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Sprache

Sprachförderung für Erwachsene  

  1. Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Der Kurs dient der erfolgreichen Vermittlung von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache, von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit. Es gibt den allgemeinen Integrationskurs, den speziellen und den Intensivkurs.

 

  • Berechtigter Personenkreis: Anerkannte sowie Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive
  • Inhalt und Zeitrahmen des Angebots:  Der Sprachkurs ist Teil jedes Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Stunden, in den speziellen Kursen bis zu 900 Stunden, im Intensivkurs 400 Stunden. Er behandelt wichtige Themen des täglichen Lebens, wie bspw. Arbeit und Beruf, Aus- und Weiterbildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, Einkaufen/Handel/Konsum, Freizeit und soziale Kontakte, Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper, Medien und Mediennutzung, Wohnen. An den Sprachkurs schließt sich der Orientierungskurs an. Er umfasst in der Regel 100 Stunden (im Intensivkurs 30 Stunden). Er beinhaltet Themen wie z.B. deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland, Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft, Werte, die in Deutschland wichtig sind (z.B. Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern). Der Orientierungskurs wird mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" abgeschlossen. Daneben können noch Integrationskurse für spezielle Zielgruppen gefördert werden:
  • Integrationskurs mit Alphabetisierung: Für Personen, die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können. Sprachkurs: 900 Stunden; Orientierungskurs: 100 Stunden.
  • Integrationskurs für Frauen/Eltern: Für Personen, die aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können. Sprachkurs: 900 Stunden, Orientierungskurs: 100 Stunden.
  • Integrationskurs für Zweitschriftlernende: Für Zweitschriftlernende ohne Merkmale eines primären oder funktionalen Analphabeten. Sprachkurs:bis zu max. 900 Stunden; Orientierungskurs: 100 Stunden.
  • Jugendintegrationskurs: Für Personen, die nicht mehr schulpflichtig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur Vorbereitung auf den Besuch weiterführender Schulen oder Hochschulen oder auf eine andere Ausbildung. Sprachkurs: 900 Stunden; Orientierungskurs: 100 Stunden.
  • Förderkurs: Für Personen, die einen besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf haben. Der Sprachkurs umfasst hierbei 900 Unterrichtsstunden; der Orientierungskurs 100 Stunden.
  • Intensivkurs: Für Personen, denen das Lernen von Sprachen leichter fällt oder die so schnell wie möglich am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben möchten, steht der Intensivkurs zur Verfügung. Sprachkurs: 400 Stunden; Orientierungskurs: 30 Stunden.
  • Grundsätzlich werden die Integrationskurse in Vollzeit durchgeführt. In Ausnahmefällen sind auch Teilzeitkurse denkbar.
  • Vor Beginn des Integrationskurses führt der Kursträger einen Einstufungstest durch. Das Ergebnis hilft bei der Entscheidung mit welchem Kursabschnitt begonnen werden sollte und ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre. Wird bei ordnungsgemäßer Teilnahme am Unterricht, das volle Stundenkontingent des Integrationskurses ausgeschöpft, aber in der Sprachprüfung des Abschlusstests das Sprachniveau B1  nicht erreicht, kann ein Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden gestellt werden.
  • Anbieter und Ansprechpartner: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; allgemeines Service Center (Mo-Fr von 9 Uhr – 15 Uhr; Tel: +49 911 943-0); Auskunftssystem des BAMF : hier abrufbar. Unter Eingabe von Ort und Postleitzahl können dort die jeweils zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie weiterführende Informationen zu Integrationskursen, Migrationsberatung, Jugendmigrationsdienste sowie Rückkehrberatung abgerufen werden.
  • Kosten und finanzielle Förderung des Angebots: Der Bund organisiert und fördert die Integrationskurse. Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses ist von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundsätzlich ein Beitrag von 1,95 Euro zu zahlen (Kostenbeitrag). Bei Anmeldung vor dem 01.07.2016, beträgt der Kostenbeitrag 1,55 Euro.

Wenn Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezogen wird, kann auf Antrag eine Befreiung vom Kostenbeitrag erteilt werden. Eine Befreiung kann auch dann erfolgen, wenn die Zahlung des Kostenbeitrages aufgrund der wirtschaftlichen oder persönlichen Situation dem Betroffenen besonders schwer fällt. Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben an die jeweils zuständige Regionalstelle des BAMF zu senden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im April 2016 die Integrationskursträger verpflichtet, Informationen zu den jeweils geplanten Kursen und Platzkapazitäten in das System KURSNET der Bundesagentur für Arbeit einzutragen. Dadurch soll den potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Integrationskursen schnellstmöglich ein Kursbeginn ermöglicht werden, die Transparenz der Kurskapazitäten erhöht und durch dieses "Sichtbarmachen" verfügbarer Plätze das Ausbalancieren von Angebot und Nachfrage optimiert werden.

