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Wann haben Sie für die betreffende Immobilie die Lieferung des Brennstoffs / der Brennstoffe erhalten? Hinweis: Das Lieferdatum befindet sich in der Regel auf der Rechnung, die Sie von Ihrem Energielieferanten erhalten haben. Der Brennstoff muss spätestens bis zum 31.03.2023 geliefert worden sein. Spätere Lieferungen können nicht berücksichtigt werden.
Der Brennstoff wurde außerhalb des Zeitraums vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 geliefert. Eine Antragstellung ist dennoch möglich, wenn Sie den Brennstoff im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 bestellt haben und den Bestellzeitpunkt nachweisen können (z.B. durch eine Bestellbestätigung).
Es werden nur Lieferungen ab dem 01.01.2022 berücksichtigt.
Der Brennstoff muss spätestens bis zum 31.03.2023 geliefert worden sein. Spätere Lieferungen können nicht berücksichtigt werden.
Das Bestelldatum muss vor dem Lieferdatum liegen.
Das Bestelldatum liegt außerhalb des maßgeblichen Zeitraums vom 01.01.2022 bis 01.12.2022. Diese Bestellung erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Gewährung der Härtefallhilfe.
Die gekaufte Menge muss größer 0 sein.