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Sicherheit

Kriminalwissenschaftliche Befunde zeigen, dass sich die objektive Kriminalitätslage und deren subjektive Wahrnehmung durch die Bevölkerung erheblich unterscheiden können. Die objektive Sicherheitslage ist nicht immer deckungsgleich mit dem subjektiven Sicherheitsempfinden.
Die hohen Flüchtlingszahlen und die damit verbundenen Herausforderungen haben aktuell Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Die mit der Migration in und durch Bayern verbundenen Ängste und Sorgen der Bevölkerung nimmt die Bayerische Polizei sehr ernst.

Sie setzt daher u. a. auf

  • eine realistische Darstellung der Kriminalitätsbelastung von Zuwanderern durch eigene und öffentliche Medienberichterstattung. Eine sachliche und differenzierte Darstellung der Kriminalität von Zuwanderern (welche Delikte begehen diese an welchen Örtlichkeiten gegen wen) und ihrer Entwicklung ermöglicht es der Bevölkerung, wirkliche und scheinbare Bedrohungen zu unterscheiden und Risiken realistischer einzuschätzen. So kann beängstigenden Dramatisierungen entgegengewirkt werden. In diesem Kontext hat das Bundeskriminalamt im Zusammenwirken mit den Bundesländern eine Lageübersicht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ erstellt. Flüchtlinge werden im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung. In der Gesamtschau lässt sich feststellen, dass der Großteil der Flüchtlinge keine Straftaten begeht.
  • Präsenz der Sicherheitskräfte, um die Bevölkerung in ihrem Vertrauen in die Sicherheit des öffentlichen Raums zu bestärken und ggf. unmittelbar deeskalierend bzw. repressiv tätig werden zu können.
  • die Möglichkeit die Polizei unmittelbar anzusprechen.
  • einen intensiven, vertrauensvollen Informationsaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise durch Kontaktbeamte in den Stadt- und Ortsteilen und die Teilnahme an Bürgerversammlungen/kommunalen Sitzungen.
  • engen Kontakt mit den örtlich zuständigen Sicherheitsbehörden sowie Veranstaltern.
  • eine Sicherheitskooperationsvereinbarung zwischen der Bundespolizei und der Bayerischen Polizei vom 05.07.2013 mit folgenden Kernpunkten:
    - Mehr sichtbare Polizeipräsenz im Bereich des ÖPNV, an Bahnhöfen sowie an Bahnhofsvorplätzen.
    - Wirkungsvollere Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und engere Abstimmung bei Einsätzen.
  • die Unterstützung gesellschaftlicher Akteure bei Maßnahmen zur Stärkung der multikulturellen Kompetenz der Bevölkerung und zur Integration von Zuwanderern.

Die Bayerische Polizei steht nach wie vor für den Anspruch ein: „In Bayern leben heißt sicherer leben!“

Als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger steht jede örtliche Polizeidienststelle zur Verfügung.

(Rechts)Extremismusprävention

Beratung von Kommunen


a) Inhalt und Zeitrahmen des Angebots
Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) berät und unterstützt Kommunen bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus, z.B. wenn diese

  • allgemeine Informationen zur Lage und zu potentiellen Gefahren des Rechtsextremismus wünschen,
  • ein präventives Maßnahmenkonzept auf kommunaler Ebene erstellen wollen,
  • konkret mit rechtsextremistischen Aktivitäten konfrontiert werden,
  • mit Immobilienkäufen bzw. Anmietversuchen von Rechtsextremisten konfrontiert sind,
  • oder wenn es in den Kommunen zu rechtsextremistischen Agitationen im Zusammenhang mit der Einrichtung bzw. dem Betrieb einer Asylbewerberunterkunft kommt.