 

 

  1. Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Am 01.07.2016 erweiterte der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund: die berufsbezogene Deutschsprachförderung wurde zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf: In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In daran anschließenden berufsbezogenen Sprach- und Weiterqualifizierungsmodulen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen. Sie verbinden den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.

  • Berechtigter Personenkreis: Anerkannte und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Deutsche mit Migrationshintergrund und EU-Bürger, die arbeitssuchend gemeldet sind, eine Ausbildungsstelle suchen bzw. einer Ausbildung bereits nachgehen oder ein Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen und einen Integrationskurs absolviert haben bzw. Deutsch auf B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen sprechen. Über die Teilnahme an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter.
  • Inhalt und Zeitrahmen des Angebots: Die Struktur der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung ist modular aufgebaut. Die Grundstruktur der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung stellen die sogenannten Basismodule dar. Es wird unterschieden zwischen drei Basismodulen: B1 auf B2, B2 auf C1 und C1 auf C2. Jedes Basismodul umfasst 300 Unterrichtseinheiten. Sie sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen denkbar. Die Lehrkraft hält die Lernfortschritte regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Moduls gemeinsam mit dem Teilnehmer aus. Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Ergänzend werden Spezialmodule angeboten, die auf einzelne Berufsgruppen im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung oder zum Berufszugang, auf fachspezifischen Unterricht, auf die Erreichung des Sprachniveaus B 1, ausgehend vom Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder auf die Erreichung des Sprachniveaus A 2, ausgehend von darunter liegenden Sprachniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ausgerichtet sind. Zusätzlich werden seit dem 1. April 2017 Spezialmodule für Teilnehmende aus dem Integrationskurs angeboten, die das Niveau B1 nicht erreicht haben. Dieser Gruppe stehen Spezialmodule mit dem Eingangsniveau A1 und A2 zur Verfügung. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung befindet sich in einem kontinuierlichen Aufbau. Einzelheiten zu den Modulen können  hier eingesehen werden.
  • Anbieter und Ansprechpartner: „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (BAMF); weitere Informationen und nützliche Vordrucke sind über hier abrufbar. Ein Flyer zu "Berufssprachkurse" findet sich hier.
  • Kosten und finanzielle Förderung des Angebots: Die Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für die Teilnahme haben beschäftigte Teilnehmer einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07 Euro pro Unterrichtseinheit zu entrichten. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Kostenbeitragspflicht gilt nicht für Beschäftigte, die neben der Beschäftigung Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII oder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Kostenbeitragspflicht entfällt ebenfalls bei Auszubildenden, die eine Berufsausbildung nach § 57 Abs. 1 SGB III oder eine Einstiegsqualifizierung iSd. § 54a SGB III absolvieren.

 

3) Erstorientierungskurse im Rahmen des Modellprojekts „Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylbewerber“

Ziel ist die Erstorientierung und Verständigung vor Ort, insbesondere in Alltagssituationen. Der Fokus liegt auf verbalem Spracherwerb. Der Erwerb eines Abschlusses nach Maßgabe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ist nicht vorgesehen.

 

  • Berechtigter Personenkreis: Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG (Asylbewerberinnen und Asylbewerber; vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__1.html), die keinen anderweitigen Zugang zu Sprachkursen haben.  
  • Inhalt und Zeitrahmen des Angebots: 3-4 Monate, 300 Unterrichtseinheiten, à 45 Minuten, Auswahl von 5 aus 10 Modulen; zusätzlich ist das Modul „Werte und Zusammenleben“ verpflichtend.
  • Ansprechpartner: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS).
  • Ansprechpartner/innen:
  • Regierungsbezirk Oberbayern (Teil I): Münchner Volkshochschulen GmbH, Frau Veicht, Tel.: 089-54 42 40 10, E-Mail: ingrid.veicht@mvhs.de
  • Regierungsbezirk Oberbayern (Teil II), Niederbayern und Unterfranken: Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH,    

Frau Nowak, Tel.: 089-44108 328, E-Mail: nowak.annette@zentrale.bfz.de

  • Kosten und finanzielle Förderung des Angebots: Freistaat Bayern fördert 90% der förderfähigen Kosten; Kosten für den einzelnen Teilnehmer entstehen nicht.

