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Scharf: „Lohnfindung ist ureigene Angelegenheit der Tarifpartner“

Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro – Bürokratie hemmt auch hier

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Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2025 um 41 Cent von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die Entwicklung kommentiert Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf: „Die richtige Höhe des Mindestlohns gibt nach dem Gesetz die Mindestlohnkommission vor. Sie ist unabhängig und mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Das Gremium orientiert sich an der Entwicklung der Tariflöhne. Dieser Mechanismus ist für mich absolut richtig. Die Lohnfindung ist ureigene Angelegenheit der Tarifpartner – und nicht der Politik.“

In diesem Zusammenhang übt Scharf Kritik: „Die wiederholten Rufe nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro und die jüngsten Versuche der politischen Einflussnahme auf die unabhängige Mindestlohnkommission sind als Wahlkampfmanöver leicht durchschaubar und falsch. Sie beschädigen nicht zuletzt die Integrität des Gremiums.“

Zudem fordert Scharf, Bürokratie beim gesetzlichen Mindestlohn abzubauen: „Die Gehaltsgrenzen für Dokumentationspflichten müssen vereinheitlicht und auf ein vernünftiges Maß abgesenkt werden.“ Für die Ministerin drängt die Zeit: „In der aktuellen Wirtschaftskrise mit harten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt müssen wir alles unternehmen, um die Wirtschaft zu entlasten und Arbeitsplätze zu stabilisieren. Das Mindestlohngesetz stellt hier aktuell überzogene bürokratische Hürden auf. Von diesen sollten wir uns so schnell wie möglich verabschieden.“