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Scharf: „Mehr als 4 Milliarden Euro für bayerische Familien“
Bundesweit einmaliges Bayerisches Familiengeld ermöglicht Wahlfreiheit in der Kindererziehung
Seit Einführung des Familiengeldes 2018 wurden bereits mehr als 4 Milliarden Euro an Bayerns Familien ausbezahlt. Familienministerin Ulrike Scharf freut sich über den Erfolg des Bayerischen Familiengeldes: „Bayern ist Familienland! Mit dem Bayerischen Familiengeld bekennen wir uns zur Wahlfreiheit unserer Familien. Bereits über 900.000 Kinder haben davon profitiert. Unbürokratisch und direkt haben ihre Eltern bis zu 7.200 Euro erhalten. Das ist bundesweit einmalig! Familien brauchen größtmögliche Wahlfreiheit in der Kindererziehung. Sie sollen individuell für sich entscheiden, was das Beste für ihre Familie ist und die Kinderbetreuung wählen, die zu ihrem Leben und Bedürfnissen passt. Wir schreiben nichts vor, wir treffen keine Entscheidung, wir unterstützen!“
Das Familiengeld wird für alle ein- und zweijährigen Kinder in Bayern gezahlt. Die Eltern erhalten 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro monatlich. Das Familiengeld ist unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Kinderbetreuung und ermöglicht Eltern so größtmögliche Wahlfreiheit. Wer in Bayern bereits Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt dann zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Fragen zum Familiengeld beantwortet das Zentrum Bayern Familie und Soziales unter der Nummer 0931/ 32 0909 29. Das Servicetelefon ist Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr besetzt.