
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen, insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z. B. Drogenberatungsstellen) sowie mit Polizei und Justiz.
  • Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar.

 

 Weitere Informationen

 

  1. Ansprechpartner und Anbieter

Zuständig sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte); JaS-Maßnahmen werden von Trägern  der öffentlichen und freien Jugendhilfe durchgeführt.

Verzeichnis der JaS-Maßnahmen und ihrer Träger: Verzeichnis der JaS-Maßnahmen und ihrer Träger

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

  • Die Inanspruchnahme der JaS ist kostenlos.
  • Das StMAS fördert JaS im Rahmen freiwilliger Leistungen: HH-Ansatz 2017: 17,48 Mio. Euro

Stand 01.04.2017: 814 geförderte JaS-Stellen an 1095 JaS-Einsatzorten.

 

 

Angebot 4: Koordinierende Kinderschutzstellen – KoKi (Netzwerk frühe Kindheit)

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Ausländer können Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung (Hyperlink) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

 

  1. Inhalt des Angebots

Unterstützung der Kommunen bei der flächendeckenden systematischen Vernetzung Früher Hilfen durch Koordinierende Kinderschutzstellen - KoKis. Ziel ist es, Überforderungssituationen von Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen, damit ihnen durch zuverlässige und institutionsübergreifende Unterstützungs- und Hilfeangebote rechtzeitig begegnet werden kann und Schutzfaktoren gestärkt werden. Beispiele für Frühe Hilfen aus dem Bereich des Gesundheitswesens ist die aufsuchende Familienunterstützung durch Familienhebammen sowie aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein Beratungsbesuch der KoKi-Fachkräfte.

Weitere Informationen: www.koki.bayern.de

 

 

  1. Anbieter und Ansprechpartner

KoKi-Stellen sind bei den Jugendämtern angesiedelt.

Verzeichnis der KoKi-Stellen in Bayern: Verzeichnis der KoKi-Stellen in Bayern

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

  • Die Inanspruchnahme des Angebots ist kostenlos.
  • Das StMAS fördert KoKi im Rahmen freiwilliger Leistungen: Der jährliche Haushaltsansatz beträgt rd. 4,58 Mio. Euro.
  • Der Einsatz von Familienhebammen wird über Bundesmittel finanziert.

 

 

Angebot 5: Ehe- und Familienberatungsstellen

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Jeder, der Beratung benötigt.

 

  1. Inhalt des Angebots

In Bayern bieten 124 räumlich gut erreichbare Ehe- und Familienberatungsstellen ein hochqualifiziertes Beratungsangebot an.

Das Angebotsspektrum der staatlich geförderten Ehe- und Familienberatungsstellen reicht von der Vorbereitung auf die Partnerschaft und Ehe über die Beratung in Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen, Aufklärung über Familienplanung im Sinne einer verantwortlichen Elternschaft bis hin zur Beratung bei Trennung und Scheidung.

 

 

  1. Anbieter und Ansprechpartner

Ehe- und Familienberatungsstellen der Diözesen (Katholische Kirche) und der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege.

Verzeichnis der Ehe- und Familienberatungsstellen

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

  • Das Beratungsangebot ist grundsätzlich kostenfrei. Die ratsuchenden Ehepaare und Familien werden jedoch gebeten, einen Obolus im Rahmen ihrer individuellen Leistungsfähigkeit zu entrichten. Über die Höhe der finanziellen Beteiligung entscheiden die Klienten selbst.
  • Der Freistaat Bayern fördert die Träger der Ehe- und Familienberatungsstellen.

 

 

Angebot 6: Familienstützpunkte

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Alle Familien.

 

  1. Inhalt des Angebots

Familienstützpunkte sind sozialraumorientierte, niedrigschwellige Kontakt- und Anlaufstellen für alle Familien. Sie erleichtern den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung, informieren über passgenaue Unterstützungsmöglichkeiten und halten konkrete Angebote, wie z.B. Platz und fachliche Begleitung für selbstorganisierte Spielgruppen oder individuelle Beratung über Betreuungsmöglichkeiten vor. Bei Bedarf vermitteln sie an weiterführende Einrichtungen und Dienste.

Weitere Informationen

 

  1. Anbieter und Ansprechpartner

Für die Familienstützpunkte vor Ort liegt die übergeordnete Zuständigkeit bei den Koordinierungsstellen für Familienbildung im Jugendamt, ebenso für die planerische und konzeptionelle Sicherung eines bedarfsgerechten Eltern- und Familienbildungsangebots auf kommunaler Ebene.

Standorte der Familienstützpunkte: www.stmas.bayern.de/familie/bildung/stuetzpunkt.php#standort

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

  • Viele Angebote der Familienstützpunkte sind kostenfrei.
  • Der Freistaat Bayern fördert die Familienstützpunkte mit einer Festbetragsfinanzierung.

 

 

Angebot 7: Mütterzentren

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Alle interessierten Eltern.

 

  1. Inhalt des Angebots

Mütterzentren knüpfen an die familiären Lebensumstände an und versuchen, durch den Aufbau neuer nachbarschaftlicher Netzwerke den Alltag von Familien zu entlasten und kreativ zu gestalten. Sie bieten einen offenen und niedrigschwelligen Zugang für alle interessierten Eltern zu einem sehr frühen Zeitpunkt.  Sie sind daher gut geeignet, um soziale Kontakte zu fördern, Informationen und Erfahrungen unter Eltern weiterzugeben (Stärkung der Erziehungskompetenz) und nicht zuletzt ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern hiesige Werte zu vermitteln. Mütterzentren stärken die Solidarität und Eigenverantwortung.

Weitere Informationen

 

  1. Anbieter und Ansprechpartner

Standorte der Mütterzentren

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

  • Viele Angebote der Mütterzentren, insbesondere Besuche der offenen Treffs, sind kostenfrei.
  • Zur Stärkung des Ehrenamtes vor Ort und als Beitrag zur Erhaltung und Schaffung positiver Lebensbedingungen für Familien und einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt sowie als Anregung zum Aufbau von Nachbarschafts- und Selbsthilfe fördert der Freistaat Bayern Mütterzentren. Der Freistaat Bayern fördert rechtsfähige und gemeinnützige Personenvereinigungen, die Träger eines Mütterzentrums sind. Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.

 

 

Angebot 8: Schwangerschaftsberatungsstellen

 

  1. Berechtigter Personenkreis

Alle (werdenden) Mütter und Väter.

 

  1. Inhalt des Angebots

Die 127 staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Bayern bieten kompetente psychosoziale Beratung und umfassende Hilfeangebote aus einer Hand zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt (längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes).

Bei Konfliktberatungen stellen sie den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsnachweis für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch aus. Auch nach einem Abbruch ist eine nachgehende Betreuung möglich.

Neben den staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen stehen auch die katholischen Beratungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen für eine allgemeine Beratung und eine Beratung in Konfliktsituationen zur Verfügung. Diese stellen aber keine Beratungsbescheinigungen aus.

Weitere Informationen

 

  1. Anbieter und Ansprechpartner

 Übersicht der staatlich anerkannten Beratungsstellen

Übersicht der katholischen Beratungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen

 

  1. Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

  • Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei.
  • Der Freistaat Bayern fördert die bayerischen staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen neben der gesetzlich festgeschrieben Anteilsfinanzierung (50 v. H.) mit einer zusätzlichen freiwilligen Förderung (bis zu 15 v. H.). Der Zuschuss der beteiligten Landkreise und kreisfreien Gemeinden beträgt 30 v. H. der zuschussfähigen Gesamtkosten.