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Scharf: „Meilenstein für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern“
Elektronische Akte jetzt flächendeckend im Einsatz – Rosenheim neu dabei
Die bayerischen Arbeitsgerichte wechseln auf der Datenautobahn auf die Überholspur: Die elektronische Gerichtsakte (E-Akte) wird nun an allen Gerichtsstandorten eingesetzt. Zuletzt erfolgte der Rollout in den Gerichten in Kempten (15. November) und Rosenheim (1. Dezember). Alle neu eingehenden Verfahren werden von jetzt an bayernweit digital geführt – unabhängig davon, in welcher Form sie eingereicht werden.
Zum Abschluss der Einführungsphase erklärt Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf: „Die elektronische Gerichtsakte ist ein Meilenstein für die bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie ermöglicht das papierlose Bearbeiten von Verfahren und erleichtert die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Anwälten und Arbeitsgerichten. Dokumente können schnell und unkompliziert ausgetauscht werden. Wir setzen damit ein klares Zeichen für die Digitalisierung und schaffen die Voraussetzungen für eine moderne und bürgernahe Arbeitsgerichtsbarkeit.“
Digitalisierung und demografischer Wandel stellen große Herausforderungen für die bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit dar und werden auch dort die Arbeitswelt grundlegend wandeln. Scharf ist sich dieser Anstrengungen bewusst: „Ein besonderer Dank gilt daher den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem Engagement und ihrer Expertise dieses Projekt ermöglicht haben. Vor allem ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass die digitale Transformation in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit erfolgreich umgesetzt wird. Die Arbeitsgerichte tragen mit einem drastisch sinkenden Bedarf an Papier aktiv zum Umweltschutz bei.“
In Bayern gibt es elf Arbeitsgerichte mit ebenso vielen Außenkammern und zwei Landesarbeitsgerichte. Im Jahr 2023 wurden dort rund 47.000 Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Diese Zahlen verdeutlichen die hohe Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern.