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Scharf: „Selbstbestimmtes Leben auch im Alter!“

Neues Förderangebot für seniorengerechte Quartierskonzepte in finanzschwachen Kommunen

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Zum 1. Juni 2024 hat das bayerische Sozialministerium eine Neufassung der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ veröffentlicht. Neu ist insbesondere ein verbessertes Förderangebot für finanz- und strukturschwache Kommunen. Sie können künftig für seniorengerechte Quartierskonzepte nach Ablauf der vierjährigen Anschubfinanzierung eine jährliche Anschlussförderung beantragen.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Viele Menschen wünschen sich, im Alter lange und selbstbestimmt zu Hause leben zu können. Ein Wunsch, den ich absolut nachvollziehen kann. Um diesen Wunsch zu erfüllen, müssen die Strukturen in den Städten und Gemeinden altersgerecht sein. Dabei soll selbstbestimmtes Leben im Alter nicht von der Finanzkraft der Kommune abhängig sein. Es ist mir wichtig, seniorenreche Quartierskonzepte flächendeckend zu ermöglichen. Die weitere Förderung nach dem Aufbau eines seniorengerechten Quartierskonzeptes ist dafür mitentscheidend.“

Ziel der seniorengerechten Quartierskonzepte nach dem Modell der „SeLA“ ist es, das „Quartier“ – also das Dorf, die Gemeinde oder den Stadtteil – so zu gestalten, dass auch ältere Menschen dort weiterhin selbstbestimmt wohnen und am sozialen Leben teilhaben können. Im Mittelpunkt steht das Quartiersmanagement, das als hauptamtliche Anlaufstelle zur Verfügung steht und die seniorengerechte Quartiersentwicklung unter Einbindung aller Beteiligten systematisch vorantreibt. Über 125 Projekte wurden durch die SeLA bereits ins Leben gerufen. Die Ministerin betont: „Die seniorengerechten Quartierskonzepte stehen für ein gelungenes Miteinander aller Generationen, auch im Alter!“

Die bisherige Anschubfinanzierung in Höhe von 80.000 Euro über vier Jahre ist auch in der neuen „SeLA“ enthalten und kann von den Kommunen unabhängig von ihrer Finanzkraft beantragt werden. Nach deren Ablauf können Finanz- und strukturschwache Kommunen künftig jährlich eine Anschlussförderung von 20.000 Euro beantragen.

Die neue Förderrichtlinie steht unter Veröffentlichung BayMBI zur Verfügung.