Die Beratung erfolgt stets auf Grundlage einer genauen Analyse der Lage vor Ort, die in enger Abstimmung mit den örtlich zuständigen Polizeidienststellen vorgenommen wird. Aufbauend auf dieser Lagebeurteilung werden den Kommunen individuelle Vorschläge zur angemessenen Reaktion auf die jeweilige Situation unterbreitet.

b) Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der BIGE sind kostenlos.

c) Ansprechpartner
Die BIGE wurde im Jahr 2009 beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, Bau und Verkehr eingerichtet und ist organisatorisch beim Landesamt für Verfassungsschutz angesiedelt. Bei der BIGE arbeiten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und der Polizei unmittelbar zusammen.
Kontakt:
Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
Knorrstraße 139
80937 München
Tel.: 089/31201-111
Bürgertelefon: 089/2192-2192
E-Mail: gegen-extremismus@stmi.bayern.de

d) Weiterführende Informationen

Gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit betreibt die BIGE das Internetportal www.bayern-gegen-rechtsextremismus.bayern.de. Dieses Portal bietet detailliertes Fachwissen zum Thema Rechtsextremismus, zum Beispiel zu rechtsextremistischen Parteien sowie zu Symbolen und Musik der „rechten Szene“. Unter der Rubrik „Erste Hilfe“ finden betroffene Kommunen, Schulen und Eltern ein breit angelegtes Beratungs- und Hilfsangebot. Vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst werden unter der Rubrik „Lernen“ vielfältige Angebote dazu gemacht, wie das Thema Rechtsextremismus in der Schule vermittelt werden kann. Kernbereich des Portals sind aktuelle regionale Lagebilder für alle Regierungsbezirke in Bayern mit zahlreichen Informationen über rechtsextremistische Strukturen, Parteien und Personen sowie über rechtsextremistische Straftaten.


Beratung von Einrichtungen der Jugend- und Bildungsarbeit


a) Inhalt und Zeitrahmen des Angebots

Durch gezielte Beratungs- und Informationsangebote der Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) sollen – insbesondere mit Blick auf gefährdete Kinder und Jugendliche – Rekrutierungsversuche der rechtsextremistischen Szene erschwert werden. Das Beratungs- und Informationsangebot richtet sich an alle Interessierten, insbesondere aber an Schüler, Lehrer, Eltern und Mitarbeiter von Einrichtungen der Jugend- und Bildungsarbeit. Zur Früherkennung rechtsextremistischer Tendenzen bietet die BIGE als Ansprechpartner für Schulen u.a. Informationen über die Anwerbestrategien von Rechtsextremisten, deren Kennzeichen und Symbole sowie über aktuelle rechtsextremistische Erscheinungsformen. Je nach Schulart und Jahrgangsstufe bietet die BIGE Workshops für Jugendliche, die mit den bei den Schulberatungsstellen angesiedelten Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz erarbeitet bzw. abgestimmt wurden.
Fortbildungen für Lehrkräfte werden in der Regel gemeinsam mit den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz durchgeführt. Hier werden u.a. Handlungsempfehlungen vermittelt, die von der BIGE und den Regionalbeauftragten erarbeitet und mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, abgestimmt wurden. Diese bieten den Lehrkräften Hilfestellungen bei der Reaktion auf Werbeaktionen von Rechtsextremisten im Umfeld von Schulen und bei rechtsextremistischen Verhaltensmustern von Schülerinnen und Schüler im Unterricht. Bei rechtsextremistischen Problemstellungen an Schulen kooperiert die BIGE ebenfalls eng mit den Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz. Dabei konnten in der Vergangenheit in mehreren Fällen positiv verlaufende Problemlösungsprozesse angestoßen werden.

b) Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der BIGE sind kostenlos.

c) Ansprechpartner

Die BIGE wurde im Jahr 2009 beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, Bau und Verkehr eingerichtet und ist organisatorisch beim Landesamt für Verfassungsschutz angesiedelt. Bei der BIGE arbeiten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und der Polizei unmittelbar zusammen.
Kontakt:
Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus
Knorrstraße 139
80937 München
Tel.: 089/31201-111
Bürgertelefon: 089/2192-2192
E-Mail: gegen-extremismus@stmi.bayern.de

d) Weiterführende Informationen

Gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit betreibt die BIGE das Internetportal www.bayern-gegen-rechtsextremismus.bayern.de. Dieses Portal bietet detailliertes Fachwissen zum Thema Rechtsextremismus, zum Beispiel zu rechtsextremistischen Parteien sowie zu Symbolen und Musik der „rechten Szene“. Unter der Rubrik „Erste Hilfe“ finden betroffene Kommunen, Schulen und Eltern ein breit angelegtes Beratungs- und Hilfsangebot. Vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst werden unter der Rubrik „Lernen“ vielfältige Angebote dazu gemacht, wie das Thema Rechtsextremismus in der Schule vermittelt werden kann. Kernbereich des Portals sind aktuelle regionale Lagebilder für alle Regierungsbezirke in Bayern mit zahlreichen Informationen über rechtsextremistische Strukturen, Parteien und Personen sowie über rechtsextremistische Straftaten.


