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Scharf: „Wir stärken die Gleichstellung im öffentlichen Dienst“

Bayern novelliert Gleichstellungsgesetz

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Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört zu den Grundwerten unseres Zusammenlebens. Das Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu fördern. Der Ministerrat hat heute die Grundlage für die Novellierung des Gesetzes gelegt. Nach der nun anstehenden Anhörung der Verbände wird der Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag beraten. Die Neuregelungen schaffen Vereinfachungen in den Dienststellen und unterstützen deren Leitungen bei der Umsetzung des Gesetzes. Gleichzeitig sind sie effizient, um die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv im öffentlichen Dienst zu unterstützen.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf erklärt die Novellierung: „Das Bayerische Gleichstellungsgesetz steht für eine moderne öffentliche Verwaltung. Wir gehen mit der Zeit und schaffen Regelungen, die in einem intensiven Dialog mit den Gleichstellungsbeauftragten und Interessensverbänden erarbeitet wurden. Bürokratie wird abgebaut und Regelungen greifen nur dort, wo sie zwingend notwendig sind. Ziel ist es die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst weiter zu stärken.“ Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass wir mit der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern gut vorankommen. Ich bin überzeugt, dass wir mit einem starken Gesetz schnell noch weitere Erfolge erzielen werden.“

Das Bayerische Gleichstellungsgesetz trat 1996 in Kraft. Zuletzt wurde es 2006 geringfügig angepasst und gilt seitdem unbefristet.

Die wichtigsten Neuerungen:

Ziel des Gesetzes ist es, Frauen und Männer gleichermaßen zu berücksichtigen. Damit löst sich Bayern von der Vorstellung, dass Gleichstellung mit Frauenförderung gleichzusetzen ist.

Gleichstellungskonzepte sind das wichtigste Steuerungselement für Chancengleichheit in den Dienststellen im öffentlichen Dienst in Bayern. Für die Erstellung von Gleichstellungskonzepten werden einheitliche Formulare zur Verfügung gestellt. Diese dienen der Vereinfachung in der Erstellung und verringern den bürokratischen Aufwand. Das Erstellungsverfahren wird vollständig digitalisiert. Die Inhalte werden sich verstärkt auf aktuelle gleichstellungsrelevante Themen in den Dienststellen, wie Frauen in Führungspositionen und Führen in Teilzeit, fokussieren.

Die Daten der Gleichstellungskonzepte werden gleichzeitig für den Gleichstellungsbericht herangezogen. Auch dies führt zu einem massiven Abbau von Verwaltungsaufwand.

Es soll ein Mediationsverfahren eingeführt werden, welches die Gleichstellungsbeauftragten und die Dienststellenleitungen in möglichen Konfliktsituationen bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützt. Damit soll neben einem bereits bestehenden Beanstandungsrecht eine niedrigschwellige Möglichkeit geschaffen werden, um Verstöße gegen das Gesetz zu beheben.

Um die kommunale Gleichstellungsarbeit zu unterstützen, soll im Sozialministerium eine Vernetzungsstelle für kommunale Gleichstellungsbeauftragte eingerichtet werden. Sie soll den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gezielt bei der Umsetzung in den Kommunen zur Seite stehen. Hiervon profitieren auch Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger.

Die gleichberechtigte Besetzung von Gremien soll verbessert werden. Vorstände von Unternehmen, an denen der Freistaat Bayern mehrheitlich beteiligt ist und die aus mehr als zwei Personen bestehen, sollen künftig mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt sein. Aufsichtsräte solcher Unternehmen sollen künftig mindestens 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männern haben.