 

4) Alphabetisierungskurse im Rahmen des Modellprojekts „Kurse zur Alphabetisierung für Asylbewerber“

  • Ziel ist die Vermittlung von Lese- und Schreibkompetenzen an Asylsuchende.
  • Berechtigter Personenkreis: Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG (Asylbewerberinnen und Asylbewerber; vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__1.html), die keinen anderweitigen Zugang zu derartigen Kursen haben. 
  • Inhalt und Zeitrahmen des Angebots: Vermittlung von Lese- und Schreibkompetenzen in Kursen zu 100, 200 oder 300 Unterrichtseinheiten.
  • Ansprechpartner: Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 13.
  • Kosten und finanzielle Förderung des Angebots: Freistaat Bayern fördert 90% der förderfähigen Kosten; Kosten für den einzelnen Teilnehmer entstehen nicht.
  • Weiterführende Informationen: http://www.stmas.bayern.de//migration/index.php

 

Sprachförderung für Kinder

  1. Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung

In Kindertageseinrichtungen erfolgt eine in den Alltag integrierte Sprachbildung auf Grundlage des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans. Darüber hinaus bietet der „Vorkurs Deutsch“ eine gezielte Sprachförderung für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf.

 

  • Berechtigter Personenkreis: Die „Vorkurse Deutsch 240“ sind seit September 2013 für alle Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf geöffnet. Für alle Kinder ab dem vorletzten Kindergartenjahr findet eine verbindliche Sprachstanderhebung statt. Die Kinder sind in der Regel 4 bis 5 Jahre alt.
  • Zeitrahmen des Angebots „Vorkurs Deutsch“:  Der Vorkurs wird in der Regel in einem Umfang von 240 Stunden innerhalb von 1,5 Jahren von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen gemeinsam durchgeführt. Der Vorkurs beginnt im vorletzten Kindergartenjahr, in dem er bis zu dessen Ende von der Kindertageseinrichtung alleine durchgeführt wird. Im letzten Kindergartenjahr wird er gemeinsam mit der Grundschule realisiert. Nach Rücksprache mit dem örtlich zuständigen Jugendamt und Schulamt kann die Erhebung auch später durchgeführt werden. Besuchen Kinder, deren Eltern beide nicht deutschsprachiger Herkunft sind erstmalig im letzten Kindergartenjahr die Einrichtung, erfolgt die Sprachstanderhebung bei der Aufnahme. Die Organisation im Kindergarten obliegt den Trägern in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern. Schule und Kindergarten stimmen sich ab.
  • Anbieter und Ansprechpartner:
    • die Kindertageseinrichtungen
    • Staatsinstitut für Frühpädagogik (ifp):

Christa Kieferle (fachliche Fragen)
Tel: 089-99825-1932
E-Mail: christa.kieferle@ifp.bayern.de

 

Eva Reichert-Garschhammer (rechtliche Fragen)
Tel: 089-99825-1938
E-Mail: eva.reichert-garschhammer@ifp.bayern.de

 

  • Kosten und finanzielle Förderung des Angebots: Die kindbezogene Förderung nach BayKiBiG wird von den Kommunen und dem Freistaat Bayern getragen. Zur Finanzierung der höheren Personal- und Sachkosten können Einrichtungsträger den erhöhten Gewichtungsfaktor von 1,3 für Kinder mit Migrationshintergrund und den erhöhten Buchungszeitfaktor für Vorkurskinder geltend machen. Die Beantragung erfolgt formlos über das KiBiG.web; der Buchungsaufschlag erfolgt automatisch.
  • Erhöhter Gewichtungsfaktor 1,3: Die um 30 % höhere Förderung wird pauschal gewährt – selbst dann, wenn das jeweilige Kind die deutsche Sprache bereits bestens beherrscht und daher nicht am Vorkurs teilnimmt. Der für diese Kinder nicht benötigte Gewichtungsfaktor kann im Rahmen des internen Finanzausgleichs den Vorkurskindern zugutekommen. 
  • Erhöhter Buchungszeitfaktor: Anhebung dieses Faktors um 0,1 % für Vorkurskinder (beide Eltern nicht deutscher Herkunft); 0,4 % für alle anderen Vorkurskinder. Diese Zusatzmittel trägt der Freistaat allein.