Rechtsextremismusprävention, Rassismus

Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus


a) Inhalt und Zeitrahmen des Angebots

Zentrale Aufgabenstellung der Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus (LKS) ist eine aktive Vermittlungs- und Unterstützungsarbeit zur Ausweitung und Verstetigung der Auseinandersetzung mit den Themenbereichen Rechtsextremismus, Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) in Bayern. Die Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus ist u.a. in folgenden Bereichen tätig:

  • Steuerung des Beratungsnetzwerkes Bayern gegen Rechtsextremismus.
  • Fachliche Beratung und Begleitung des landesweiten Beratungsgremiums durch Vernetzung von Akteuren und Multiplikatoren/-innen zur nachhaltigen Auseinandersetzung mit den oben genannten Themenfeldern.
  • Landeszentrale Anlaufstelle zur Anzeige von Krisensituationen mit rechtsextremem, fremdenfeindlichem, antisemitischem oder rassistischem Hintergrund.
  • Weitervermittlung an die Regionalen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus sowie die Elternberatung und an B.U.D. – Beratung, Unterstützung und Dokumentation für Opfer rechtsextremer Gewalt.
  • Dokumentation und Evaluation der Beratungseinsätze in Bayern.
  • Vermittlung von Expert/-innen für Vorträge und Fortbildungen und Workshops zur Sensibilisierung von Multiplikatoren/-innen.
  • Landesweite Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung des Beratungsnetzwerkes.
  • Kooperation mit der Regiestelle des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien.
  • Vernetzung der im Bundesprogramm geförderten Akteure aus den sog. „Partnerschaften für Demokratie“ vor Ort in Bayern.
  • Steuerung der fortlaufenden Qualitätsentwicklung nach KQB – Kundenorientierte Qualitätsentwicklung für Beratungsorganisationen.

Gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gibt es neben der Landeskoordinierungsstelle vier sog. „Regionale Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus“ (RBS) in Bayern. Diese wurden ab 2007 eingerichtet und seither kontinuierlich ausgebaut. Die Beratung ist in einem Flächenland wie Bayern nur schwer von einer zentralen Stelle aus zu steuern. Vor allem die Kenntnis regionaler Besonderheiten ist von großer Bedeutung für den Beratungsprozess vor Ort. Die RBS sind daher in Kreis- und Stadtjugendringen vor Ort angesiedelt und in verschiedenen Regierungsbezirken tätig.
Die RBS bieten Beratung und Aufklärung gegen Rechtsextremismus vor Ort und setzen sog. „Mobile Beratungsteams“ (MBTs) ein.

b) Kosten und finanzielle Förderung des Angebots

Sämtliche Beratungs- und Informationsangebote sind kostenlos. Ein Unterstützungsbedarf kann sowohl von Kommunen oder Landkreisen direkt als auch von Jugendringen, Schulen, Organisationen, Bündnissen oder engagierten bzw. betroffenen Einzelpersonen angemeldet werden.
Das Beratungsangebot richtet sich an alle, die sich gegen Rechtsextremismus vor Ort und für eine kulturell und politisch vielfältige, offene und partizipative Gesellschaft einsetzen möchten. Die Angebote richten sich an Opfer von rechtsextremer Gewalt und Bedrohungen, an Eltern, Angehörige und Personen aus dem Umkreis rechtsextrem orientierter Jugendlicher, sowie an alle von Rechtsextremismus betroffenen Einzelpersonen und Organisationen. Dazu zählen u.a.: (Jugend-)verbände und -vereine, Schulen und Bildungseinrichtungen, Kirchen, (Kommunal-)Politiker/-innen, Kommunalverwaltung, Firmen, Ausbildungsbetriebe, Bürgerbündnisse, Eltern und Angehörige, Personensorgeberechtigte und Bezugspersonen, Jugendarbeiter/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Lehrer/-innen, Erzieher/-innen, Pressevertreter/-innen und Einzelpersonen.

