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Scharf und Stolz: „Bayern.Gemeinsam.Stark für den Ganztagsausbau in Bayern“
Aktualisierte Förderrichtlinie tritt in Kraft – Freistaat steht eng an der Seite der Kommunen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter schrittweise in Kraft. Bereits im Sommer haben Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf und Kultusministerin Anna Stolz Eckpunkte vorgelegt, um den Ganztagsaubau in den Kommunen zu beschleunigen. Dieses Paket verbessert u.a. die Förderkonditionen im Landesförderprogramm Ganztagsausbau. Die geänderte Richtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht und tritt am 19. Dezember 2024 offiziell in Kraft.
Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf richtet sich in diesem Zusammenhang noch einmal an die Kommunen: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein Meilenstein für die Bildung von Kindern, die Integration und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mir ist der Kraftakt für die Landkreise, Städte und Gemeinden bewusst. Wir zünden jetzt den Turbo und fördern unsere Kommunen noch besser. Gemeinsam machen wir unsere Heimat noch familienfreundlicher und bieten Kindern beste Bildungschancen! In engem Schulterschluss schaffen wir zusammen die dringend benötigten Bildungs- und Betreuungsplätze. Familien in Bayern brauchen eine verlässliche und hochwertige Kinderbetreuung.“
Weiter betont die Ministerin: „Die Kommunen sind mit großen und vielen unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert. Mir ist es wichtig, eng an ihrer Seite zu stehen. Sie können sich auf den Freistaat verlassen. Unser Gesamtpaket unterstützt mit einem Landesförderprogramm kraftvoll bei den Investitionskosten pro Platz und bei der Ausstattung.“
Kultusministerin Anna Stolz ergänzt: „Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung hat eine hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Durch eine ganztägige Bildung und Betreuung lassen sich nicht nur Beruf und Familie besser vereinbaren, wir können dadurch auch alle Kinder von Anfang an bestmöglich unterstützen. Deshalb ist es gut, dass alle an einem Strang ziehen: die Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und des Schulaufwands, die Schulen sowie die Kinder- und Jugendhilfe und auch die Staatsregierung. Durch den Ausbau der ganztägigen Bildung und Betreuung soll es noch mehr Bildungsgerechtigkeit in Bayern geben.“
Informationen zur Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter finden Sie auch online.
Die Eckpunkte des Ganztagspakets im Überblick:
- Verbesserung der Förderkonditionen im Landesförderprogramm:
- Zusätzlich zur Investitionskostenförderung gibt es für jeden neu geschaffenen Platz eine Ausstattungspauschale in Höhe von bis zu 1.500 Euro. Damit können zum Beispiel Möbel, Spielgeräte oder Ausstattung von Küchen finanziert werden.
- Das Landesförderprogramm sieht nun eine einheitliche Platzpauschale zur Förderung der Investition in Höhe von 6.000 Euro vor. Die Förderhöchstbeträge für Plätze in Angeboten unter Schulaufsicht und in Kombieinrichtungen werden von bisher 4.500 Euro auf bis zu 6.000 Euro pro zusätzlich geschaffenem oder erhaltenem Platz erhöht.
- Die Förderung von Um- und Erweiterungsbauten im Hortbereich wird erleichtert, indem die Bagatellgrenze auf 50.000 Euro halbiert wird. Damit können auch kleinere Bauprojekte und Maßnahmen gefördert werden.
- Außerdem wird zukünftig eine gleichzeitige Förderung durch das Bayerische Holzbauförderprogramm ermöglicht.
- Die viertägigen Angebote (Montag bis Donnerstag) unter Schulaufsicht (offener, gebundener Ganztag und Angebote der Mittagsbetreuung) werden auf fünf Tage während der Schulwochen (also auch auf den Freitag) ausgeweitet.
- Zur Finanzierung der Betriebskosten werden die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben.
- Die Kommunen werden bei der Organisation von Ferienangeboten durch die Schulseite unterstützt, z. B. bei der Durchführung von Bedarfsabfragen in den Schulen.