 

Eine weitere gezielte Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen wird durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" (2016-2019) angeboten. Das neue Bundesprogramm schließt unmittelbar an das erfolgreiche Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas. Sprache & Integration“ (2011-2015) an, an dem Bayern mit ca. 570 Kitas teilgenommen hat.  Die Sprach-Kitas erhalten im Bundesprogramm gleich doppelte Unterstützung: Die Kita-Teams werden durch zusätzliche Fachkräfte mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung verstärkt, die direkt in der Kita tätig sind. Diese beraten, begleiten und unterstützen die Kita-Teams bei der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. Zusätzlich finanziert das Programm eine zusätzliche Fachberatung, die kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt.

 

  • Berechtigter Personenkreis: Das Bundesprogramm richtet sich an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Das BMFSFJ plant, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ auszuweiten, u.a. auf kleinere Einrichtungen mit weniger als 40 Kindern. Das StMAS wird noch mehr Einrichtungen zur Teilnahme an dem Programm anregen.
  • Kosten und finanzielle Förderung des Angebots: Von 2016-2019 stellt der Bund jährlich bis zu 100 Millionen Euro für die Umsetzung des Programms zur Verfügung
  • Anbieter und Ansprechpartner:

 

 

 

  1. Sprachförderung in der Kindertagespflege

  • Berechtigter Personenkreis: Kinder von 0 bis 10 Jahren
  • Inhalt und Zeitrahmen des Angebots: die Förderung erfolgt familiennah und alltagsintegriert
  • Anbieter und Ansprechpartner: die öffentlichen Träger der Öffentlichen Jugendhilfe, Tagesmütter und -väter, Großtagespflegeeltern mit bis zu 10 Kindern
  • Kosten und finanzielle Förderung des Angebots: Förderung nach dem BayKiBiG

Ehrenamtliches Engagement

  1. Sprachpatenprojekte

Die Sprachpatenprojekte lokaler Freiwilligen-Agenturen/-Zentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement setzen auf bürgerliches Engagement. Die Sprachförderung beinhaltet Deutschlernen mit Begegnung. Sie kann auch mit Kooperationspartnern durchgeführt werden.

 

  • Berechtigter Personenkreis: Asylbewerber ohne Einschränkung
  • Anbieter und Ansprechpartner: Durchführung und Organisation übernimmt die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e.V. (lagfa Bayern e.V.).

 

lagfa bayern e.V.

Projekt "Sprache schafft Chancen"

Philippine-Welser-Str. 5a

86150 Augsburg

 

Tel.: 0821/450422-23

Fax: 0821/450422-15

Mail: sprachfoerderung@lagfa-bayern.de

 

http://www.lagfa-bayern.de/projekte-der-lagfa/sprache-schafft-chancen/sprachpatenprojekte/

 

  • Kosten und finanzielle Förderung des Angebots: Ehrenamtliche Sprachpatenprojekte werden mit jeweils 7.000 Euro bei erstmaliger Durchführung sowie mit jeweils 4.500 Euro bei Weiterführung unterstützt.

 

  1. Sprachkurse

  • Berechtigter Personenkreis: Asylbewerber ohne Einschränkung
  • Anbieter und Ansprechpartner: Durchführung und Organisation übernimmt die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e.V. (lagfa Bayern e.V.).

lagfa bayern e.V.
Projekt "Sprache schafft Chancen"
Philippine-Welser-Str.

 

Tel.: 0821/450422-23

Fax: 0821/450422-15

Mail: sprachfoerderung@lagfa-bayern.de

http://www.lagfa-bayern.de/projekte-der-lagfa/sprache-schafft-chancen/

 

  • Kosten und finanzielle Förderung des Angebots:

Ehrenamtliche Deutschkurse im Rahmen des Projekts „Sprache schafft Chancen“ werden vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) mit einer Aufwandspauschale von je 500 Euro unterstützt. Die Pauschale ist für Sachkosten bestimmt, die bei der Organisation der Sprachkurse entstehen, z. B. Mietkosten für den Schulungsraum, Materialkosten, Fahrtkosten, sonstige Kostenerstattung für den Aufwand der Kursleitung, Fortbildungskosten, jedoch nicht für Honorare, Aufwandspauschalen usw. für die Kursleitung. Die Aufteilung der Pauschale auf die einzelnen Positionen obliegt der lokalen Initiative.

 

 

  • Voraussetzungen für den Erhalt der Pauschale sind:
  • Der Deutschkurs findet regelmäßig im Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten pro Woche statt.
  • Insgesamt mindestens 50 Unterrichtseinheiten.
  • Mindestens 5 Teilnehmer. Der Nachweis erfolgt durch eine Unterschriftenliste und wird mindestens in den ersten drei Terminen erbracht.
  • Der Deutschkurs dauert mindestens 3 Monate.