c) Ansprechpartner

Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus
c/o Bayerischer Jugendring
Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.)
Herzog-Heinrich-Straße 7
80336 München
Tel.: 089 / 51 458 – 38
E-Mail: lks@bjr.de
Regionale Beratungsstellen

 

Prävention religiös begründeter Radikalisierung

Fachstelle zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung/ weitergehende Beratungsangebote


a) Inhalt und Zeitrahmen des Angebots

Der Salafismus ist die am schnellsten wachsende islamistische Strömung. Vor allem unter Jugendlichen erfährt diese radikale Islamauslegung Zuspruch. Im schlimmsten Fall kann die Hinwendung zum Salafismus eine Radikalisierung bis hin zur Befürwortung oder Unterstützung des Jihad mit sich bringen. Nicht alle Salafisten werden zu Jihadisten, doch die Mehrheit der Jihadisten stammt aus salafistischen Milieus. Allein aus Bayern sind über 70 Jugendliche nach Syrien ausgereist, darunter viele junge Männer, aber auch Mädchen und Frauen.

Was kann man präventiv tun, um als Kommune mit diesem Phänomen umzugehen?
Der Themenkomplex Salafismus bringt viele Fragen mit sich:

  • Was ist unter dem Begriff Salafismus zu verstehen?
  • Wie verhält sich der Salafismus zum Islam?
  • Wie geht man damit um, wenn Jugendliche Sympathien für Salafismus, Islamismus oder Jihadismus bekunden?

Für Fragen rund um dieses Phänomen stehen Ansprechpartner aus dem Bayerischen Präventions- und Deradikalisierungsnetzwerk gegen Salafismus zur Verfügung (siehe unten). Es ist wichtig, über das Phänomen informiert zu sein, um radikalen Tendenzen kompetent begegnen zu können, gleichzeitig aber auch zu verhindern, die überwiegende Mehrheit der friedliebenden Muslime unter Generalverdacht zu stellen. Besonders auf kommunaler Ebene zählt die Vernetzung der lokalen Akteure. Hierzu bestehen Möglichkeiten der Unterstützung, sowohl auf Landes-, aber auch auf Bundesebene. Im StMAS bekommen Sie hierzu gerne weitere Auskunft (siehe unten).

All jene, die in der Arbeit mit Jugendlichen auch pädagogisch gefordert sind, stehen vor der Herausforderung zwischen Provokation und möglicher Radikalisierung zu unterscheiden. Seit dem 1.9.2015 besteht daher die landesweite Fachstelle zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung des Vereins ufuq e.V. mit Sitz in Augsburg. Diese Fachstelle unterstützt bayernweit die Arbeit des StMAS im Bereich der Salafismusprävention und wird unter anderem durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ gefördert. Sämtliche Beratungs- und Fortbildungsangebote der Fachstelle sind kostenlos.

Die Beratungsangebote der Fachstelle sollen die lokale Präventionsarbeit unterstützen. Die Kernaufgabe der Fachstelle besteht in der Sensibilisierung und Fortbildung pädagogischer Fachkräfte. Im Vordergrund stehen pädagogische Hilfestellungen im Umgang mit Jugendlichen. Die Fachstelle stellt didaktisches Material in Form von Handreichungen und Filmmaterial für die eigene pädagogische Arbeit zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Fachstelle Beratungen rund um Fragen zur Radikalisierung an und verweist bei Bedarf an Träger und Institutionen weiter, die im Bereich der Intervention tätig sind.

Die Fortbildungs- und Beratungsangebote der Fachstelle richten sich an Fachkräfte der Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, der Migrationsberatung, der Flüchtlingsarbeit und an Lehrer.

Sie sind besorgt über das Verhalten einer Person aus ihrem Umfeld und brauchen anlassbezogene Beratung? Hierzu stehen Ihnen spezielle Beratungsangebote zur Verfügung (siehe unten)

b) Kosten und finanzielle Förderung des Angebots
Sämtliche Angebote des Bayerischen Netzwerks gegen Salafismus sind kostenlos. Dies gilt auch für die Fachstelle gegen religiös motivierte Radikalisierung, die unter www.ufuq.de/bayern oder bayern@ufuq.de erreichbar ist.

c) Ansprechpartner

  • Primäre Prävention (Wertevermittlung, Demokratieerziehung)

    Zuständigkeitsbereich Bayerisches Sozialministerium (StMAS)
    Radikalisierungsprävention
    Frau Dr. Nischler-Leibl
    Tel: 089 1261-1340
    E-Mail: Christiane.Nischler-Leibl@stmas.bayern.de

    Ufuq e.V. Bayern
    Landesweite Fachstelle zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung
    Schaetzlerstr. 3286153 Augsburg
    Tel: 0821 / 65078560
    E-Mail: bayern@ufuq.de

    Zuständigkeitsbereich Bildung und Kultus (StMBW)
    Ansprechpartner für die Landeszentrale:
    Herr Karg
    Tel: 089 2186-2185
    E-Mail: Werner.karg@stmbw.bayern.de

    Ansprechpartner für Schulen und die Schulverwaltung:
    Herr Dr. Seiser
    Tel: 089 2186-2619
    E-Mail: Ulrich.seiser@stmbkwk.bayern.de

    Ansprechpartner für Regionalbeauftragte:
    Herr Dr. März
    089 2186-2570
    E-Mail: Peter.Maerz@stmbw.bayern.de
     
  • Deradikalisierung - Konkreter Beratungsbedarf (personenbezogen):

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
    Beratungsstelle Radikalisierung
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr
    Tel: +49 911 943 43 43

    Kompetenzzentrum der Bayerischen Polizei (LKA) im Innenministerium
    Tel: 089 1212-1999
    E-Mail: blka.deradikalisierung@polizei.bayern.de

    Zentrale Koordinierungsstelle im Justizministerium
    Frau Gülden Hennemann
    E-Mail: guelden.hennemann@stmj.bayern.de

d) Weiterführende Informationen

www.bpb.de/politik/extremismus
www.stmas.bayern.de/presse
www.ufuq.de
www.ufuq.de/bayern
www.violence-prevention-network.de
www.bamf.de/DE/DasBAMF/Beratung
www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen

Kriminalwissenschaftliche Befunde zeigen, dass sich die objektive Kriminalitätslage und deren subjektive Wahrnehmung durch die Bevölkerung erheblich unterscheiden können. Die objektive Sicherheitslage ist nicht immer deckungsgleich mit dem subjektiven Sicherheitsempfinden. Die hohen Flüchtlingszahlen und die damit verbundenen Herausforderungen haben aktuell Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Die mit der Migration in und durch Bayern verbundenen Ängste und Sorgen der Bevölkerung nimmt die Bayerische Polizei sehr ernst. Sie setzt daher u. a. auf eine realistische Darstellung der Kriminalitätsbelastung von Zuwanderern durch eigene und öffentliche Medienberichterstattung. Eine sachliche und differenzierte Darstellung der Kriminalität von Zuwanderern (welche Delikte begehen diese an welchen Örtlichkeiten gegen wen) und ihrer Entwicklung ermöglicht es der Bevölkerung, wirkliche und scheinbare Bedrohungen zu unterscheiden und Risiken realistischer einzuschätzen. So kann beängstigenden Dramatisierungen entgegengewirkt werden. In diesem Kontext hat das Bundeskriminalamt im Zusammenwirken mit den Bundesländern eine Lageübersicht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ erstellt. Flüchtlinge werden im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung. In der Gesamtschau lässt sich feststellen, dass der Großteil der Flüchtlinge keine Straftaten begeht.

Die Bayerische Polizei steht nach wie vor für den Anspruch ein: „In Bayern leben heißt sicherer leben!“

Als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger steht jede örtliche Polizeidienststelle zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Angeboten der allgemeinen Kriminalprävention finden Sie hier zu den folgenden Themen:

HINWEIS:

Die in den PDF-Dokumenten genannten Medien können über Ihre Polizeidienststelle oder das Bayerische Landeskriminalamt angefragt werden.

Ergänzend wird hingewiesen auf die Internetveröffentlichungen: